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Andre Meister

@andre.netzpolitik.org
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Investigativer Journalist @netzpolitik.org. Mitgründer @freiheitsrechte.org und digitalegesellschaft.de. Beobachter edri.org. Beirat @cdteu.org. Mitglied @ccc.de. Freund @fragdenstaat.de. Lieber auf chaos.social/@andre_meister.

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Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 30/09/2026
Behörden fragen jede Sekunde, wem eine Telefonnummer gehört. Abgeordnete dürfen nicht erfahren, ob Beamte diese Bestandsdaten auch unberechtigt oder missbräuchlich abfragen. Eine Antwort würde "die spezifischen Fähigkeiten der Geheimdienste" enthüllen. dserver.bundestag.de/btd/21/081/2...
Gab es in den Jahren 2024 und 2025 dokumentierte IT-Sicherheitsvorfälle, unberechtigte Datenzugriffe über die Schnittstellen oder Fälle, in denen Behördenmitarbeiter nachweislich unberechtigte oder missbräuchliche Bestandsdatenabfragen durchgeführt haben?

Die Beantwortung der Frage betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste bekannt würden. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
164
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 24/09/2026
Digitalminister Wildberger im Bundestag: Die Ausweis-App "bleibt freiwillig. Wer darauf verzichtet, darf nicht benachteiligt werden." Mit dem KIDS Act kann man ohne Ausweis-App keine Internet-Dienste mehr nutzen.
02414
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 28/08/2026
Vor fünf Jahren hat Verkehrsminister Andreas Scheuer die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft gegründet. Die hat 300 Millionen Euro Fördergeld für Mobilfunkausbau. Damit sind ganze fünf (!) Funkmasten in Betrieb gegangen. Der Bundesrechnungshof kritisiert das. Bericht: netzpolitik.org/wp-upload/20...
Der Bund bewilligte Zuwendungen von 300 Mio. Euro für den Mobilfunkausbau. Zudem finanziert er die MIG mit bis zu 20 Mio. Euro jährlich. Von den 267 geförderten Funkmasten waren im Mai 2026 nur fünf in Betrieb, 225 noch nicht im Bau. Dennoch wurden die angestrebten Ausbauziele nahezu erreicht, weil die Netzbetreiber den Mobilfunk auch ohne Förderung schneller als erwartet ausbauten. Trotz dieser Entwicklung verlängerte die MIG alle Förderbescheide. Zudem plant das BMDS, die MIG weiterzuführen, obwohl die meisten ihrer Aufgaben abgeschlossen oder an andere Stellen übertragen wurden.
13414
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 14/08/2026
IFG-Ablehnung des Tages: EU und USA verhandeln über den gegenseitigen Austausch von Informationen bei Grenzübertritten und Visumanträgen. Der aktuelle Verhandlungsstand muss geheim bleiben. "Eine Veröffentlichung könnte die Verhandlungsposition der EU schwächen." netzpolitik.org/wp-upload/20...
Thank you for your request for access to documents of the Council of the European Union.

I regret to inform you that access to documents WK 9138/26 and WK 9138/26 REV1 which you requested cannot be given for the reasons set out below.

Documents WK 9138/26 of 22 June 2026 and WK 9138/26 REV1 of 23 June 2026 are notes from the General Secretariat of the Council to delegations containing the Framework Agreement between the European Union and the United States of America on the reciprocal exchange of information for security screenings and identity verifications relating to border procedures and applications for visa - second revised draft text.

The two documents contain sensitive information that would enable to identify the aspects of the EU-US negotiations that garnered clear support, and those for which it was more difficult to find an agreement. Releasing such information to the public could weaken the EU’s negotiating position vis-à-vis the United States.

Consequently, the General Secretariat of the Council has to refuse access to these documents with the motivation that public access would undermine the protection of international relations. This assessment is based on Article 4(1)(a), third indent, of Regulation (EC) No 1049/2001 of theEuropean Parliament and of the Council of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents.

We have also looked into the possibility of releasing parts of the requested documents. 2 However, as the exception to the right of access applies to the entire content, the General Secretariat is unable to give partial access.

Pursuant to Article 7(2) of Regulation (EC) No 1049/2001, you may ask the Council to review this decision within 15 working days of receiving this reply. Should you see the need for such a review, you are invited to indicate the reasons thereof.
02817
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 13/08/2026
Bundesregierung: "Wir wollen Hackback nur gegen Hacker-IT, um laufende Hacker-Angriffe anzuwehren." Ex-BND-Vize: Wir brauchen "Cyber-Hackbacks auf kritische Infrastruktur in Russland" wegen hybriden Angriffen. www.spiegel.de/politik/deut...
SPIEGEL: Welche weiteren Gegenmaßnahmen wären denkbar?

Loringhoven: Zum Beispiel Cyber-Hackbacks auf kritische Infrastruktur in Russland.
054
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 12/08/2026
Bundesregierung: "Deutschland ist bedroht, deshalb brauchen wir komplett neue Geheimdienst-Befugnisse." Innenminister: "Das @bmi.bund.de will schon lange neue Geheimdienst-Befugnisse. Aber bisher waren alle Regierungen dagegen. Jetzt geht es endlich." www.bundesregierung.de/breg-de/such...
095
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 10/08/2026
Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen hat an einer Studie über Zugang zu verschlüsselter Kommunikation gearbeitet. In der Arbeitsgruppe war viel Polizei, darunter BKA, LKA und ZITiS. Im Frühjahr haben sie einen ersten Entwurf erarbeitet. netzpolitik.org/wp-upload/20...
Lawful Interception (LI);
Study on LI for Encrypted Electronic Communications Services (ECS)
153
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 05/08/2026
Die @polizeiberlin.bsky.social ist Spitzenreiter bei der "Erhebung von Nutzungsdaten bei digitalen Diensten". www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100k.... www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/D...
Übersicht Telekommunikationsüberwachung für 2024 (Maßnahmen nach § 100k StPO insgesamt)
084
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 30/07/2026
Die Polizei soll Hacker bald zurück hacken. Der Bundesrat wünscht sich einen Richtervorbehalt für jeden Hackback. Die Bundesregierung lehnt das ab. Das IT-Grundrecht gilt nur für Menschen, also kann das BKA "nicht private IT" auch ohne Richtervorbehalt hacken. dserver.bundestag.de/btd/21/074/2...
Zu Artikel 3 Nummer 9 (§ 68d Absatz 1 BKAG)

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass Maßnahmen nach § 68d Absatz 1 BKAG-E nur durch das Gericht angeordnet werden dürfen.

