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Hans Peter Lehofer

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Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 6h
Ich dachte, das sei insta, aber auf Insta ist er nicht so allein, da zeigt er derzeit, was ihm wirklich wichtig ist
Die zwei aktuellsten Beiträge auf dem Instagram Account von Gregor Schütze, beiden zeigen ihn selbst mit Bundeskanzler Stocker
220
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 11/10/2026
keine Ahnung: neben den eingeklagten ca. 27.000 € (das dürften die zum Zeitpunkt der Klagseinbringung bereits geleisteten Zahlungen des Versicherten sein) wurde auch auf Feststellung der Deckungspflicht geklagt; wie das der Kläger nach § 56 Abs. 2 JN für den Streitwert bewertet hat, weiß ich nicht
010
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 10/10/2026
Aber ich bewundere den Mut, sich das ausdrücklich vom OLG sagen zu lassen. Fast so mutig wie ein anderer Kläger, der seine Haushaltsversicherung klagte, weil er meinte, jemanden im Rausch mit dem Motorboot tödlich zu verletzen sei eine Gefahr des täglichen Lebens www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Ju...
1.3 Der Kläger hat im alkoholisierten, § 6 Abs 1 SchFG deutlich verletzenden Zustand, äußerst waghalsige Fahrmanöver mit einem leistungsstarken (335 PS) Motorboot durchgeführt. Im Zuge eines derartigen Manövers (
Powerturn
) setzte er, ohne seine Mitfahrer zu warnen, zu einer massiven Rechtslenkung an. Aufgrund der dadurch ausgelösten Querbeschleunigungskräfte wurde ein Mitfahrer über die Bordwand ins Wasser geschleudert, von der Schiffsschraube des sich rückwärts bewegenden Motorboots erfasst und tödlich verletzt.
 [5]            Die Vorinstanzen gingen davon aus, dass der Kläger eine besondere Gefahrensituation schuf, die nicht nur eine außergewöhnliche Gefahr für ihn selbst, sondern vor allem auch für seine – nicht gewarnten – Mitfahrer mit sich brachte, ohne dass dafür die geringste Notwendigkeit bestand, ihm dabei die Gefährlichkeit und die möglichen Folgen bewusst sein mussten und eine solche Situation erfahrungsgemäß auch im normalen Lebenslauf nicht immer wieder eintritt, weshalb die hier vorliegende Art der Verwendung des Motorboots jedenfalls nicht als Gefahr des täglichen Lebens zu werten ist. Diese Beurteilung ist nicht korrekturbedürftig.
3839
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 10/10/2026
(auch der "Gedankenaustausch" mit dem früheren GD der BWB - dessen Bestellung übrigens, vorsichtig formuliert, nicht zwingend auf kartellrechtlicher Erfahrung beruhte - half ihm da auch nicht weiter) Das alles hätte die Begutachtungskommission natürlich bei pflichtgemäßer Überlegung erkennen müssen.
Auch nach Ansicht des Berufungsgerichts war bei

