RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Ausnahmsweise nicht: Auf Bluesky können Sie fremde Antworten nicht löschen, nur ausblenden; technisch liegt der Kommentar im Konto des Verfassers. Ohne Löschungsmacht insoweit keine Gestaltungsmacht des Medieninhabers (§ 1 Abs 1 Z 8 MedienG), eine Einziehung ginge ins Leere. Ebenso auf X. 000
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Nicht überzogen: Die Intention provokanter Anlassbeiträge und die zunehmende Empörung im Kommentarfeld waren und sind offensichtlich. Eine stille Post mit dem Medieninhaber verkündet hier keine Botschaft an seine Anhängerschaft; das leistet erst die gerichtliche Anordnung (§ 37 MedienG). 200
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Mit Bedacht: Bei FPÖ-Seiten blieb wegen Verjährung nur dieser Weg. Bei Klenk gaben provokante Anlassbeiträge, drohende Kommentarexzesse und unverhältnismäßiger Ausforschungsaufwand den Ausschlag. Subjektive SLAPP-Etiketten und schlechte Stimmung rechtfertigen keine Schuldumkehr zulasten der Opfer. 100
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Genau. Kann der Medieninhaber Hass, Hetze und Gewaltaufrufe nach Meldung durch eine kostenlose, beiläufige Löschung folgenlos wegwischen, wäre der Hass-Inflation Tür und Tor geöffnet: Wer kein Gericht, Kosten oder Risiko befürchten muss, moderiert nicht. Das Opfer bleibt schutzlos. 000
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Vollkasko für digitale Gefahr "Medium" gibt es nicht. Wenn der Medieninhaber Vorteile und Reichweite fischt, hat er auch Trolle und Nachteile. Bei ausforschbaren Tätern kann er ohnedies regressieren. Das Anonymitätsrisiko darf nicht beim Opfer abgeladen werden. 000
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Zustimmung: nicht sachgerecht. Erzielte Reichweite kann Medieninhaber danach mit eigener Klarstellung relativieren, die das Publikum nicht ernst nimmt. Wortlaut Ort Dauer bestimmt er selbst. Das ersetzt keine richterliche Autorität. Nur das Gericht schreckt Täter ab und verhindert neue Angriffe. 100
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Exakt. Jede Aufforderung verlängert die Zeit, in der Hasskommentare folgenlos online bleiben: Bei E-Mail trägt das Opfer die Beweislast für den Zugang, der Postweg dauert länger, dazu die geplante dreitägige Reaktionsfrist. Bis dahin läuft der Shitstorm ohne gerichtliche Warn- und Präventivwirkung. 000
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Kostenfolgen lassen sich diskutieren. Sie dürfen nicht beim Opfer bleiben. Bekannte Kommentare sind wegen der Verbindungspflicht in einem Antrag geltend zu machen. Reichweite und Vorteil aus dem Anlassbeitrag hat der Medieninhaber, das Opfer nur den Nachteil. Reichweitengenerierung darf kosten. 000
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Einverstanden, jedoch: Nach Art 6 DSA besteht vor Abmahnung keine Verantwortung. Durch Vorteile der Reichweitengenerierung und die Gefährlichkeit des Mediums wird für Kommentare (nur) medienrechtlich verschuldensunabhängig gehaftet. Alles andere würde die Gefahr des Mediums auf das Opfer überwälzen. 000
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 04/10/2026Richtig. Der Löschungsausspruch wirkt auch für die Zukunft wie eine einstweilige Verfügung (nicht! physische Löschung im Zivilverfahren). Dazu kommt die Urteilsveröffentlichung mit Warn- und Präventivfunktion. Unerheblich, ob der Beitrag online war, wenn der medienrechtliche Antrag eingebracht wird. 000
Reposted by RA Dr. Robert KerschbaumerGünther Lattacher @guentherlattacher.bsky.social · 02/10/2026Meine Meinung: Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass im Mediengesetz keine planwidrige Lücke vorherrscht. Der Gesetzgeber wollte gerade, dass Betroffene von Hasskommentaren in Kommentarspalten nicht erst beim Auslöser um Löschung bitten müssen bevor sie Hilfe bei Gericht suchen können. 3154
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 02/10/2026Zwei verschiedene Rechtsinstrumente: Klenk klagt zivilrechtlich auf Löschung. Da ist die Vorab-Aufforderung gesetzliche zwingend, keine noble Geste. Das Medienverfahren dient der Urteilsveröffentlichung zur Rufwiederherstellung - gesetzlich zwingend ohne Vorabmahnung. 150
