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„Niemand hat die Absicht, eine Wohnung zu errichten“ Berlin wird brennen: Warum der bürgerliche Reflex gegen Enteignung in die soziale Katastrophe führt
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Die Indexmiete treibt die soziale Spaltung voran: Ist die Enteignung großer Wohnkonzerne durch Die Linke-Partei in Berlin der einzig verbleibende Ausweg?
### Berlin: Enteignung als politisches Lockmittel der Linkspartei
Die Forderung der Linken nach Enteignung und Vergesellschaftung großer Wohnkonzerne in Berlin polarisiert stark. Ihre völlige Konzentration auf exakt dieses Thema im Wahlkampf war eine goldrichtige Entscheidung: Die Linke-Partei fuhr in Berlin ihr bestes Ergebnis seit der Wende ein und ist nun stärkste Partei im Stadtparlament. Ihre Hauptbedingung für einen Koalitionspartner bleibt weiterhin die Enteignung großer Wohnungsbaukonzerne (ab 3.000 Wohnungen). Ist das reiner Populismus oder wie ernst meint es die Linke-Partei mit ihrem geplanten Husarenstück?
Auch wenn der erste bürgerliche Reflex sicherlich der Schock über staatliche Enteignung ist, dem reflexartig ein lautes Aufschreien gegen Kommunismus und Planwirtschaft folgt – das Thema an sich ist bei detaillierter Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven ein sozialer Sprengstoff par excellence – und der Entwurf der Linkspartei sollte ernsthaft diskutiert werden.
Ein Blick nach Madrid reicht, um den Trailer für den Film zu sehen, der in wenigen Jahren hierzulande in die Kinos kommen könnte. Zehntausende Spanier zogen dort in den vergangenen Tagen auf die Straße, weil die Mietspekulation die bürgerliche Mitte aus den Städten preist. Es sind keine folkloristischen Proteste einiger Alt-68er, sondern die physische Manifestation eines Systemfehlers. Es ist der Aufschrei derer, die feststellen, dass der sogenannte freie Wohnungsmarkt sie schlichtweg entsorgt.
Indexmieten als sozialer Sprengstoff
Zunächst einmal ist Deutschland das Mieterland Nummer 1 in der EU. Im Jahr 2025 lebten unglaubliche 52,8 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zur Miete. Der Mieteranteil in Berlin liegt aktuell sogar bei rund 85 Prozent. Um die Brisanz zu verdeutlichen: In Spanien, wo die Leute gerade wegen der Mietpreise auf die Straße gehen, liegt der Anteil der Mieter bei nur 26,4 Prozent. Wenn also dort bei einem Viertel der Bevölkerung schon die Fetzen fliegen, kann man sich leicht ausmalen, welches Potenzial Deutschland mit der doppelten Mieterquote hat. Endlich hat das Land Potenzial, könnte man zynisch anmerken.
Die bundesweit niedrige absolute Zahl für indexierte Mietverträge ist dabei trügerisch, denn sie umfasst auch alle Altverträge auf dem Land. In den Metropolen – dort, wo der knappe Wohnraum den Vermietern eine ungewollte Marktmacht verleiht – ist die Indexmiete längst kein Nischenphänomen mehr, sondern eine tickende Zeitbombe für fast ein Fünftel der Mieter. Und bei Neuanmietungen ist es laut Mieterverein Hamburg bereits der Standard.
Eine Indexmiete trägt ein exponentielles Wachstum in sich, das gerade mit zunehmender Mietdauer seine volle Wirkung entfaltet. Dabei ist sie an Absurdität kaum zu überbieten: Obwohl der Mieter mit seiner Miete das Objekt für den Eigentümer immer weiter abbezahlt oder mindestens dessen Rendite sichert, findet er sich im Laufe der Zeit in einer immer weiter abgewohnten Wohnung wieder. Dafür muss er paradoxerweise immer mehr bezahlen, weil die strikte Koppelung an den Verbraucherpreisindex eine automatische Preisspirale erzwingt. Der Eigentümer genießt so einen perfekten, vom Mieter finanzierten Inflationsschutz auf seinen Sachwert, während der Mieter die volle Wucht der Geldentwertung doppelt zu spüren bekommt.
Die Indexmiete zwingt ihn irgendwann zwangsläufig zum Auszug, wo er auf dem freien, umkämpften Wohnungsmarkt dann den vollen Marktpreis bezahlt. Aus kapitalistischer Sicht ein perfekter Kreislauf, aus Erfahrung der Mieter ein ruinöser Albtraum.