pflichtgemäßer Überlegung eines die Eignung der Bewerber

bewertenden Organs die Bewertung des Klagers im Gutachten

Beilage ./4 mit 2 Punkten gegenüber der Mitbewerberin

Dr. D*, die im Eignungskriterium 1. mit 3 Punkten bewer-

tet wurde, zu hoch, und ware eine Reduzierung auf 1 Punkt

sachlich gerechtfertigt und geboten gewesen, zumal Dr. D*
2460
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 10/10/2026
diese wurde jetzt auch vom OLG abgewiesen www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Ju..., und das OLG hat dem Bewerber in klassisch gerichtlicher Non Nonsense-Manier attestiert, was für alle außer ihn und die Begutachtungskommission evident war: er hatte keine nennenswerten Erfahrungen mit den Aufgaben der BWB
Dem Erstgericht ist darin beizupflichten, dass der Kläger auf Basis
seiner eigenen Angaben in seiner Bewerbung (Beilage ./3;
S 3, 4 der Urteilsausfertigung) allerdings in der Tat
über keine nennenswerten – und schon über gar keine
umfassenden – persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen mit
diesen konkreten, das „Tagesgeschäft“ der BWB bildenden
Vollzugstätigkeiten verfügte, während Dr. D* eine bereits
viele Jahre dauernde, unmittelbare einschlägige persönliche Erfahrung mit der realen Ausführung und Umsetzung all
dieser konkreten Behördentätigkeiten aufzuweisen hatte.
Soweit die Berufung einen „engen Austausch“ des Klägers über die Leitung der BWB und deren Aufgabengebiete
mit einem früheren Behördenleiter der BWB in den Jahren 2002 bis 2013 ins Treffen führt (Berufung S 3), ist
anzumerken, dass ein derartiger Gedankenaustausch zwischen Behördenleitern allerdings weder eine unmittelbare
persönliche Erfahrung mit der Ausführung der Vollzugstätigkeit der Behörde als solche bildet, noch praktische
Kenntnisse über die vollziehenden Tätigkeiten der BWB
vermitteln konnte.
2513
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 10/10/2026
Mut kann man nicht kaufen: der von der politisch handverlesenen, mit kartellbrüderlicher Amicitia ausgestatteten Begutachtungskommission erstgereihte Bewerber für die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde, der dann doch nicht ernannt wurde, hat tatsächlich Amtshaftungsklage gegen die Republik erhoben
79621
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 09/10/2026
ich kann's nicht beurteilen, aber der Eigentümer behauptet es, und - so verstehe ich das - lehnt es ab, die ihm angebotenen Subventionen anzunehmen, weil das nichts an diesem Grundproblem ändern würde, und im Übrigen die Subventionierung unionsrechtlich bedenklich und für den Eigentümer riskant wäre
100
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 08/10/2026
Die Entscheidung des VwG Wien vom 12.8.2026, dass die Wirtschaftskammer Wien die Ausgaben für PR-, Presse- und Medienarbeit den beschwerdeführenden Journalisten (aka "Neigungsgruppe IFG im ORF") zugänglich machen muss, ist seit heute auch im RIS verfügbar: www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lv...
Seite 1 des Erkenntnisses des VERWALTUNGSGERICHTS WIEN vom 12.08.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Hecht über die Beschwerde des A. B. und des C. D. gegen den Bescheid der Wirtschaftskammer Wien vom 31.03.2026, ohne Zahl, betreffend eine Angelegenheit nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),

zu Recht:

I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und es wird festgestellt, dass infolge des Informationsbegehrens der Beschwerdeführer vom 02.02.2026 der Zugang zu folgenden Informationen von der Wirtschaftskammer Wien rechtswidrig nicht gewährt wurde und den Beschwerdeführern die Informationen binnen vier Wochen zugänglich zu machen sind:

