Ein anhaltendes Mysterium:
Ein Pflegegeldgutachter attestiert, dass Pflegebedarf in einem Ausmaß vorhanden ist, der Pflegegeld bedingt.
Ein Chefarzt, dessen einzige Grundlage für Beurteilung das Gutachten bzw. die Einschränkungen dokumentierende Vorbefunde sind, stuft runter.