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Da bedanke ich mich bei Johannes Eisenberg und verweise wegen der Aussageverweigerung mal an die Kollegen
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taz-Anwalt: „Manche Kritik an der Roten Hilfe riecht nach Putins Russland“
Wer Betroffene von Strafverfolgung unterstützt, handelt nicht der Verfassung zuwider. Denn auch die Justiz handelt nicht immer rechtsstaatlich.