Begründung:

Es gibt keine hinreichende Begründung, warum Maßnahmen in nicht private informationstechnische Systeme gemäß 68d Absatz 1 BKAG-E keiner richterlichen Anordnung bedürfen sollten. Häufig ist eine Abgrenzung zwischen privaten und kommerziellen Systemen erst im Nachhinein möglich. Informationstechnische Systeme werden heutzutage oft gleichzeitig sowohl zu privaten als auch gewerblichen Zwecken genutzt. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum für einen Eingriff in Systeme von Unternehmen kein Richtervorbehalt als nötig erachtet wird. Unternehmen sind durch aktive Eingriffe in ihre IT-Infrastruktur ohne Kenntnis ebenso in ihren Grundrechten beeinträchtigt. Entsprechende Maßnahmen sollten daher generell, unabhängig von der Nutzungsart des betroffenen Systems, einer richterlichen Anordnung bedürfen.Zu Nummer 3 (Artikel 3 Nummer 9 – § 68d Absatz 1 BKAG-E)

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Die Unterscheidung zwischen privater und nicht privater IT sowie die sich darauf beziehende Regelung eines Richtervorbehalts knüpft an die Betroffenheit des IT-System-Grundrechts als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an (vgl. zum Schutzbereich des IT-System-Grundrechts BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2025 – 1 BvR 2466/19 (Trojaner I), Leitsatz 2a), Rn. 97; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2025 – 1 BvR 180/23 (Trojaner II).
1137
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 16/07/2026
Die Geheimdienst-Kontrolle wird eingeschränkt. Bisher hat das PKGr Überwachungsmaßnahmen vom Verfassungsschutz nach Phänomenbereich aufgeschlüsselt. Jetzt fehlen diese Daten. Auf Nachfrage der @dielinkebt.de sagt die Bundesregierung: Das gefährdet das Staatswohl. dserver.bundestag.de/btd/21/068/2...
3.1.3.1 BfV

Die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen umfassten auch im Berichtsjahr 2021 ein breites Aufklärungsspektrum. Sie betrafen insbesondere den Bereich der Spionageabwehr, der mit 41 Prozent (43 beziehungsweise 46 Verfahren) einen Großteil der Maßnahmen ausmachte. Der Bereich Islamismus war mit 26 Prozent der Verfahren der zweitgrößte. Hier gab es im Berichtszeitraum 27 Maßnahmen im ersten Halbjahr beziehungsweise 30 im zweiten Halbjahr. Im Bereich Cyberabwehr gab es im ersten Halbjahr 20 und im zweiten Halbjahr 18 Verfahren, im Bereich Rechtsextremismus im ersten und zweiten Halbjahr jeweils elf Verfahren. Damit umfassten diese Bereiche 17 Prozent beziehungsweise 10 Prozent der Beschränkungsmaßnahmen des BfV.

Abbildung 5: Mittels Individualmaßnahmen bearbeitete Aufgabenbereiche des BfV (2016 bis 2021)

Im Bereich Ausländerextremismus (Auslandsbezogener Extremismus) liefen im ersten Halbjahr 2021 sechs Verfahren und im zweiten Halbjahr fünf (insgesamt 5 Prozent der Gesamtanordnungen). Für den Bereich Linksextremismus wurden im ersten Halbjahr zwei Verfahren geführt, die im zweiten Halbjahr eingestellt wurden. Eine grafische Darstellung der Anzahl der Individualmaßnahmen des BfV seit 2016, aufgeteilt nach Aufklärungsbereichen, ist der Abbildung 5 zu entnehmen.6. Wie viele individuelle Beschränkungsmaßnahmen auf Grundlage von § 3 Absatz 1 i. V. m. § 10 Absatz 3 G 10 betrafen in den Jahren 2022 und 2023 (bitte getrennt auflisten) jeweils

a) den Bereich Spionageabwehr,
b) den islamistischen Bereich,
c) den Linksextremismus,
d) den Rechtsextremismus,
e) den Ausländerextremismus oder
f) die Cyberabwehr?

Hierzu verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung. Das öffentliche Bekanntwerden der Verteilung der durchgeführten Maßnahmen auf verschiedene Phänomenbereiche gefährdet die Fähigkeit der Nachrichtendienste zur effektiven Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und damit das Staatswohl. Denn diese Information erlaubt Rückschlüsse auf die Methoden und Arbeitsweisen der Nachrichtendienste.
0279
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 15/07/2026
Vorratsdatenspeicherung: Der Bundesrat wollte den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch ausweiten. Die Bundesregierung hat heute ihre "Gegenäußerung" beschlossen. Sie weist drei Forderungen zurück und prüft eine: dserver.bundestag.de/btd/21/071/2... Hier der Sprechzettel für den Regierungssprecher.
Die Bundesregierung hat heute ihre von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren beschlossen.

Der Gesetzentwurf stärkt die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden insbesondere im Kampf gegen Internetkriminalität. Er sieht insbesondere vor, dass die Anbieter von Internetzugangsdiensten künftig für drei Monate die vergebenen IP-Adressen speichern. So können Ermittlungsbehörden künftig anhand einer IP-Adresse den jeweiligen Anschlussinhaber identifizieren. Außerdem wird das Instrument der Sicherungsanordnung geschaffen, sodass im frühen Ermittlungsstadium vorhandene Daten bei Telekommunikationsanbietern „eingefroren“ werden können.

Der Bundesrat hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung erhoben. Er hat allerdings mehrere Änderungsvorschläge unterbreitet.

Den Vorschlag, auch den Ländern zu ermöglichen, eine Sicherungsanordnung für die Polizeien einzuführen, wird die Bundesregierung prüfen.

Der Vorschlag des Bundesrates, auch den Verfassungsschutzbehörden der Länder zu ermöglichen, das Instrument der Sicherungsanordnung zu nutzen, findet in der Bundesregierung keine Zustimmung. Der Gesetzentwurf sieht auch nicht vor, dass Sicherungsanordnungen für Nachrichtendienste des Bundes geschaffen würden.

Der Vorschlag, eine Sicherungsanordnung auch für andere Kategorien von Daten – insbesondere für Inhaltsdaten – zu schaffen, findet in der Bundesregierung keine Zustimmung.

Der Vorschlag zur Streichung der Pflicht zur statistischen Erfassung von Sicherungsanordnungen wird ebenfalls nicht unterstützt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betroffene nicht über Sicherungsanordnungen benachrichtigt werden. Im Ausgleich dafür ist die statistische Erfassung notwendig, um Transparenz zu gewährleisten.
02610
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 15/07/2026
Die Chatkontrolle-Verordnung wird verschlüsselte Kommunikation nicht betreffen. Darauf haben sich die EU-Institutionen im Trilog vorläufig geeinigt. netzpolitik.org/2026/interne... Das steht offiziell im aktuellen öffentlichen Dokument zum Verhandlungsstand: data.consilium.europa.eu/doc/document...
This Regulation shall not prohibit, make impossible, weaken, circumvent or otherwise undermine cybersecurity measures, in particular encryption, including end-to-end encryption,implemented by the relevant information society services or by the users. This Regulation shall not create any obligation that would require a provider of hosting services or a provider of interpersonal communications services to decrypt data or create access to end-to-end encrypted data, or that would prevent providers from offering end-to-end encrypted services.
14013
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 01/07/2026
Ein Ex-Bankmanager wurde mit dem Staatstrojaner NSO Pegasus gehackt. Berichtete das Handelsblatt. Das war falsch. Die Staatsanwaltschaft hat "keine Schadsoftware auf dem Mobiltelefon festgestellt" und die Ermittlungen eingestellt. web.archive.org/web/20240531... www.handelsblatt.com/finanzen/ban...
Spionagesoftware

Dieser Mann hat plötzlich einen Staatstrojaner auf seinem Handy

Die israelische Spionagesoftware Pegasus wird etwa im Kampf gegen Terroristen eingesetzt. Ex-Bankmanager Michael Meissner fand sie auf seinem Handy. Er weiß nicht, warum – und Behörden helfen nur schleppend.