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 14/08/2026Ein Verbotsverfahren nimmt höchstens den Dealer vom Markt, die Droge bleibt trotzdem. Die sitzt nicht im Hass, sondern im Dopamin aus jeder Interaktion. Hass ist der Einstieg, der Trigger. Süchtig macht der Kick: jede Antwort, jedes Like, jeder Streit+ dass ein Verbot die Meute erst zusammenschweißt 010
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 05/08/2026Der verlinkte STANDARD-Artikel zur zulässigen Kritik rahmt „Psychoterror“ als polemische Wertung, nicht als beweisbare Tatsachenbehauptung. Über den verrohenden Ton lässt sich diskutieren - rechtlich jedoch eher Meinungsfreiheit = kein automatischer Wertungsexzess. In der Küche kann es heiß sein. 111
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 28/07/2026Jeder kann seine eigene Medienpräsenz gestalten. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu Vorwürfen ggüber einzelnen Chefredakteuren neutral verhalte und mich an zugespitzten Debatten nicht beteilige. Der Diskurs über Moderationswerkzeuge muss von persönlichen Auseinandersetzungen getrennt werden. 010
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 28/07/2026Die Vorgangsweise zeigt Schattenseiten von Moderationstools. Wenn Betroffene behördlicher/institutioneller Fehlentscheidungen durch Schematismus unsichtbar gemacht werden, wird digitaler Raum für Aufklärung verengt. Ihre Forderung nach kritischer Prüfung solcher Werkzeuge ist absolut nachvollziehbar 111
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 26/07/2026Zustimmung. Anstand unter Belastung wiegt schwerer. Gebildet und trotzdem hetzen: das ist Wahl, kein Ausrutscher. Wehren, nicht mitschreien. Nicht auf Pöbelniveau. Haltung statt Herablassung. 010
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 26/07/2026der nötige Anstand ist in der heutigen Online-Kultur bedauerlicherweise die Ausnahme geworden. Umso wertvoller ist es, für sich diesen klaren Kompass zu bewahren. 110
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 26/07/2026Schutz der eigenen Würde und der Integrität sensibler Inhalte hat Vorrang. Es ist fachlich wie menschlich verständlich, nach langjähriger Belastung Grenzen zu setzen: virtuelle Öffentlichkeit reagiert selten mitfühlend. 110
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 26/07/2026Hinter „Post blockiert“ steht der Beitrag von @publikation.bsky.social („Irgendwie verstehe ich es nicht...“), auf den ich geantwortet habe. Der Post wird ausgeblendet, weil der Verfasser vom Thread-Ersteller (oder per Blockliste) blockiert wurde. 210
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 26/07/2026Es zeigt die Verrohung: Wie bedenkenlos viele auf jede Stimmung & Anprangerung aufspringen. Ob „lästige Krätze“ oder sonstige Giftspritzen – es wird unbekümmert mitgepöbelt. Weil es Belohnung = Likes + Zustimmung bringt, verfällt der Diskurs & echte Schicksale gehen im Lärm unter. 010
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 26/07/2026Die Erklärung ist traurig. Social Media belohnen nie das Maß (Mēden agan), sondern den Exzess: Laute Polemik bringt Likes, sachliche Fakten Betroffener gehen unter. Algorithmen belohnen Drama und bestrafen Besonnenheit: Reichweite erzeugt die Eskalation, nicht die stille Wahrheit. 210
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 25/07/2026Einverstanden. Zur Förderung der Wahrheit gehört die richtige Anwendung der §§ 33, 34 MedienG, zum Nutzen der Gesellschaft der Rechtsschutz der Betroffenen. 100
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 25/07/2026Die Anträge kombinieren Einziehung mit Urteilsveröffentlichung. Beide setzen objektiven Tatbestand einer strafbaren Handlung voraus. Verschuldensunabhängig ist nicht rechtsverletzungsfrei. Ob Wohnadresse vorsätzlich oder schlecht geschwärzt erschien: Das Gesetz unterscheidet nicht - ich auch nicht. 100
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 24/07/2026Ursache + Wirkung: Nicht der Anwalt erzeugt 14 Verfahren, sondern geltend gemachte Rechtsverletzungen. Wer Kommentare unmoderiert lässt, private Wohnadressen veröffentlicht und übergriffige Nachrichten verschickt, muss mit Folgen rechnen. Mehrere Mandanten dürfen klagen. Entscheiden werden Gerichte 511