a) ob an DI Walter Ruck seit 2015 Spesenpauschale ausbezahlt wurden, bejahendenfalls deren Höhe;
b) Höhe der externen Ausgaben für PR-, Presse- und Medienarbeit der Wirtschaftskammer Wien seit 2015, aufgeschlüsselt nach Jahr; 
c) alle seit 2015 abgeschlossenen Verträge der Wirtschaftskammer Wien mit PR-Agenturen im Volltext, wobei die Identität der Vertragspartner geschwärzt werden darf.
25211
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 08/10/2026
verletzte NICHT Art. 10 EMRK hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-25... eine Regel für die Wahlberichterstattung, wonach Parteien, die bei früheren Wahlen nicht ins Parlament kamen, nicht gleiche oder größere Coverage erhalten als jene, die mind. 5 % erreichten, ist demnach ok (im "margin of appreciation")
91. If seen from the perspective of Article 3 of Protocol No. 1, the
principles of pluralism, equality of opportunity between political competitors
and the neutrality of the electoral process may justify certain regulatory
measures during election campaigns, including with regard to media
coverage. At the same time, there are numerous ways of organising and
running electoral systems and a variety of institutional arrangements within
the Contracting States, reflecting differences in historical development,
political traditions and social context. It is therefore primarily for each State
to shape its own electoral framework, subject to the Court’s supervision as to
whether the requirements of Article 3 of Protocol No. 1 have been complied
with (see Communist Party of Russia and Others v. Russia, no. 29400/05,
§ 108, 19 June 2012, and Ždanoka v. Latvia [GC], no. 58278/00, § 103,
ECHR 2006-IV).
(β) The role of the media during elections
92. During elections the press facilitates the “free expression of the
opinion of the people in the choice of the legislature”. The “public watchdog”
role of the press during elections includes mass media outlets independently
exercising freedom of the press on the basis of free editorial choice to impart
information and ideas on subjects of public interest. In particular, discussion
of candidates and their programmes contributes to the public’s right to receive
information and strengthens voters’ ability to make informed choices
between candidates for office (see Orlovskaya Iskra, cited above, § 130). Free
elections and freedom of expression, particularly freedom of political debate,
together form the bedrock of any democratic system. The two rights are interrelated
and operate to reinforce each other. For this reason, it is particularly
important in the period preceding an election that opinions and information
of all kinds are permitted to circulate freely (see Bowman, cited above, § 42).
Nonetheless, in certain circumstances the two …
040
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 08/10/2026
Interessantes Urteil des EGMR von heute im Fall Atresmedia / Spanien: die Entscheidung der Wahlbehörde, eine Vorwahldebatte im TV zu untersagen, weil daran neben Vertretern von Parlamentsparteien auch ein Vertreter von Vox (damals nicht im Parlament, aber in Umfragen über 10%) teilnehmen sollte, /.
5. The applicant company is a broadcasting and media business group
which includes various private television channels, including Antena 3,
which broadcasts news and entertainment programmes.
6. Ahead of the national parliamentary elections on 28 April 2019, the
applicant company decided to organise an election debate between five
candidates for the office of Prime Minister, which was to be held on 23 April
2019 and televised on Antena 3. Those five candidates represented Partido
Popular (PP), Partido Socialista Obrero Español (PSOE), Unidas Podemos
(UP), Ciudadanos and Vox. The applicant company based its selection of
participants on their affiliation with the five political parties that had a
national presence and were expected to obtain more than 10% of the votes,
according to a pre-election survey published in March 2019 by the Spanish
Centre for Sociological Research (Centro de Investigaciones Sociológicas –
“the CIS” – an independent public body responsible for official social
statistics). The participants were therefore likely candidates to become Prime
Minister.
7. Prior to the 2019 elections, four out of the five above-mentioned
political parties – that is, all except Vox – had secured parliamentary
representation in the previous general elections held in June 2016. They had
the biggest representation in Congress at the time. Vox had received 0.2% of
the votes in the 2016 elections and had not secured parliamentary
representation.
163
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 08/10/2026
ich bin sehr für Ernährungssicherheit, aber ob man die fördert, indem man ein ausländisches Unternehmen zwangs-subventionieren und zur Aufrechterhaltung eines unrentablen Betriebs zwingen will. da bin ich weniger sicher
140
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 08/10/2026