René Bender, Michael Verfürden

02.06.2024 - 17:17 Uhr aktualisiertSpionagesoftware

Ein Ex-Bankmanager, ein iPhone und der Staatstrojaner-Verdacht

Michael Meissner fürchtete, mit der Spionagesoftware Pegasus ausgespäht worden zu sein. Grundlage war ein Gutachten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte das Verfahren aber ein.

René Bender, Michael Verfürden

30.06.2026 - 10:21 Uhr aktualisiert
1128
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 30/06/2026
Die Europapartei der AfD verstößt gegen Grundwerte der EU und kann verboten werden. Das sagt die EU-Behörde für europäische politische Parteien. Politico hat den Bericht veröffentlicht. Hier das Anschreiben ohne Wasserzeichen. www.politico.eu/wp-content/u... www.politico.eu/wp-content/u...
The Authority for European Political Parties and European Political Foundations ('Authority') registers, controls and, where necessary, imposes sanctions on European political parties and European political foundations, in accordance with
Article 8(1) of Regulation (EU, Euratom) 2025/2445 of the European Parliament and of the Council of 26 November 2025 on the statute and funding of European political parties and European political foundations (recast) (the "Regulation").

Among the registration conditions for European political parties which must be upheld at all times, the legislator requires that the European political party observes the values on which the Union is founded as laid down in Article 2 of the Treaty on European Union (Article 3(1)(d) of the Regulation) and, as recently introduced by the Union legislator, that the European political party ensures that its member parties do the same (Article 3(1)(e) of the Regulation).

Europe of Sovereign Nations ("ESN Party") is registered as a European political party. Certain facts came to the Authority's attention which cast doubt on the compliance by ESN Party with the conditions laid down in Article 3(1), point (d) and point (e) of the Regulation. As required by Article 13(4) of the Regulation under such circumstances, the Authority hereby informs you of those facts and provides corresponding documentation in annex to this letter, with a view to enabling a declaration, within two months, of your Institution's intention whether it lodges with the Authority a request for verification as referred to in Article 13(1) of the Regulation.

The Authority kindly informs you that it reserves the right to adduce further facts that may come to its attention. Furthermore, the present letter does not prejudge the Authority's assessment if and when a verification request were lodged with it by the European Parliament, the Council or the Commission, in light of the facts as they would stand at that time.In case the European Parliament, the Council or the Commission were to lodge a request for verification with the Authority according to Article 13(1) of the Regulation, the procedural steps that would still follow are:

(i) the Authority informs the European political party concerned, invites it to submit its observations and gives it the opportunity to introduce, in principle within one month, measures to remedy the situation;

(ii) the Authority submits the file, including observations of the European political party concerned and, where relevant, a description of corrective measures taken by that party, to the Committee of independent eminent persons referred to in Article 16 of the Regulation ('the Committee'), asking that Committee for an opinion on the subject to be given within two months; and

(iii) the Authority adopts a reasoned decision, taking into account the opinion of the Committee, whether to remove the European political party concerned from the Register in accordance with Article 13(6) and (7) of the Regulation. A decision of removal from the Register shall only be adopted in the event of a manifest and serious breach of the conditions in Article 3(1)(d) or (e) thereof. In case a removal from the Register were decided by the Authority, that decision would enter into force only if no objection is made by European Parliament and Council, which shall be reasoned and be made public, in accordance with Article 13(8) and (9) and (11) of the Regulation.

Please be informed that corresponding letters were also sent to Council and the Commission. I remain at your and the other competent organs of the European Parliament's disposal to provide any information you may require on procedure and substance in this matter.

Yours sincerely,

Pascal Schonard
0185
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 29/06/2026
Die Vorratsdatenspeicherung war mal gegen internationalen Terrorismus, dann gegen organisierte Kriminalität (und trotzdem beide Male verfassungswidrig). Jetzt ist sie gegen "Kinderpornografie, Onlinebetrug und Hass im Netz". dserver.bundestag.de/btp/21/21085...
97934
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 26/06/2026
Informationsfreiheit: Die Innenminister wollen Transparenz- und Veröffentlichungspflichten einschränken. Sie wollen sicherheitsrelevante Daten über kritische Infrasttukturen nicht mehr veröffentlichen und bereits veröffentlichte Daten wieder löschen. www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termi...
Sie bittet das BMI insbesondere […] einen Entwurf für ein Artikelgesetz zur Anpassung bestehender Vorschriften über Transparenz- und Veröffentlichungspflichten im Bundesrecht zeitnah vorzulegen. Im Zuge dessen soll auch geprüft werden, wie KRITIS-Betreiber wirksam verpflichtet werden können, sicherheitsrelevante Daten weder zu veröffentlichen noch an Unbefugte weiterzugeben und ob eine Verpflichtung zur Löschung bereits veröffentlichter sicherheitsrelevante KRITIS-Daten rechtlich umsetzbar ist.
0144
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 26/06/2026
Linksextremismus: Die Innenminister wollen indymedia.org "vollständig verbieten", zum Beispiel durch "Beschlagnahmen der Webseiten, Löschungsaufforderungen gegenüber den Hosting-Providern sowie den Erlass von Netzsperren". www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termi...
Sie bittet das BMI, alle rechtlichen Möglichkeiten für ein vollständiges Verbot des linksextremistischen Portals „indymedia.org“ zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung für ein solches einzusetzen. Die IMK weist darauf hin, dass das Strafund Gefahrenabwehrrecht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Rechtsgrundlagen für ein entschiedenes Vorgehen gegen das Portal „indymedia.org“, insbesondere durch Beschlagnahmen der Webseiten, Löschungsaufforderungen gegenüber den Hosting-Providern sowie den Erlass von Netzsperren als ultima ratio bieten. Von diesen Möglichkeiten ist in der Vollzugspraxis konsequenter Gebrauch zu machen
12116
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 26/06/2026
Chatkontrolle: Die Innenminister wollen das EU-Gesetz zur Chatkontrolle "umgehend verabschieden". Sie behaupten, dass es seit April einen "massiven Einbruch" bei Meldungen gibt. Das ist falsch, haben wir gestern berichtet: netzpolitik.org/2026/auch-oh... www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termi...
Sie stellt fest, dass mit Auslaufen der Interim-Verordnung Anbieter von Online-Plattformen künftig Inhalte nicht mehr in der bisherigen Form rechtssicher auf Darstellungen von Kindesmissbrauch überprüfen dürfen. Ohne die Möglichkeit zur legalen und proaktiven Prüfung entsprechender Inhalte droht ein massiver Einbruch bei der Aufdeckung solcher Straftaten. Hiermit droht ein erheblicher Ermittlungs- und Schutzverlust. Ein Rückgang der Meldungen an das BKA birgt die Gefahr, dass schwerste Straftaten zulasten von Kindern und Jugendlichen unentdeckt sowie ungeahndet bleiben und die Verfügbarkeitsreduzierung von Missbrauchsabbildungen im Internet stark eingeschränkt wird.
1167
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 26/06/2026
Vorratsdatenspeicherung: Die Innenminister wollen, dass "sämtliche Sicherheitsbehörde" auf Verkehrsdaten zugreifen und deren Speicherung anordnen dürfen. www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termi...
m Rahmen der europa- und verfassungsrechtlichen Maßgaben betrachtet die IMK eine Speicherung von Verkehrsdaten bei den Diensteanbietern und den anschließenden Zugriff auf diese Verkehrsdaten sowie eine Sicherungsanordnung bezüglich künftiger Verkehrsdaten durch sämtliche Sicherheitsbehörden als effektive Befugnisse.
1157
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 26/06/2026
Die Innenminister haben sich letzte Woche getroffen. Jetzt sind einige Beschlüsse der Innenministerkonferenz öffentlich: www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termi...
11611
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 18/06/2026
Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist Beraterin von W Social. Was rät Sie denn dem kommerziellen Unternehmen mit Ausweispflicht? wsocial.news
Louisa Specht-Riemenschneider

