Reposted by Seestachelbeer*in
„Sie trifft keine Schuld“, sagt die Richterin. „Sie mussten nicht damit rechnen, dass die Radfahrerin rechtswidrig über die durchgezogene Linie fährt. Es war eindeutig verboten, diese zu überfahren. Die Radfahrerin hätte bremsen können.“
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Verstehe ich nicht...
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Radfahrerin überfahren – Brummi-Fahrer erneut freigesprochen
Richterin: „Sie mussten nicht damit rechnen, dass sich die Radfahrerin in wahnsinnig selbstgefährdender Weise vor einen Laster werfen würde.“