Ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis verstösst nicht gegen die fdGO, wenn es auf eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (Ius Sanguinis) oder der Zuwanderungspolitik (Wahrung sozio-kultureller Homogenität der Bevölkerung) zielt.
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Brosius-Gersdorf zum Volksbegriff der AfD – contra GG?
Verstößt ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis gegen das GG? Nicht pauschal, es muss genau differenziert werden, so Gastautorin Brosius-Gersdorf.