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 18/07/2026Richtig ist nur die Prüfungsreihenfolge: § 16 ECG verlangt zunächst eine erhebliche Ehrenbeleidigung. Deren Erheblichkeit ist jedoch nach Inhalt und Umständen zu beurteilen, hier im Wissen um die Wehen. Persönliche Beeinträchtigung und Kausalität sind anschließend gesondert zu prüfen. 100
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 18/07/2026Das ist prozessrechtlich falsch: Eine Klageabweisung macht nicht sämtliche Vorwürfe „offiziell falsch“. Rechtskraft betrifft den Anspruch, nicht jede Tatsachenbehauptung. Zu Gesundheitsschäden und Kausalität gab es hier kein Beweisverfahren. Medienrechtliche Ansprüche wären gesondert zu prüfen. 210
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 18/07/2026Auch die Wiederholung macht es nicht zum Urteilsspruch: Das BG Gmünd qualifizierte weder die Klage als „SLAPP“ noch alle Vorwürfe als falsch oder erfunden. „Sozialadäquat“ und „zivilisiert“ bezog es auf eine Signal-Nachricht, nicht auf Klenks gesamte Kommunikation. Berufung wird eingebracht. 110
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 17/07/2026Die Wortwahl ist zentral, doch Erheblichkeit wird im Gesamtzusammenhang beurteilt. Die Lage war nicht unbekannt: Klenk wusste von den Wehen; seine Nachricht nennt selbst „Geburt“ und „Wochenbett“. Der Zeitpunkt ist somit Teil ihres Bedeutungs- und Verletzungsgehalts. 110
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 17/07/2026Signal ist als Messenger ein elektronisches Kommunikationsnetz. Erheblich ist die Ehrverletzung, weil Klenk einer Frau in den Wehen gezielt vorwarf, „vom Wochenbett“ alte Frauen zu bedrohen, und dies mit „Ärger“ während der Geburt verknüpfte. Das ist mAn keine Unhöflichkeit, sondern ein Würdeangriff 310
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 17/07/2026Mit Verlaub: Das ist dogmatisch nicht haltbar. § 16 ECG schützt Ehre als Personenwürde und ersetzt gerade die persönliche Beeinträchtigung. Als jüngere Spezialnorm schließt er die Lücke des § 1330 ABGB; eine Drittwahrnehmung steht weder im Wortlaut noch ist sie dem Anspruch immanent. 110
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 17/07/2026§ 16 ECG schließt gerade die Schutzlücke erheblicher Ehrverletzungen inter partes; Drittwahrnehmung ist nicht nötig. § 29 MedienG begründet keine eigenständige Pflicht zu dieser Anfrage, sondern einen Sorgfaltsmaßstab. Er rechtfertigt nicht die herabsetzende Signal-Nachricht. 210
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 16/07/2026Die Berufung erfolgt wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung (§ 501 ZPO), nicht wegen Nichtigkeit. Das Erstgericht verharmloste die Signal-Nachricht, legte § 16 ECG zu eng aus und nahm deshalb keine Beweise zu Gesundheitsschaden und Kausalität auf. 310
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 16/07/2026„SLAPP“-Etikett ist kein Urteilsspruch. Das BG Gmünd stellte weder fest, alle Vorwürfe seien falsch, noch erklärte es Klenks gesamte Kommunikation für sozialadäquat. Beurteilt wurde eine Signal-Nachricht; zu Geburt, Schaden und Kausalität gab es kein Beweisverfahren. Berufung wird eingebracht. 440
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 08/07/2026Medien verkürzen: Im Privatanklage-Verfahren von Egisto Ott wurde eine Frau wegen Beleidigung verurteilt, weil sie eine „A....“-Beschimpfung likte. Die Generalprokuratur beanstandete das OLG-Urteil nicht. Wer reine Beschimpfungen öffentlich likt, kann strafbar handeln. Kein Freibrief - Kontext zählt 040
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 03/07/2026www.youtube.com/watch?v=o8l9...youtube.com#346 Hass im Netz #3 - mit Rechtsanwalt Robert KerschbaumerYouTube video by Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast 120
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 02/07/2026Sie haben das Recht, sich pointiert zu verteidigen. Es wurde hier keine Straftat erfunden, sondern dokumentierte Belastung von Mutter und Kind rechtlich bewertet: Eröffnungsphase der Geburt, Wehen, dringende Bitte um Ruhe - dennoch Ihre übergriffigen Signal-Nachrichten. Entscheiden wird das Gericht. 200
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 01/07/2026Journalismus soll zuspitzen, werten und emotional erzählen. Doch jede berechtigte Kritik kann kippen, wenn sie legitime Rechtsverfolgung öffentlich delegitimiert oder Personen moralisch niederschreibt. Klenks Pointierung ist verständlich, die Grenze bleibt prüfenswert. 100
