Reposted by Matthias Monroy
Das Landgericht Göttingen erklärt das Debanking der Roten Hilfe durch die Sparkasse in der Hauptsache für unwirksam. Eine Berufung ist aber möglich.
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Rote Hilfe wendet »Vereinsverbot durch die Hintertür« abermals ab
Das Landgericht Göttingen erklärt das Debanking der Roten Hilfe durch die Sparkasse in der Hauptsache für unwirksam. Eine Berufung ist aber möglich.