eine Erzeugergenossenschaft ist natürlich eine gute Idee, vielleicht könnte man Herrn Pernkopf (er ist auch NÖ Bauernbund-Obmann und war Büroleiter von Josef Pröll, der jetzt als GD der Leipnik-Lundenburger am Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 arbeitet) fragen, ob er zufällig eine solche kennt
3110
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 08/10/2026
Wer einen strukturell unrentablen Betrieb NICHT mithilfe öffentlicher Subventionen aufrechterhalten will, zieht den Zorn des NÖ LH-Stv. Pernkopf auf sich, treulich rapportiert im Kurier. [Abgesehen davon sollte man meines Erachtens mit dem Begriff "Kriegserklärung" auch vorsichtiger umgehen]
„Ardo ist nicht der Ansicht, dass die Aufrechterhaltung eines strukturell unrentablen Betriebs mithilfe öffentlicher Subventionen eine nachhaltige langfristige Lösung darstellen würde."
„Das ist im Prinzip eine Kriegserklärung gegen Österreich. Wir sind verwundert über die Vorgehensweise
97516
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 07/10/2026
Es ist im Kern die gleiche Diskussion wie bei der Bestellung des ORF-Generaldirektors/der ORF-Generaldirektorin
160
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 07/10/2026
"Freispruch erfolgte mit der Begründung, dass .. nicht feststellbar war, ob die Beleidigung für mehrere Personen wahrnehmbar war." Dass es eine Beleidigung ist, zieht wohl niemand in Zweifel, aber für eine Verurteilung braucht es nach StGB mehr als zwei weitere Wahrnehmende (außer Tätern und Opfern)
150
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 06/10/2026
wen ich es richtig verstehe, dürfte er ein Jahr nach seinem Ausscheiden (laut TT war das erst "vor wenigen Monaten") nicht in Angelegenheiten lobbyieren, mit denen er in den letzten drei Jahren beschäftigt war
010
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 06/10/2026
ich nehme an (aufgrund der OTS www.ots.at/presseaussen...), dass @disoski.bsky.social das mit parlamentarischer Anfrage herausfinden wird. Im Übrigen: eigentlich wäre diese Broschüre doch eine Information von allgemeinem Interesse iSd § 4 IFG und müsste daher nach IFG online bleiben ...
ots.at
Disoski/Neßler: Alleinerziehenden-Ratgeber von ÖVP-Ministerin Bauer ist blanker Hohn für Frauen
Grüne: Regierung lässt Alleinerziehende bei finanzieller Absicherung und Kinderbetreuung im Stich und empfiehlt ihnen „Erste Hilfe bei Selbstmitleid“
1176
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 05/10/2026
wobei KI sicher günstiger wäre als zB Matthias Strolz, der 2021 unter BM Faßmann eine parlamentarische Anfrage um einen Tagsatz von 5.280 € (inkl. USt, wertgesichert wären das heute über 6.800 €) bearbeitet hat, wie wir jüngst dank Rechnungshof erfahren haben www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home...
Auszug aus dem Rechnungshof-Bericht "Ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien", S. 96:
Im Angebot zur „Stakeholder-Tour“ vom 29. Jänner 2021 (dritter Auftrag) waren rd. 50 % der Aufwendungen (37.440 EUR inkl. USt) für die Begleitung des Bildungsministers vorgesehen. Aufgrund einer Verschiebung der Tour von Herbst 2021 auf Frühjahr 2022 änderten das Bildungsministerium und der Auftragnehmer im Oktober 2021 den Vertrag. Statt die Tour zu begleiten, bearbeitete der Auftragnehmer z.B. eine parlamentarische Anfrage sowie Anfragen nach Medienberichten und organisierte und sondierte Referentinnen und Referenten für eine Tagung.
0212
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 05/10/2026
@zorbasu.bsky.social (Grüne) hat eine Anfragenserie an die Bundesminister*innen zu "1 Jahr Informationsfreiheitsgesetz" eingebracht (zB: www.parlament.gv.at/dokument/XXV...) gefragt wird abschließend auch danach, ob/in welchen Arbeitsschritten bei der Anfragebeantwortung KI eingesetzt wurde
Frage 25 der Anfrage 7070/J vom 2.10.2026:
"Wurde bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage KI (insbesondere KAPA oder GovGPT) eingesetzt? Wenn ja, in welchen Arbeitsschritten?"
1122
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 02/10/2026
Nicht dass es wichtig wäre: auf Gerhard Zeilers neuer Website gibt es ein Foto von ihm, angeblich "im Bundeskanzleramt". An der Wand über dem Telefon hängt eine Mitgliedsurkunde vom "Bund österreichischer Gastlichkeit" für ein Restaurant - schaut eher nicht nach BKA aus.
Bild von Gerhard Zeiler von seiner Website, mit der Bildunterschrift ""Im Bundeskanzleramt, zwischen 1979 und 1986", er telefoniert mit einem Wählscheibentelefon, an der Wand hängt eine Urkunde vom "Bund österreichischer Gastlichkeit" für einen Mitgliedsbetrieb (nicht lesbar)
3233
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 02/10/2026
Der Rechnungshof ist (wie ich: bsky.app/profile/hple...) auch nicht überzeugt davon, dass das Parteiengesetz ein Freibrief dafür ist, mit öffentlichen Geldern den (privaten oder parteipolitischen) Social Media-Auftritt von Regierungsmitgliedern zu fördern
RH