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 28/06/2026Vielleicht, weil „Phobie“ psychologisch entlastet: Hass“ benennt Aggression, „-ismus“ gibt noble Struktur. Im Netz liefert Framing die moralische Rechtfertigung, aus Empörung selbst diskriminierend zu posten. Man benennt ja "nur " Problematisches, reproduziert aber Abwertung gegenüber Menschen. 000
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 27/06/2026Die OLG-Wien-Entscheidung ändert nichts daran: Auch ein Like kann strafbar sein und Betroffene gefährden. Bisher brachte die StA bei beleidigten Beamten außerhalb politischer Kontexte Strafanträge ein. Man darf gespannt sein, ob dieser Opferschutz hält. 130
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 27/06/2026OLG Wien 18 Bs 128/26v: Wer über eine strafrechtliche Verurteilung berichtet, ohne klarzustellen, dass sie nicht rechtskräftig ist, verletzt im konkreten Fall die Unschuldsvermutung (§ 7b MedienG). Das kann zugleich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) erfüllen. 020
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 27/06/2026Bankräuber-Vergleich zielt nicht auf unwissende Seiteninhaber. Entscheidend ist nach Aufforderung: Wenn der Medieninhaber 3 Tage zuwarten darf, läuft die Rechtsverletzung weiter. Gerade bei präsenten Medien, die laufend kontroverse Inhalte veröffentlichen: opferschutzrechtlich schwer zu erklären. 010
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 26/06/2026Bei aller Debatte: Eine hochschwangere Frau in den Wehen sollte für verbale Angriffe und jede zusätzliche Druckausübung tabu sein. Wer diese Grenze überschreitet, kann sich schwer beschweren, wenn der Rechtsstaat reagiert. Das ist kein Sonderstatus, sondern Mindestanstand. 500
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 25/06/2026Gerne. Diese Klarstellung ist nötig, weil die Rechtslage komplex ist und leicht missverstanden wird. Daraus entstehen schnell Emotionen gegen Betroffene, obwohl sie Schutz brauchen. Opferschutz darf nicht erst nach 3 Tagen beginnen: Rufschädigung beginnt sofort und läuft exponentiell durchs Netz. 041
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 25/06/2026Der Bankräuber-Vergleich ist zugespitzt, aber zeigt den Punkt: Bei klar rechtswidrigen Angriffen hilft eine Schonfrist dem Täter, nicht dem Opfer. Und online ist es noch gefährlicher: Geld kann man zurückgeben. Eine Rufschädigung kann in 3 Werktagen viral gehen und einen Menschen real vernichten. 293
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 23/06/2026Zur Erinnerung: Sie haben mir untersagt, Sie per WhatsApp zu kontaktieren. Ich habe keine Adresse wiederholt, sondern den Verstoß benannt. Schadensminimierung heißt zuerst: rechtswidrig abrufbare Daten entfernen. Die Gefahr entstand durch Ihre mangelhafte Schwärzung, nicht durch den Hinweis darauf. 100
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 20/06/2026Die ultimative Konsequenz würde ich nicht jedem unterstellen. Aber die Tendenz ist erkennbar: Einseitig aufgeheizte Kommunikation markiert Gruppen so lange als Problem, bis Härte plötzlich wie Sachzwang klingt. Genau so werden Deportationsfantasien anschlussfähig. 010
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 20/06/2026Das Gericht hat nicht über Dobrindt abgestimmt, sondern über einen unionsrechtlichen Verfahrensanspruch. Gerade deshalb ist der Reflex problematisch, aber bekannt: Das unerwünschte Ergebnis wird nicht rechtlich verarbeitet, sondern personalisiert - böse Richter, böser Anwalt. 020
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 20/06/2026Das Tragische ist die Binnenlogik: In der eigenen Bubble gilt Grausamkeit als gemeinsamer Spaß, als „man wird ja wohl noch spotten dürfen“. Die Betroffenen sollen es aushalten. Bei Deportationsfantasien ist genau diese Zumutung schon Teil der Entmenschlichung. 100
RA Dr. Robert Kerschbaumer @anwaltkerschbaumer.bsky.social · 20/06/2026Der einzelne Exzess fällt nicht vom Himmel. Wenn „Airbert One“ + „Remigrationsong“ Deportationsfantasien als lustige Pointe verkaufen, wird Entmenschlichung durch Kickl-Klicklogik vor-normalisiert. Das macht den Point-of-no-Return beunruhigend plausibel. 110