German Federal Data Protection Commissioner
Advisory board member

Federal Data Protection Commissioner Germany | Data Protection, AI & Digital Regulation Expert | University of Bonn | EU Digital Policy Leader
192
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 17/06/2026
Die Polizei soll IT-Systeme von Angreifern und Geschädigten hacken, um Cyberangriffe abzuwehren. Das BKA will 70 Mitarbeiter und die Bundespolizei 16 Mitarbeiter - nur für den HackBack. So steht's im Gesetzentwurf der Bundesregierung. www.bmi.bund.de/SharedDocs/g...
Lfd. Nr. 4.3.3: Eingriff in ein informationstechnisches System; § 41a Absatz 2, Nummer 2 BPolG-E

Mit der gesetzlichen Anpassung wird der Bundespolizei die Befugnis eingeräumt, in ein informationstechnisches System einzugreifen, um Daten auszulesen, zu löschen oder zu verändern. Diese Befugnis zielt sowohl auf informationstechnische Systeme von Angreifern wie auch von Geschädigten. Es wird angenommen, dass zur jährlichen Aufgabenerfüllung ca. 25.600 Stunden (16 MAK) notwendig sind. Unter der Berücksichtigung des durchschnittlichen Lohnsatzes für die Bundesverwaltung in Höhe von 44,40 Euro pro Stunde sowie jährlichen Sachkosten in Höhe von 765.000 Euro ergibt sich ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 1.902.000 Euro auf Ebene des Bundes.Lfd. Nr. 4.3.16: Auslesen, Löschen und Veränderung von Daten in informationstechnischen Systemen; § 68d BKAG-E

Das BKA darf künftig in informationstechnischen Systemen bestimmte Daten erheben, verändern und löschen, sofern eine Cybergefahr nicht durch andere Mittel abgewehrt werden kann. Die Regelung legt auch Maßnahmen zur Minderung der Intensität des Eingriffs fest und schreibt vor, dass nur solche Änderungen vorgenommen werden dürfen, die für die Löschung und Änderung der Daten unerlässlich sind. Es wird angenommen, dass zur jährlichen Aufgabenerfüllung ca. 112.000 Stunden (70 MAK) notwendig sind. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Lohnsatzes für die Bundesverwaltung in Höhe von 44,40 Euro sowie jährliche Sachkosten in Höhe von 2.300.000 Euro ergibt sich in Summe ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 7.273.000 Euro auf Bundesebene.
033
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 27/05/2026
Kanzler Merz lehnt ein Social-Media-Verbot ab. www.youtube.com/watch?v=fxD-... Frankreichs Digitalbotschafterin: "Der deutsche Kanzler hat sich […] deutlich für ein Verbot ausgesprochen." www.spiegel.de/ausland/emma...
120
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 08/05/2026
Deutschland braucht "so etwas wie die amerikanische NSA". Sagt die Bundesregierung dem @spiegel.de. www.spiegel.de/politik/deut...
In der Bundesregierung werden noch weiter reichende Ideen gesponnen. Um international mithalten zu können, sagt ein ranghoher Beamter, bräuchte Deutschland so etwas wie die amerikanische NSA – einen Geheimdienst, der nur für das Abfangen von Daten zuständig ist. In Deutschland erledigt das bisher der BND mit, als eine Aufgabe von vielen – und mit deutlich weniger Personal. Die Lauschbehörde NSA hat rund 40.000 Mitarbeiter, der BND um die 6500.
063
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 06/05/2026
Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert die Chatkontrolle in ihrem Jahresbericht: "Eine Chatkontrolle - also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürger:innen - wäre in einem Rechtstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel hinaus." www.bfdi.bund.de/SharedDocs/D...
4.3 Chatkontrolle

Und täglich grüßt die Chatkontrolle: So fühlte es sich 2025 oftmals in dem nun schon seit dreieinhalb Jahren andauernden Gesetzgebungsverfahren an. In den intensiven Verhandlungsphasen gab es beinahe täglich Updates zu neuen Ansätzen der jeweiligen Ratspräsidentschaft, um eine Einigung zwischen den EU-Mitgliedstaaten herbeizuführen. Kurz vor Jahresende 2025 konnte sich der Rat der EU auf eine gemeinsame Linie einigen. Die weiteren Verhandlungen zwischen EUKommission, Rat der EU und Europäischem Parlament (Trilog) sind Mitte Dezember 2025 gestartet.

Auch im Jahr 2025 habe ich mich wieder intensiv mit der sog. Chatkontrolle (dem Entwurf einer EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. CSA-Verordnung) beschäftigt.

Von mir und vielen anderen Datenschutzaufsichtsbehörden und Nichtregierungsorganisationen wird eine Durchbrechung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bzw. die verpflichtende Einführung eines Scannens von Nachrichten auf dem Endgerät vor der Verschlüsselung (sog. Client-Side-Scanning) nach CSAM kritisiert. Mit der Einigung im Rat der EU ist der Erlass verpflichtender Aufdeckungsanordnungen und damit die anlasslose und massenhafte Chatkontrolle hoffentlich endgültig vom Tisch.

Mit dem nun verfolgten Ansatz ist meinem größten Kritikpunkt Rechnung getragen. Es verbleiben jedoch noch weitere kritische Punkte aus dem Entwurf einer CSA-Verordnung.

