Reposted by @mumsilainen.bsky.social
„Mit Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge“, begründet die Senatsverwaltung für Finanzen.
Darum müssen auch Kinder über 18, die im Wechselmodell in den Haushalten beider Elternteile wohnen, die Abgabe zahlen."
🙄
taz.de
Städte besteuern Wechselmodell-Wohnungen: Wenn das Kinderzimmer plötzlich Zweitwohnungsteuer kostet
Ein Berliner lebt abwechselnd bei jedem Elternteil. Seit er volljährig ist, will das Finanzamt dafür mehr als 1.600 Euro Steuer.