Unabhängig und objektiv für Sie.

Potenziell ungedeckelte und intransparente indi-rekte Parteienförderung durch Social Media

Im Juli 2024 waren 13 Bundesministerinnen und -minister sowie zwei Staatssekretärinnen auf So-cial-Media-Plattformen präsent. In acht Ministe-rien wirkten die Kabinettsbediensteten der Bun-desministerinnen und Bundesminister an den Social-Media-Accounts, bei denen die politische Partei oder das Regierungsmitglied Medieninha-ber war, mit. Dafür wendeten diese acht Ministe-rien im überprüften Zeitraum 1,62 Millionen Euro auf. Aufgrund zweier Novellen des Parteien-gesetzes ist das zwar nicht mehr als unzulässige Parteispende zu werten, jedoch sieht der Rech-nungshof darin eine potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung.
1348
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 01/10/2026
Ist da die Rede von dem, der bei seinem Profil groß dazuschreibt: "Überzeugen kann nur, wer von sich selbst überzeugt ist."? Und obwohl er erkennbar sehr von sich selbst überzeugt ist, überzeugt mich das jetzt nicht wirklich.
020
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 30/09/2026
Ich weiß zwar nicht, warum mich LinkedIn darauf aufmerksam macht, aber ich gestehe, ich hab geklickt: Andreas Rudas, Zeilers Generalsekretär im ORF des letzten Jahrhunderts, gratuliert einem Medienmanager aus Österreich zu einem tollen Projekt und wünscht viel Erfolg www.linkedin.com/feed/update/...
Verständigung von LinkedIn:

Andreas Rudas hat kommentiert

Andreas Rudas hat einen Beitrag kommentiert: Herzlichen Glückwunsch! Tolles Projekt! Viel Erfolg!
071
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 29/09/2026
static.klipy.com
Cj Jordan-walker Says 'That's Not True'
ALT: Cj Jordan-walker Says 'That's Not True'
020
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 29/09/2026
Wer ist jetzt wieder der grantelnde Vertragsbedienstete mit dem peinlichen Humor, bitte, ich komm da nicht mehr mit
260
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 29/09/2026
Es war übrigens damals im Wesentlichen wie heute:
Auszug aus dem ORF-Almanach 95/96 (aus der Einleitung Gerhard Zeiler s)

"Sparen in allen Unternehmensbereichen

Um einen schlanken ORF zu erreichen, muß zunächst in allen Unternehmensbereichen gespart werden. Das bedeutet ein

Einfrieren der Programmkosten,

eine deutliche Senkung der Personalkosten,

Sparmaßnahmen bei der Verwaltung und der Technik.

Auf der Einnahmenseite muß der zu erwartende Rückgang der Werbe-einnahmen nach Einführung der Satelliten-Werbefenster in möglichst engen Grenzen gehalten werden, weil die Programmentgelte nur im Rah-men der Inflationsabgeltung stabilisiert werden können. Ohne sofortige und kompromißlose Maßnahmen in fast allen Teilen des Unternehmens droht dem ORF ein ähnliches Schicksal wie anderen großen österreichi-schen Unternehmen (Stichwort: >>Konsum-Pleite<<). Es gilt zu verhindern, daß aus einem Paradeunternehmen in kürzester Zeit ein Sanierungsfall wird.

Auch hier konnte der ORF erste Erfolge erzielen. Im ersten Jahr meiner Geschäftsführung wurden 200 Millionen Schilling eingespart, unter ande-rem durch die Nichtnachbesetzung von 120 Dienstposten und durch Ein-sparungen bei den Programmkosten für Radio und Fernsehen. Und das noch vor dem Greifen der Strukturmaßnahmen."
3110
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 29/09/2026
Es gab übrigens Zeiten, da ist Gerhard Zeiler tatsächlich mit einem Arbeitsprogramm angetreten - als ORF-Generalintendant 1994. (aus dem ORF-Almanach 95/96)
Auszug aus dem ORF-Almanach 95/96:

"DER NEUE ORF

Von der Sendeanstalt zum Multimedia-Unternehmen

Im Oktober 1994 trat ich als Generalintendant des ORF an, um folgendes Arbeitsprogramm zu verwirklichen:

Sicherung der Marktführerschaft im Fernsehen

Oberste Zielsetzung im Programmbereich ist die Absicherung der Marktführerschaft der ORF-Produkte in Fernsehen und Radio im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Das heißt für den Fernsehbereich:

jüngere Zuseher zurückzugewinnen, ohne ältere zu verlieren;

die ausländischen Konkurrenten im direkten Vergleich zurückdrängen, um deren Werbeattraktivität zu schmälern;

und das vornehmlich mit Programmen, die einen starken Österreich-bzw. Informationsbezug haben, den die nichtösterreichischen Unterhaltungsanbieter nur schwer oder gar nicht herstellen können."