Als BfDI setze ich mich für die Wahrung der Grundrechte von deutschen Bürgerinnen und Bürgern ein und appelliere weiterhin an die Bundesregierung sowie die europäischen Ko-Gesetzgeber, folgende Punkte bei der CSA-Verordnung einzuhalten:

→ Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein abscheuliches Verbrechen. Sie muss bekämpft werden mit wirksamen und verhältnismäßigen Maßnahmen.

→ Eine Chatkontrolle – also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtstaat beispiellos un…
0135
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 13/04/2026
Bugfix im Amtsblatt: Habe das EU-Gesetz über digitale Dienste gelesen. Und Fehler gefunden. Also Patches erstellt und Pull-Requests geschickt. Jetzt sind sie gemerged. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022... eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022...
2026/90109

11.2.2026

Berichtigung der Verordnung 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 277 vom 27. Oktober 2022 )

Seite 84, Artikel 56 Absatz 6:

Anstatt:

„(6)   Hat ein Anbieter von Vermittlungsdiensten, der keine Niederlassung in der EU, verfügt der Mitgliedstaat, in dem dessen gesetzlicher Vertreter ansässig oder niedergelassen ist, oder die Kommission gemäß den Absätzen 1 und 4 dieses Artikels gegebenenfalls über die Befugnisse die einschlägigen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung zu überwachen und durchzusetzen.“

muss es heißen:

„(6)   Hat ein Anbieter von Vermittlungsdiensten keine Niederlassung in der EU, verfügt der Mitgliedstaat, in dem dessen gesetzlicher Vertreter ansässig oder niedergelassen ist, oder die Kommission gemäß den Absätzen 1 und 4 dieses Artikels gegebenenfalls über die Befugnisse, die einschlägigen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung zu überwachen und durchzusetzen.“

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/corrigendum/2026-02-11/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)2026/90210

16.3.2026

Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 277 vom 27. Oktober 2022 )

Seite 65, Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe i:

Anstatt:

„i)

Sensibilisierungsmaßnahmen und Anpassung ihrer Online-um Nutzern mehr Informationen zu geben;“

muss es heißen:

„i)

Sensibilisierungsmaßnahmen und Anpassung ihrer Online-Schnittstelle, um Nutzern mehr Informationen zu geben;“

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/corrigendum/2026-03-16/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)
065
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 06/03/2026
CDU: "Verbieten verboten!" verbieten-verboten.de Auch CDU: "Soziale Medien verbieten!"
CDU: Verbieten verboten.
0132
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 04/03/2026
Drei von zehn Menschen in Deutschland sind offen für rechtsextreme Ideologien. "Der Aussage, wonach es zu viele Ausländer in Deutschland gebe, stimmten 2025 erstmals mehr als die Hälfte der Befragten zu." www.motra.info/motra-monito...
Einzelitems der Skala zur Erfassung rechtsextremer Einstellungen
293
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 04/03/2026
Jeder achte Soldat ist bei Dienstantritt minderjährig. Insgesamt über 3.100. Zu jung für Autoplay auf YouTube, aber alt genug für Schusswaffen bei der Bundeswehr. dserver.bundestag.de/btd/21/043/2...
Im Jahr 2025 waren 3.131 Soldatinnen und Soldaten bei Dienstantritt 17 Jahre alt. Das entspricht 12, 5 Prozent aller Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienst in diesem Jahr angetreten haben.
080
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 25/02/2026
Die Polizei will keine Hintertür zu verschlüsselter Kommunikation. Sie wollen eine Vordertür. Sagte Europol-Vizechef Jürgen Ebner gestern im EU-Parlament.
45028
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 18/02/2026
Ein Antrag auf dem CDU-Parteitag fordert "die Einführung einer Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen". www.cdu.de/app/uploads/...
Daher fordert die CDU Deutschlands:

die Einführung einer Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen zur effektiveren Ahndung von Straftaten und zum Schutz vor ausländischer Einflussnahme.
1105
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 12/02/2026
Die Europäische Volkspartei wird "digitale Anonymität beenden". www.epp.eu/files/upload...
EPP Leader's Retreat

We will focus on the Action plan against cyberbullying and on further measures to protect minors on digital platforms and to end digital anonymity.
01010
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 11/02/2026
Digitale Souveränität: Bundesbehörden haben letztes Jahr 481 Millionen Euro Steuergeld an Microsoft bezahlt. Eine Steigerung um drei Viertel in zwei Jahren. dserver.bundestag.de/btd/21/040/2...
Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Liegt der Bundesregierung ein vollständiger Überblick darüber vor, wie hoch die jährlichen Kosten der IT-Beschaffung über den Rahmenvertrag des Bundesministeriums des Innern für Microsoft-Lizenzen bei Bund, Ländern und Kommunen sind und wenn ja, wie hat sich dieses Volumen in den letzten fünf Jahren verändert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 6. Februar 2026

Über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen auf Landes- und Kommunalebene liegen der Bundesregierung aufgrund der föderal verteilten Zuständigkeit für Beschaffungen in diesem Bereich keine konkreten Zahlen vor.

Die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung sowie Zuwendungsempfänger des Bundes beziehen Microsoft-Lizenzen in aller Regel aus einem Handelspartner-Rahmenvertrag, den die Zentralstelle IT‑Beschaffung (ZIB) ausgeschrieben hat. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden Microsoft-Produkte mit folgenden Gesamtsummen (netto) daraus abgerufen. Dabei ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit früheren Anfragen zu berücksichtigen, dass der hier durch die Fragestellung betroffene Kreis der Bezugsberechtigten über die Ressorts und nachgeordneten Behörden des Bundes hinausgeht.

2023: 274.091.361,75 Euro
2024: 347.665.579,71 Euro
2025: 481.369.660,77 Euro
33723
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 03/02/2026
Das US-Justizministerium macht vorbildliche Altersverifikation. www.justice.gov/epstein/doj-...
Are you 18 years of age or older?
[ Yes | No ]
050
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 29/01/2026
Der Bundestag hat auch beschlossen, "Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten" anzupassen und öffentliche Informationen zu depublizieren. Dagegen war nur @dielinkebt.de. Die @gruene-bundestag.de haben sich enthalten. dserver.bundestag.de/btd/21/039/2...
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung der 21. Wahlperiode auf,

1. bestehende Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber zu überprüfen und anzupassen;

2. auf die konsequente Anwendung bereits bestehender Ausnahmen von Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber hinzuwirken und KRITIS-Betreiber und Behörden für diese intensiv zu sensibilisieren;

3. bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen;

4. auf eine länderseitige Überprüfung und Anpassung der Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber hinzuwirken;

4. auf europäischer Ebene auf eine Überprüfung und Reduktion von europäischen Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber hinzuwirken.
000
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 18/12/2025
Chatkontrolle: Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler hat gestern im Bundestag gefordert: "Es darf kein Endgerät mehr auf dem europäischen Markt geben, das überhaupt in der Lage ist, kinderpornografisches Material anzuzeigen und zu verarbeiten." dserver.bundestag.de/btp/21/21049...
284914
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 11/12/2025
Die Innenminister haben einige ihrer Beschlüsse veröffentlicht. Jeder dritte Tagesordnungspunkt ist aber nicht "zur Veröffentlichung freigegeben". Darunter: Hybride Bedrohungen und Hinweisbearbeitung bei Kinderpornografie. Hier ein Vergleich mit der Tagesordnung: netzpolitik.org/wp-upload/20...
-Berlin, 27.11.25
+Berlin, 10.12.25
 
 Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
 - Geschäftsstelle -
 
-Tagesordnung
+Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse
 der 224. Sitzung
 der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
 vom 03. bis 05.12.25
 in Bremen
 
-TOP 1: Bericht zur Sicherheitslage
-
-TOP 2 bis 6 und 74: Aktuelle Entwicklungen der Bund-Länder-Befassung zur Drohnendetektion und -abwehr 
-
 TOP 7: Professionalisierung der polizeilichen Detektion und Abwehr von unbemannten Luftfahrtsystemen - Kooperation mit militärischen Netzwerkpartnern
-
-TOP 8: Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Früherkennung und Bedrohungsmanagement" (BLAG FEBM) 
-
-TOP 9: Handlungserfordernisse aus polizeilicher Sicht aufgrund strategisch relevanter Lageentwicklungen - UA FEK
 
 TOP 10: Reformbedarf der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie - Datenschutz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit)
 
 TOP 11: Stärkung der Inneren Sicherheit durch den Einsatz von KI, insbesondere KI-gestützter Videoschutzsysteme durch die Polizei und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
-
-TOP 12: Programm Polizei 20/20 (P20): Bedarfsgerechte und dynamisch aufwachsende Finanzierung des Polizei-IT-Fonds (Teil 1) durch den Bund sicherstellen
-zurückgezogen
-
-TOP 13: Umsetzung der Saarbrücker Agenda 2016: Aktuelle strategische Entwicklung im Programm P20
 
 TOP 14: Kostenübernahme der Integrierten Untersuchungs- und Auswerteumgebung (IUA)
-
-TOP 15: Harmonisierung der polizeilichen IT-Systeme - Evaluierung 
-
-TOP 16: Konsequente Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiter verbessern - bundesweite Melde- und Löschplattform
-
-TOP 17: Weiterentwicklung der Prozessabläufe im Bereich der Hinweisbearbeitung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
 
 TOP 18: Stärkung der sicherheitsbehördlichen Fähigkeiten im digitalen Raum, insbesondere zur Bekämpfung kinder- und gewaltpornografischer Inhal…
142
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 10/12/2025
Die Innenminister fordern "eine effektive Ausgestaltung" der Chatkontrolle. "Die Regelungen dürfen nicht hinter der bisherigen Rechtslage zum Schutz von Kindern zurückbleiben." Heisst: Mindestens die freiwillige Chatkontrolle soll dauerhaft werden. www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termi...
Sammlung
der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der
224. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
vom 03. bis 04.12.25 in Bremen

TOP 19: Effektive Ausgestaltung der Regelungen zum Erlass von Aufdeckungsanordnungen in der CSA-VO

Beschluss:

1. Die IMK nimmt den Bericht „Effektive Ausgestaltung der Regelungen zum Erlass von Aufdeckungsanordnungen in der CSA-VO“ (Stand: 08.11.25) (nicht freigegeben) zur Kenntnis.

2. Sie fordert das BMI auf, sich im Interesse einer Stärkung der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern innerhalb der Bundesregierung auch weiterhin dafür einzusetzen, dass Deutschland bei den Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union für eine effektive Ausgestaltung der Regelungen in der CSA-VO eintritt. Die Regelungen dürfen nicht hinter der bisherigen Rechtslage zum Schutz von Kindern zurückbleiben.

3. Die IMK bittet das BMI, in ihrer Frühjahrssitzung 2026 erneut zum Stand der Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union zu berichten.
032
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 03/12/2025
Chatkontrolle: Der Rat dokumentiert jetzt auch offiziell vier Ablehnungen (Tschechische Republik, Polen, Slowakei, Niederlande) und eine Enthaltung (Italien). data.consilium.europa.eu/doc/document...
NL, IT, HU statement
CZ, PL, SK vote against
IT abstains
NL votes against
021
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 07/11/2025
EU-Kommission und EU-Staaten arbeiten an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Vor zwei Wochen haben wir ein Dokument der Ratspräsidentschaft veröffentlicht, das das zeigt. Jetzt ist es auch offiziell öffentlich. data.consilium.europa.eu/doc/document... netzpolitik.org/2025/interne...
MEETING DOCUMENT

From: Presidency

To: Delegations

Subject: Future rules on data retention in the European Union

– Presidency Paper

In view of the ongoing discussions on a future legal framework for data retention in the European Union, the Presidency invites delegations to engage in a structured exchange of views at the COPEN meeting on 25 September 2025.

The purpose of the discussion is to gather input from Member States on their operational needs, challenges and best practices in relation to data retention and access to data for the purposes of investigating, and prosecuting serious crime. This input will also serve as an important contribution to the Commission's ongoing work and help shape any future legislative initiative in this area.

After the meeting, delegations are invited to submit their contributions in writing no later than 10 October 2025. The Presidency will then compile all the written contributions in a document to be shared in due time.
03313
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 23/10/2025
Das BKA hat eine CSAM "Melde- und Löschplattform entwickelt und im Juli den Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt". Das sagt das @bmi.bund.de der @koffeinpiratin.dielinkebt.de. Ob die Polizei solche Inhalte konsequent löscht, bleibt offen. dserver.bundestag.de/btd/21/022/2...
Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke)

Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass trotz nachweislich wirksamer automatisierter Verfahren zur Löschung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (dokumentiert in aktuellen Recherchen des NDR) bislang keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben zum verpflichtenden Einsatz solcher Verfahren bestehen, und mit welchen Maßnahmen will sie künftig sicherstellen, dass Missbrauchsdarstellungen nicht weiterhin massenhaft online verfügbar bleiben und Betroffene dadurch erneut viktimisiert werden, anstatt nach meiner Wahrnehmung die Debatte vorrangig auf präventive Überwachungsmaßnahmen wie die sogenannte „Chatkontrolle“ zu verengen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Oktober 2025

Die Bundesregierung prüft fortlaufend gesetzliche Anpassungsbedarfe.

Bei der Verfügbarkeit von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen liegt eine besondere Herausforderung vor. Die Darstellungen werden in der Regel bei Filehostern im Clearnet ohne Wissen der Hosting-Provider gespeichert. Die Links zu den Dateien einschließlich der zur Entschlüsselung nötigen Passwörter werden auf einschlägigen Darknet-Plattformen geteilt. Die Abbildungen sind damit nicht über normale Suchen im Internet erreichbar. Die Polizeien in Bund und Ländern fokussieren sich auf eine nachhaltige Verfügbarkeitsreduzierung und Löschung von Missbrauchsabbildungen im Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber solcher Plattformen.

