Reposted by Fränkie
Bundesverfassungsgericht: Fraglich insbesondere, ob die Vorwürfe, dass die Linke „Antisemitismus offen lebt“, „den Juden in dieser Stadt Angst macht“, „jüdisches Leben bekämpft“ und „die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“ – die vom Sachlichkeitsgebot gesetzten Grenzen wahrt.
bundesverfassungsgericht.de
Beschluss vom 14. Oktober 2026
Erfolgreicher Eilantrag der Partei DIE LINKE gegen Instagram-Post einer Bundesministerin