Daneben ein Bild von Gerhard Zeiler mit dem Bildtext: 
"Generalintendant Gerhard Zeiler"
1182
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 29/09/2026
Ich glaube, das Wort "aktiv" ist hier auch ein wenig missverständlich
170
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 28/09/2026
mich irritiert, dass das nicht auf "the first quarter of the 21st century" eingeschränkt ist - so hat es den Eindruck, als wäre entweder das Fernsehen oder das 21. Jahrhundert schon zu Ende (ich weiß, beides ist denkbar)
1100
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 28/09/2026
Wirklich ernst wird es wohl erst, wenn die "Red-Biker - sozialdemokratischer Motorradclub" ihre Kutten überziehen
1161
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 25/09/2026
Wenn es wirklich um Kreisky ginge, würde ich auf Hansi Mahr oder Jo Kunz setzen, Zeiler war erst bei Sinowstz. Und Andreas Rudas wäre ja auch noch verfügbar, wenn er nicht gerade Podcasts mit Autokraten an Presse-Geschäftsführer vermittelt, aber der war dann schon Generation Klima.
0110
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 25/09/2026
Des BVwG für den ORF sollte es heißen - danke für den Hinweis, werde ich ausbessern!
110
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 24/09/2026
Graal, Nowak, König über den ORF - worüber wird da diskutiert? Wie sauer die Trauben wirklich waren?
0162
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 24/09/2026
In der comments-section von Rainer Nowaks Autokraten-Podcast?
130
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 22/09/2026
so etwas kommt dabei übrigens heraus: ein Social-Media-Verantwortlicher des Bundeskanzlers fliegt mit in die USA und macht dort Videos, die auch auf den Parteiaccounts verwertet werden können bsky.app/profile/hple...
091
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 22/09/2026
Unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgeht: dass etwas auf Empfängerseite (politische Partei) keine unzulässige Parteispende ist, bedeutet nicht, dass es auf der Spender-Seite (Bund) eine zulässige Verwendung öffentlicher Mittel wäre (auch wenn die Bundesregierung das offenbar anders sieht)
Auszug aus der Pressemitteilung des VfGH: Betreuung von Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern (G 136/2025, G 27/2026) 
Politischen Parteien ist es nach dem Parteiengesetz 2012 untersagt, Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (wie etwa dem Bund oder einem Land) anzunehmen. Seit einer Gesetzesänderung vom 1. Juli 2025 liegt jedoch keine Spende vor, wenn Mitarbeiter eines Regierungsmitglieds oder eines Abgeordneten Inhalte für dieses Regierungsmitglied (diesen Abgeordneten) auf Online-Plattformen erstellen, deren Medieninhaber das Regierungsmitglied (der Abgeordnete) selbst, seine politische Partei oder eine Gliederung oder nahestehende Organisation dieser Partei ist. Dies gilt, sofern solche Inhalte durch geeignete Maßnahmen von parteipolitischen Inhalten abgrenzbar sind und im Impressum des Online-Auftritts offengelegt werden (§ 2 Z 5b lit. j und k Parteiengesetz 2012).