Wenn Grundbedürfnisse unbezahlbar werden, reißt der Gesellschaftsvertrag. Die Indexmiete ist in diesem Kontext tatsächlich der perfekte Transmissionsriemen, um die kalte Enteignung durch Inflation direkt in das Wohnzimmer des Mieters durchzureichen. Es ist eine fatale ökonomische Zangenbewegung: Flankiert von stagnierenden Reallöhnen, der ständigen Angst vor dem Jobverlust, weiter steigenden Lebensmittelpreisen und einer ohnehin erdrückenden Steuerlast, wird die bürgerliche Mitte, die vom Eigentumserwerb durch die Asset-Inflation praktisch ausgeschlossen wurde, systematisch in die Enge getrieben. Eine toxischere Mischung für sozialen Sprengstoff lässt sich im Reagenzglas der Volkswirtschaft kaum anmischen. Wenn die bürgerliche Mitte aus ihren Vierteln gepreist wird und das Prekariat buchstäblich auf die Straße fliegt, wird die ideologische Debatte über Eigentumsrechte ganz schnell von der physischen Realität auf der Straße abgelöst. Dass die Partei Die Linke in diese Lücke gesprungen ist und einen Gesetzentwurf vorlegt, zeugt von einer gesellschaftlichen Wahrnehmung, die anderen Parteien bisher entgangen ist. Der vorliegende Entwurf ist gelinde gesagt juristischer Dynamit und eine eiskalte, geradezu jakobinische Enteignungsmaschine.
#### Der Gesetzesentwurf und die Begründung der Partei Die Linke
Wer den 17-seitigen Gesetzentwurf der Linken zur Vergesellschaftung (VergG) einmal ohne ideologische Schaumstoffbrille liest und zufällig mehr als 3.000 Wohnungen besitzt, dem dürfte das Lachen im Halse stecken bleiben. Wer bisher glaubte, hier seien ein paar realitätsfremde Träumer am Werk, die mit „Fantasiezahlen“ hantieren und nicht rechnen können, wird eines Besseren belehrt. Der Entwurf ist ein finanzpolitisches Präzisionsinstrument, das den betroffenen Wohnungskonzernen mit bemerkenswerter juristischer Kaltblütigkeit sprichwörtlich den Boden unter den Füßen wegzieht.
Drei juristische Fallbeile sorgen für eine feindliche Übernahme:
**Erstens: Der Bodenwert-Trick (§ 16 Abs. 2)**
Man weigert sich schlicht, den astronomischen Marktwert der Gegenwart als Entschädigungsgrundlage zu akzeptieren. Stattdessen dreht das Gesetz die Uhr faktisch auf das Preisniveau der Jahre 2011 bis 2013 zurück. Für die Zeit danach gesteht man den Konzernen lediglich eine mathematische Wertsteigerung von 3,5 Prozent jährlich zu. Die Botschaft ist klar: Die gesamte, gigantische Spekulationsblase des letzten Jahrzehnts wird rückwirkend per Paragraf annulliert.
**Zweitens: Die Jahrhundert-Anleihe (§ 11 Abs. 3)**
Die Restentschädigung wird nicht aus dem laufenden Haushalt bezahlt. Die Konzerne erhalten stattdessen Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 100 Jahren und einem Zins von 3,5 Prozent. Getilgt wird aus den laufenden Mieteinnahmen der vergesellschafteten Objekte. Man fühlt sich unweigerlich an die Assignaten der Französischen Revolution erinnert: Damals enteignete der illiquide Staat die Kirche und gab auf Basis dieser Ländereien ein staatliches Zwangspapier aus, das durch galoppierende Inflation in kürzester Zeit faktisch wertlos wurde. Die Berliner Variante der Linkspartei wählt ein ähnliches Kalkül: Ein 100-jähriges Zwangspapier ist für Investoren der absolute Albtraum – totes Kapital, das über Generationen hinweg der kalten Entwertung preisgegeben ist. Auf dem Papier kostet diese Übernahme den Steuerzahler so jedoch keinen einzigen Cent.
**Drittens: Die Haftungsandrohung für Beamte (§ 36 Abs. 2)**
Damit dieser radikale Umbau nicht in der berühmt-berüchtigten Trägheit der Berliner Verwaltung versandet, hat man entsprechend vorgebeugt. Das Gesetz droht nämlich nicht nur unkooperativen Vorständen mit Gefängnis, sondern explizit auch Amtsträgern – also den zuständigen Beamten. Wer als Amtsträger das Verfahren pflichtwidrig verzögert und dadurch Fristen reißt, dem winken bis zu zwei Jahre Haft. Hier atmet der Text der Linkspartei wahrhaftig den Geist der Französischen Revolution.
