Reposted by Jannis Hertel
Die Bundesregierung will die Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz verbieten, um der Linken in Berlin zuvorzukommen. Ein solches Verbotsgesetz wäre aber verfassungswidrig, meinen David Krebs und Prof. Dr. Remo Klinger:
lto.de
Vergesellschaftung von Wohnungen: Verbot wäre verfassungswidrig
Die Bundesregierung will die nach Art. 15 GG zulässige Vergesellschaftung verbieten. Das wäre verfassungswidrig – auch als sogenanntes Rahmengesetz.