Die FPÖ stellt beim VfGH den Antrag, diese Regelungen als verfassungswidrig aufzuheben. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt und verstoße insbesondere gegen das Prinzip der Chancengleichheit der politischen Parteien, Regierungsparteien bei der Betreuung von Social-Media-Accounts aus öffentlichen Mitteln zu unterstützen, während Oppositionsparteien von vergleichbaren Unterstützungsleistungen ausgeschlossen seien.
1238
Reposted by Hans Peter Lehofer
Österreichischer Verwaltungsgerichtshof @oevwgh.bsky.social · 22/09/2026
VwGH sieht keinen Verstoß gegen das EU-Beihilfenverbot durch Umgestaltung der ORF-Finanzierung Ra 2025/15/0009 vom 2.9.2026 www.vwgh.gv.at/medien/mitte...
vwgh.gv.at
Österreichischer Verwaltungsgerichtshof
042
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 21/09/2026
Ich habe überhaupt kein Problem damit, wen Sie einladen. Was für mich nicht relevant ist, schaue ich mir einfach nicht an (dabei geht es nicht darum, wer mir "zu Gesicht steht", sondern um Relevanz). Es mag ein Publikum geben, das zB an BM aD Blümel zu KI interessiert ist, ich gehöre halt nicht dazu
4290
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 21/09/2026
Ich habe mir den ganzen Entwurf noch nicht angesehen, aber ja: das Ausschließen-Wollen individueller Rechtsbehelfe funktioniert im Anwendungsbereich des Unionsrechts nur so mittel bis gar nicht
280
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 21/09/2026
Was diese Talk-Formate betrifft, bin ich längst ausgestiegen, auch nur irgendwas anmerken zu wollen, da bin ich bei der ersten Option der Hirschman'schen Trias von "Exit, Voice, and Loyalty"
3140
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 21/09/2026
Oh, das habe ich übersehen, offenbar geht es nur um die Sicherstellung der gleichfarbigen Vertretung
150
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 21/09/2026
Man kann das übrigens auch so lesen: "keine subjektiven Rechte": aber objektive Rechtspflicht der Bundesregierung/ihrer Mitglieder (bei Verletzung zB Ministeranklage möglich) "keine Rechtsquelle im Sinne des österreichischen Rechtsquellensystems" - aber im Sinne des unionsrechtlichen Systems
140
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 21/09/2026
Aber lustig ist auch, dass mit der ausdrücklichen Ermächtigung, dass sich Kanzler und Vizekanzler durch StS vertreten lassen können wohl ausgeschlossen werden soll, dass sich der BMF oder gar die Außenministerin durch StS vertreten lassen könnten
1120
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 21/09/2026
Ich glaube bei, das ist eher im Margritte'schen Sinn: "ceci n'est pas une Rechtsquelle"
2142
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 21/09/2026
Cool, wenn das Gesetz wird, dann wird der Begriff "Rechtsquellensystem" erstmals zu einem Rechtsbegriff (wie immer man ihn dann auch definieren mag)
150
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 18/09/2026
hat sich bei "den Bemühungen um digitale Souveränität bewährt" ist aber auch nur ein anderes Wording für "hat sich sehr bemüht", oder? Aber gut, mit einem mexikanischen Mehrheitseigentümer kann man auch nicht viel mehr tun außer sich zu bemühen
152
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 17/09/2026
Es gibt ja eine feste Geschäftsverteilung, aber für Nicht-Insider ist die eher nicht selbsterklärend, siehe: www.bvwg.gv.at/amtstafel/ge... Nur: in der Zuweisungsgruppe, zu der die die IFG-Fälle zählen, sind 18 Richter*innen! Außerdem kann man in einer Sache natürlich nur einen Antrag einbringen.
bvwg.gv.at
Geschäftsverteilung, Geschäftsverteilungsübersicht sowie Geschäftsordnung
100
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 16/09/2026
es sind vier X, und ja, es gibt in diesem Beschluss auch das "XXXX -Beitrags-Gesetz 2024"
120
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 16/09/2026
aktuell stehen wir also bei zwei die Zuständigkeit verneinenden Entscheidungen des BVwG, zwei BVwG-Entscheidungen, in denen dessen Zuständigkeit angenommen wird (wenngleich in einem Fall nur nach § 11, nicht nach § 14 IFG), und einer Entscheidung des VwG Wien, das seine Zuständigkeit abgelehnt hat
150
Hans Peter Lehofer @hplehofer.bsky.social · 16/09/2026
Jetzt gibt es eine weitere Entscheidung des BVwG, in dem es seine Zuständigkeit für IFG-Streitigkeiten mit dem ORF verneint: www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bv... Bemerkenswert ist wieder einmal die konsequente Anonymisierung, die auch die Gesetzesbezeichnung mitumfasst (aber immerhin nicht den Inhalt)
Gemäß § 1 Abs. 1 XXXX -G wird mit diesem Bundesgesetz eine Stiftung öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung , XXXX “ eingerichtet. Die Stiftung hat ihren Sitz in Wien und besitzt Rechtspersönlichkeit.

Gemäß § 19 Abs. 1 XXXX -G sind die Organe des XXXX : 1. der Stiftungsrat, 2. der Generaldirektor, der Publikumsrat;

Gemäß § 19 Abs. 2 XXXX -G sind die Mitglieder der Kollegialorgane gemäß Abs. 1 bei der Ausübung ihrer Funktion im XXXX an keine Weisungen und Aufträge gebunden; sie haben ausschließlich die sich aus den Gesetzen und der Geschäftsordnung ergebenden Pflichten zu erfüllen.
4192