#### Von der Lex Vonovia zur juristischen Blaupause
Doch wer sich nach dieser juristischen Breitseite erschöpft zurücklehnt, ahnt nicht, was das wahre Meisterstück dieses Entwurfs ist. Es ist die Beiläufigkeit, mit der die Linkspartei die Enteignung ökonomisch rechtfertigt. Man muss nur auf Seite 35 der Begründung blättern. Dort steht schwarz auf weiß, warum man sich weigert, die Bodenwertsteigerungen zu entschädigen: Ein „neuer gemeinwirtschaftlicher Eigentümer“ müsste diese Steigerungen ja auch nicht mehr erwirtschaften. Die Marktentwicklung wird kurzerhand zur „exzesshaften Marktentwicklung“ umdefiniert, die man nicht kompensieren müsse, da der „Boden als solcher schlicht existent“ sei. Es ist die völlige Loslösung des Eigentums vom Marktpreis und robespierresche Logik in Reinkultur: **Die moralische Überlegenheit der Gemeinwirtschaft rechtfertigt den juristischen Terror gegen das Kapital**.
Dieser Gesetzesentwurf ist keine isolierte Lex Vonovia oder ein Ausrutscher der Berliner Politik. Die juristische Blaupause ist geschrieben, und sie ist bestechend logisch, wenn man die Prämisse einmal akzeptiert hat. Wenn die kalte Enteignung durch Indexmieten die Gesellschaft spaltet, wird die politische Enteignung durch das Parlament zur scheinbar legitimen Notwehr.
#### „Niemand hat die Absicht, eine Wohnung zu errichten“ – anonym. Berliner Investor
Selbst wenn dieses Gesetz der Linkspartei zur Enteignung eine jahrelange, epische Schlacht vor dem Bundesverfassungsgericht überleben sollte, löst es das physische Grundproblem nicht. Man wechselt lediglich das Türschild aus. Aus dem börsennotierten DAX-Konzern wird die neue „Anstalt des öffentlichen Rechts Gemeingut Wohnen“, doch am Ende des Tages ist kein einziger neuer Quadratmeter Wohnraum entstanden.
Wenn also die schiere Enteignung bestehenden Wohnraums das Problem der Knappheit nicht löst, der völlig freie Markt aber unweigerlich zur sozialen Explosion führt – wo liegt dann der Ausweg aus diesem toxischen Dilemma?
#### Der Staat als Landlord: Ein pragmatischer Ausweg?
Kapitalistisch – zumindest in seiner jetzigen, rein renditefixierten Ausprägung – lässt sich dieses Problem nicht mehr lösen. Die Frage lautet nicht mehr, ob man in den Markt eingreifen muss, um eine Revolution zu verhindern, sondern nur noch wie. Die Gesellschaft muss über Mechanismen nachdenken, die kompromisslos in die Besitzstruktur eingreifen, ohne dabei in die sozialistische Ineffizienz zu verfallen.
Der Kern des Problems ist nicht das Gebäude, sondern der Boden. Genau hier berührt der linke Gesetzentwurf (unbeabsichtigt) einen ökonomischen wunden Punkt: Warum, so muss man pragmatisch fragen, darf der Faktor „Boden“ in Ballungsräumen überhaupt noch Gegenstand hemmungsloser Spekulation sein? Boden ist keine App, die man skalieren kann, er ist schlichtweg nicht vermehrbar.
Ein Ausweg aus dem toxischen Kreislauf wäre die radikale Abkehr vom Ausverkauf der Städte. Die öffentliche Hand müsste die Herrschaft über den Grund und Boden behalten oder zurückgewinnen – etwa durch einen groß angelegten kommunalen Bodenfonds. Kein Verkauf mehr an private Investoren, sondern ausschließlich Vergabe im Erbbaurecht. Damit entzieht man die begrenzte Ressource Boden der Spekulation, ohne bestehendes Eigentum mit Enteignungsgesetzen konfiszieren zu müssen.
#### Genossenschaften als gesellschaftliches Friedensprojekt
Auf diesem staatlichen Boden dürften dann nicht profitorientierte Hedgefonds bauen, sondern Genossenschaften. Sie schöpfen keine Renditen ab, um Aktionäre zu befriedigen. Die Miete einer Genossenschaftswohnung deckt exakt das, was sie decken muss: die Tilgung des Baukredits, die Instandhaltung des Objekts und die Rücklagen für Modernisierungen.
Natürlich ist auch dieses Modell keine fehlerfreie Utopie, denn Genossenschaften binden Kapital und ein Bodenfonds erfordert immensen politischen Mut. Am Ende bleibt jedoch nur eine ungemütliche Wahl: Man kann sich weiterhin genüsslich über die Absurdität linker Enteignungsträume empören, während die Indexmieten leise die Mittelschicht strangulieren. Oder man akzeptiert pragmatisch, dass der Staat den Boden dem Spekulationsmarkt entziehen muss, um das Fundament des sozialen Friedens zu retten. Wer Letzteres für Kommunismus hält, mag recht haben. Wer Ersteres ignoriert, sollte sicherheitshalber schon mal anfangen, Sandsäcke zu füllen.
Über den RedakteurThomas Hartz
Gastautor
Politik, Finanzmärkte, Geopolitik und greifbare Anlagestrategien
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