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Petition für Strafbarkeit von Autogewalt
Bis zum 11. August steht eine Petition an den Deutschen Bundestag zur Unterzeichnung, die fordert, dass das Strafgesetzbuch so geändert wird, dass gefährliches Verhalten von Autofahrenden gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende von Staats wegen verfolgt wird.
Bislang werden etwa knappes Überholen durch Autofahrende, selbst bei einer Verletzung des Radfahers nur aufgrund einer Privatklage verfolgt. Ein öffentliches Interesse (wie bei Mord und Totschlag) sieht unser Gesetz bislang nicht vor. Nur dann muss die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln und kann eine Privatklage auch nicht ablehnen.
Da das Thema Verkehrsgewalt offensichtlich wenige interessiert, besteht Gefahr, dass die Petition das Quorum nicht erreicht. Deshalb stelle ich sie hier ausnahmsweise vor. Hier ist der Link zur Petition.
Die Einreichenden schreiben: >>WeiterlesenAb dem dritten Tag nach Erscheinen werden Kommentare von mir händisch freigegeben. Sonst habe ich zu viele Spams.