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IFG-Anfrage: Berichte, Prüfvermerke und Korrespondenz zu den Anlageverlusten der gesetzlichen Krankenkassen (Schuldscheindarlehen/Inhaberschuldverschreibungen)
Im Zusammenhang mit den Verlusten von gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro durch Investitionen in Schuldscheindarlehen (ca. 900 Mio. Euro) und Inhaberschuldverschreibungen (ca. 200 Mio. Euro), die im Jahr 2026 öffentlich bekannt wurden (u.a. Investments in den "VERIUS III-Fonds"), bitte ich um die Übermittlung folgender Dokumente: Zur Aufarbeitung und zu Kontrollmechanismen: Alle internen Berichte, Prüfvermerke, Sonderprüfungsberichte und Protokolle auf Leitungsebene (Präsident/Vizepräsident, Abteilungsleitung bzw. Minister/Staatssekretäre), die sich mit der Aufarbeitung dieser Anlageverluste und dem Versagen bestehender Frühwarnsysteme der Aufsicht befassen. Dies schließt auch Dokumente ein, in denen konkrete gesetzliche oder regulatorische Änderungen (z.B. Verschärfungen des SGB IV) diskutiert werden, um solche Spekulationsgeschäfte zukünftig zu verhindern. Zur Rechenschaft: Vorlagen und Vermerke auf Leitungsebene, die die Prüfung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Konsequenzen (z.B. Verdacht auf Untreue) für die Vorstände der betroffenen Krankenkassen zum Gegenstand haben. Zum Schutz der Beitragszahler: Leitungs- und Fachvermerke, die bewerten, ob und wie verhindert werden kann, dass diese Anlageverluste durch Beitragserhöhungen (Zusatzbeiträge) auf die Versicherten umgelegt werden. Um den Aufwand für Ihre Behörde einzugrenzen, beschränke ich diese Anfrage auf Dokumente aus dem Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum heutigen Tag, die auf der Ebene der Abteilungsleitung oder höher (Präsidium/Staatssekretäre/Minister) erstellt, empfangen oder beraten wurden. Sollten Teile der Dokumente Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Finanzinstitute oder Krankenkassen enthalten (§ 6 IFG) oder aus anderen Gründen geschützt sein, bitte ich darum, mir die Dokumente in geschwärzter Form zur Verfügung zu stellen, anstatt die Anfrage pauschal abzulehnen. Auskünfte nach dem IFG sind grundsätzlich gebührenfrei, sofern es sich um einfache Auskünfte handelt. Sollten durch die Bearbeitung meiner Anfrage Kosten entstehen, die einen Betrag von 30 Euro übersteigen, bitte ich Sie, mich vorab über die voraussichtliche Höhe der Gebühren zu informieren und meine ausdrückliche Zustimmung einzuholen, bevor Sie den Vorgang gebührenpflichtig weiterbearbeiten. Ich bitte Sie, mir die Dokumente in elektronischer Form (z. B. als PDF) zukommen zu lassen. Ich bitte um eine Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage und um Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (§ 7 Abs. 5 IFG).