Im Rahmen etablierter Prozesse wird das Ziel der Verfügbarkeitsreduzierung durch folgende Maßnahmen wirkungsvoll verfolgt:

• konsequente Ermittlungen gegen die Betreiber der Darknet-Plattformen und potentielle Missbrauchstäter

• Identifizierung der Opfer, um diese vor weiterem Missbrauch schützen zu können

• Sicherung von Beweismitteln

• Frühestmöglicher Hinweis gegenüber Betreibern von Hostingsdiensten, damit Missbrauchsabbildungen gelöscht werden.

[…]
141
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 14/10/2025
Heute tagen die Justiz- und Innenminister der EU. Die Chatkontrolle steht nicht auf der Tagesordnung. Es gibt weiterhin keine Mehrheit. Die Ratspräsidentschaft schreibt: "Es ist weitere Arbeit auf technischer Ebene erforderlich, um eine Einigung zu erzielen." data.consilium.europa.eu/doc/document...
Regulation to prevent and combat child sexual abuse

On 11 May 2022, the Commission adopted a legislative proposal aimed at preventing and combating child sexual abuse (CSA) online. The proposal is being examined at the Law Enforcement Working Party – Police. The last Presidency compromise text adds safeguards to protect cyber security and to ensure proportionality and the respect for fundamental rights, while preserving the objectives and the effectiveness of the proposed Regulation. More work is still needed at technical level to reach an agreement for a mandate for negotiations with the European Parliament.

In the European Parliament, the Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs (LIBE) adopted the rapporteur’s report by Mr Javier Zarzalejos (EPP, ES) on 14 November 2023.
054
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 26/09/2025
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie "erschwert in Zeiten akuter Bedrohungen die Resilienz Deutschlands im Cyberraum". Das kritisiert der Bundesrechnungshof in einem Bericht: cdn.table.media/assets/21(4)... gruen-digital.de/wp-content/u...
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie nutzen, um Cyberresilienz zu stärken

Der vorliegende Gesetzentwurf erschwert in Zeiten akuter Bedrohungen die Resilienz Deutschglands im Cyberraum. Überhöhte Haushaltsmittelforderungen einzelner Ressorts dürfen nicht zu uneinheitlichen und lückenhaften nationalen Sicherheitsmaßnahmen führen. Wenige Änderunggen am Gesetzentwurf könnten das Informationssicherheitsniveau in der Bundesverwaltung deutlich erhöhen und lange bekannte Cyber-Defizite beseitigen.

→ Worum geht es?

Deutschland muss die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union (EU) vom 14. Dezemgber 2022 in nationales Recht überführen. Diese soll ein hohes gemeinsames Cybersichergheitsniveau gewährleisten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in zentralen Punkten hinter diesem Ziel zurück. Statt das Bundesamt für Sicherheit in der Informatigonstechnik (BSI) als zentrale Stelle zu stärken, werden dessen Befugnisse zur Abwehr von Gefahren im Cyberraum durch Ausnahmeregelungen für Bundesbehörden beschnitten. Das neue Amt der Koordinatorin oder des Koordinators für Informationssicherheit (CISO Bund) bleibt ohne nähere Angaben im Gesetzestext inhaltsleer. Zudem sind finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen des Gesetzes nicht sachgerecht ermittelt.

→ Was ist zu tun?

Das Gesetz muss den IT-Grundschutz des BSI für alle Einrichtungen der Bundesverwalgtung verbindlich vorschreiben. Diesen sollte das BSI durchgängig kontrollieren dürfen. Das BSI muss im Einzelfall vorgesehenen Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gegsetzes zustimmen. Der CISO Bund sollte ressortübergreifende Steuerungsbefugnisse erghalten. Bedarfe der Ressorts zur Umsetzung des Gesetzes sind kritisch zu hinterfragen.

→ Was ist das Ziel?

Das Gesetz schafft den Rahmen für ein hinreichendes, einheitliches Informationssichergheitsniveau. Jede Einrichtung der Bundesverwaltung weist dieses nach drei Jahren erstmaglig und danach regelmäßig nach. Während das BSI die federführende Aufsichtsbehörde für Informat…
021
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 25/09/2025
Der SPD-Abgeordnete Mahmout Özdemir fordert mehr Befugnisse für Strafverfolgung und Prävention "im Zeitalter von dynamischen IP-Adressen und Verschlüsselungen". www.bundestag.de/mediathek/vi...
030
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 04/09/2025
Die Polizei Berlin soll nächstes Jahr 4,5 Millionen Euro für Überwachungs-Technik bekommen. Im Haushaltsplan nennen sie über 20 Produkte, z.B. für Geräte-Forensik, TKÜ, Cloud-Analyse, OSINT, Fingerabdrücke und Profiling. www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIP...
1. SW-Pflege InfoZoom (Auswertung von Kommunikationsdaten)
2. SW-Pflege AFIS (Automatisches Fingerabdruck-Informations-System)
3. SW-Pflege TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) 1.250.000
4. SW-Pflege TKÜ/Christo-Erweiterung
5. SW-Pflege ArcGIS
6. Wartung und Kalibrierung der mobilen und stationären Anlagen
7. SW-Lizenzen X-Ways Investigator und Forensics
8. Lizenzen MSAB (u. a. XRY Pro Advanced Aquisition, Logical & Physical, CloudAnalyzer, XAMN Pro)
9. Datenbankzugang Bureau van Dijk (Orbis)
10. Verfahrensübergreifende Recherche und Analyseplattform (VeRA)
11. SW LUCIA (Lizenzen und Wartungsvertrag)
12. Laborinformationssystem (LIMS)
13. SW Magnet Forensics (GrayKey, Axiom und Axiom Automate)
14. Wartungsverlängerung LAN Firewall Fortigate 3
15. Systempflege Dialogika InfReq
16. Maltego/Maltego Profiler medium (ausgewählte Software für OSINT)
17. Social Network Harvester Titan
18. SUPI-Catcher (Wartungsvertrag und Netzbetreiberanbindung)
19. SW-Lizenz TRM Forensics Enterprise
20. SW-Lizenz Chainalysis Reactor
21. SW-Pflegelizenzen Rohde und Schwarz (bspw. Qualipoc)
22. Wartungsverlängerung DMZ/WAN Firewall (XGS 3100)
23. VMware vSphere Enterprise Plus
24. Sonstige Lizenzen, Software usw.
342
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 03/09/2025
Chatkontrolle: Wir haben eine vier-seitige Zusammenfassung des 200-seitigen Gesetzentwurfs von Dänemark erhalten. "Da uns die realisierbaren Optionen ausgehen", legen sie einfach den alten Vorschlag nochmal vor. Sie fordern explizit "Client-Side-Scanning". data.consilium.europa.eu/doc/document...
INFORMATION

From: Presidency

To: Law Enforcement Working Party (Police)

Subject: LEWP-P meeting on 11 July 2025: Presidency flash on the new compromise text on the CSA Regulation

Delegations will find attached the Presidency flash on the above-mentioned subject.
54021
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 21/08/2025
Wer eine Domain registriert, muss sich bald identifizieren. Die NIS-2-Richtlinie führt eine Datenbank mit Registrierungsdaten ein. eur-lex.europa.eu/legal-conten... Die Bundesregierung will das ins BSI-Gesetz schreiben. www.bmi.bund.de/SharedDocs/g...
Teil 4: Datenbanken der Domain-Name-Registrierungsdaten

§ 49 - Pflicht zum Führen einer Datenbank

(1) Um einen Beitrag zur Sicherheit, Stabilität und Resilienz des Domain Name Systems zu leisten, haben Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister, genaue und vollständige Domain-Namen-Registrierungsdaten in einer eigenen Datenbank mit der gebotenen Sorgfalt zu sammeln und zu pflegen.

