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Wenn der E-Scooter mit dem Fahrrad gleichgestellt wird
Ab 1. März 2027 werden E-Scooter Fahrrädern gleichgestellt. Das heißt, sie dürfen dann auch auf Gehwegen gefahren werden, die für den Radverkehr freigegeben sind.
Entgegen einer Einbahnstraße, die für den Radverkehr freigegeben ist, dürfen E-Scooter-Fahrende heute schon fahren. Der Grund, warum die Gleichstellung bei der Gehwegfreigabe noch dauert, ist der, dass die Städte und Gemeinden Zeit haben sollen, ihre freigegeben Gehwege daraufhin anzuschauen, ob deren Breite ausreicht für Fahrräder, E-Scooter und Fußgänger:innen im Mischverkehr. Gegebenenfalls sollten sie eine Gehwegfreigabe für den Radverkehr (und damit E-Scooter-Verkehr) aufheben, oder ein Extra-Schild aufhängen, das nur den E-Scooter-Verkehr verbietet. E-Scooter müssen auf solchen freigegebenen Gehwegen strikt Schrittgeschwindigkeit fahren, so wie Fahrräder auch, was aber praktisch nicht geht. Was auf zwei Rädern rollt, muss ausblanaciert werden, und 3 bis 4 km/h sind dafür zu langsam. Daran hält sich also niemand, weil es nicht geht. Selbstverständlich fahren auch schon heute E-Scooter-Fahrende auf freigebenen Gehwegen, beispielsweise auf dem Neckardamm, und das so schnell wie sie können, nämlich mit 20 km/h. Sie fahren auch durch die Fußgängerzonen, und zwar wesentlich öfter als Radfahrende.
Es ist ein grundsätzlicher Fehler, Gehwege als Teil der Fahrzeug-Infrastruktur (Radinfrastruktur) zu planen und auszuweisen. >>WeiterlesenAb dem dritten Tag nach Erscheinen werden Kommentare von mir händisch freigegeben. Sonst habe ich zu viele Spams.