Im neuen ElWG-Entwurf ist ua enthalten, dass man widersprechen muss, wenn man die Auslesung von Viertelstundenwerten nicht möchte. Bisher war das ein Opt-In. Wenn man eine Wärmepumpe oder eine Ladesäule hat, ist ein Widerspruch nicht möglich, außer man ist Teil einer gemeinsamen Energienutzung.