(2) Die Datenbank hat die erforderlichen Angaben zu enthalten, anhand derer die Inhaber der Domain-Namen und die Kontaktstellen, die die Domain-Namen im Rahmen der TLD verwalten, identifiziert und kontaktiert werden können. Diese Angaben müssen Folgendes umfassen:

1. den Domain-Namen;
2. das Datum der Registrierung;
3. den Namen des Domain-Inhabers, seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
4. die Kontakt-E-Mail-Adresse und die Telefonnummer der Anlaufstelle, die den Domain-Namen verwaltet, falls diese sich von denen des Domain-Inhabers unterscheiden.

(3) Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister haben Vorgaben und Verfahren, einschließlich Überprüfungsverfahren, vorzuhalten, mit denen sichergestellt wird, dass die Datenbank genaue und vollständige Angaben enthält. Sie haben diese Vorgaben und Verfahren bis zum [einfügen: Datum, drei Monate nach Inkrafttreten] öffentlich zugänglich zu machen.

(4) Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister haben unverzüglich nach der Registrierung eines Domain-Namens die nicht personenbezogenen Domain-Namen-Registrierungsdaten öffentlich zugänglich zu machen.

(5) Das Bundesamt kann die Erfüllung der Vorgaben überprüfen.§ 50 - Verpflichtung zur Zugangsgewährung

(1) Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister haben einem berechtigten Zugangsnachfrager auf begründeten Antrag unter Darlegung eines berechtigten Interesses und soweit dies für die Erfüllung von deren Aufgaben erforderlich ist unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags Zugang zu den Domain-Namen-Registrierungsdaten zu gewähren. Liegen die angefragten Informationen nicht vor, so ist dies innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Antrags auf Zugang mitzuteilen.

(2) Die Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister haben die Vorgaben und Verfahren im Hinblick auf die Offenlegung der Domain-Namen-Registrierungsdaten bis zum [einfügen: Datum, drei Monate nach Inkrafttreten] öffentlich zugänglich zu machen.

(3) Das Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten gemäß § 22 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes bleibt unberührt.

(4) Das Bundesamt kann die Erfüllung der Vorgaben überprüfen.

§ 51 - Kooperationspflicht

Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister sind zur Kooperation verpflichtet, um die in § 49 und § 50 festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere eine doppelte Erhebung von Domain-Namen-Registrierungsdaten vom Domaininhaber auszuschließen.
113
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 21/08/2025
5. Das BKA erhält als Zentralstelle täglich hunderte Verdachtsmeldungen des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Etwas mehr als die Hälfte dieser Meldungen war nach deutschem Recht strafrechtlich relevant. Die andere Hälfte ist nicht strafrechtlich relevant.
020
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 07/08/2025
Die Bundesregierung diskutiert immer noch, ob sie die Chatkontrolle ablehnt oder befürwortet. Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen hat für sie "höchste Priorität". Das antwortet das @bmi.bund.de der ‪@donatavogtschmidt.bsky.social‬. dserver.bundestag.de/btd/21/010/2...
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juli 2025

Es wird weiterhin auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Jeanne Dillschneider auf Bundestagsdrucksache 21/664 verwiesen. Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität.

Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über eine gemeinsame Positionierung ist nicht abgeschlossen. Daher kann darüber hinaus nicht geantwortet werden. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.].
2136
Andre Meister @andre.netzpolitik.org · 30/07/2025
Die IT des Bundes ist "nicht bedarfsgerecht geschützt" und "nicht auf die aktuellen Bedrohungen vorbereitet". Das schreibt der Bundesrechnungshof in einem 43-seitigen Bericht. Politico hat das Dokument veröffentlicht. Hier eine Version ohne Paywall und Wasserzeichen. netzpolitik.org/wp-upload/20...
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesrechnungshof

Prüfungsschwerpunkt

Resilienz der staatlichen Kernfunktionen und ihrer kritischen Infrastruktur

Staat und Verwaltung

Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO

an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Cybersicherheit

Weichenstellungen für einen sicheren Cyberraum

2. Juli 2025Auf einen Blick

Cybersicherheit bedarf Steuerung und Struktur

Die Informationstechnik (IT) des Bundes ist nicht bedarfsgerecht geschützt. Haushaltsmittel alleine schaffen keine Cybersicherheit. Die Bundesregierung muss die Cybersicherheitsstrategie neu ausrichten, Cybermaßnahmen zentral steuern und die Cybersicherheitsarchitektur reformieren. Dafür benötigt sie überprüfbare Ziele und ein wirksames Controlling. Die Bundesregierung muss ermitteln, was nachgewiesen der Cybersicherheit dient. Nur dies darf sie finanzieren.

→ Worum geht es?

Die Bundesregierung steuert die Cybersicherheit bisher nicht ausreichend. Ihrer Cybersicherheitsstrategie lag keine Analyse der Defizite zugrunde. Die strategischen Ziele hat sie nicht priorisiert. Die Cybersicherheitsarchitektur zeichnet sich durch einen Dschungel von Institutionen und Zuständigkeiten aus. Die IT des Bundes ist nicht auf die aktuellen Bedrohungen vorbereitet. Der Gesetzgeber hat finanzielle Spielräume eröffnet, indem Ausgaben zum Schutz der IT die Verschuldungsmöglichkeiten des Bundes erhöhen können. Die Bundesregierung hat aber noch nicht festgelegt und nachgewiesen, was der Cybersicherheit dient. So wird ein Mehr an Geld kein Mehr an Sicherheit bewirken.

→ Was ist zu tun?

Die Bundesregierung muss ihre strategischen Cybersicherheitsziele so definieren und priorisieren, dass diese überprüfbar und erreichbar sind. Sie muss ein striktes Controlling etablieren und Cybersicherheit steuern. Sie muss prüfen, wie wirksam die Cybersicherheitsarchitektur bei extremen, aber möglichen Krisenszenarien agiert. Erforderlichenfalls muss sie diese reformieren. Die IT des Bundes muss sie so schützen, dass der Staat auch in Krisenfällen handlungsfähig bleibt. Sie muss vorgeben, was unter den Schutz der IT fällt, damit die Verschuldungsmöglichkeiten sachgerecht ermittelt werden.

→ Was ist das Ziel?

Die Bundesregierung hat sich im Cyberraum strategisch neu aufgestellt, die Cybersicherheitsarchitektur geprüft und reformiert und e…
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