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Alex Amtmann

@alexamtmann.bsky.social
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#GG #GRCh #Rechtsstaat #RuleOfLaw. Jurist / Lawyer, hier privat, Hobbydatenschutzrechtler. #standwithukraine+israel

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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 05/09/2026
Da werden wir wohl massig Rechtsprechung dazu bekommen, wann § 44 Abs. 2 BDSG einschlägig ist. Denn welcher Nichtberliner wird schon vor Berliner Gerichten gegen das Land Berlin datenschutzrechtliche Ansprüche einklagen wollen, wenn die Klage auch zu Hause möglich ist?
§ 44 Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
(1) Klagen der betroffenen Person gegen einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 oder der darin enthaltenen Rechte der betroffenen Person können bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich eine Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befindet. Klagen nach Satz 1 können auch bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Klagen gegen Behörden, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden sind.
(3) Hat der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter einen Vertreter nach Artikel 27 [DSGVO] benannt, gilt dieser auch als bevollmächtigt, Zustellungen in zivilgerichtlichen Verfahren nach Absatz 1 entgegenzunehmen. § 184 der Zivilprozessordnung bleibt unberühr
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 07/04/2026
§ 129 StGB hat nicht mehr die Fassung hat, über die der BGH in den 1980ern bzw. 2016 entschieden hat. Es ist zudem der unionsrechtliche Inhalt hinzugekommen ist. www.buzer.de/gesetz/6165/...
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 23/03/2026
Wohl nicht :
010
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 23/03/2026
Entwurf des geänderten § 184k StGB: Frage zum Wegfall von „soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“ Ist es zukünftig strafbar, wenn jemand zur Erinnerung eine Demo oder sonstige öffentliche Veranstaltung fotografiert/filmt, an der jemand nackt und/oder eine Frau oben ohne teilnimmt?
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 06/02/2026
Im Handelsblatt steht, dass man die VB an den fehlenden Klimainvestitionen aufhängen könnte hbapp.handelsblatt.com/cmsid/100197... („Droht Merz das gleiche Desaster wie der Ampel? Grüne wollen Haushalt kippen.“). Das ist spontan mE auch eher zweifelhaft.
Die Grünen meinen, einen Hebel gefunden zu haben: Sie argumentieren, durch die Zweckentfremdung der Mittel aus dem Sondervermögen werde nicht genügend für das Grundrecht Klimaschutz getan. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht die Rolle der Erhaltung der natürlichen Grundlagen gestärkt.


Juraprofessor Trappe bestätigt: „Einiges spricht daher dafür, dass die zum Klimaschutz entwickelten Grundsätze zur ‚intertemporalen Freiheitssicherung‘ auch hier im Staatsschuldenrecht herangezogen werden können.“

Das Gutachten der Kanzlei Günther ist vorsichtiger. Es kommt zwar zum grundsätzlichen Schluss, dass der zuständige zweite Senat in Karlsruhe bereits innovative Wege gegangen sei, um gegen fiskalpolitische Entscheidungen vorzugehen und dabei auch inhaltlich streng gewesen sei. „Ob er diese Linien weiter fortsetzen oder lieber eingrenzen wird, ist aber völlig offen.
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 03/02/2026
Hier auch gut nachlesbar der (zu kurze) zeitliche Abstand zwischen erstmaligen Veröffentlichung in der Ausschuss-DrS und der 2. + 3. Lesung im Plenum
28.01.2026
BT-Drucksache 21/3898 (Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz)
Plenum
21.11.2025
1. Durchgang BR-Plenarprotokoll 1059, S. 446-446, TOP 39
19.12.2025
1. Beratung BT-Plenarprotokoll 21/51, S. 6131D-6138C
29.01.2026
2. Beratung BT-Plenarprotokoll 21/56, S. 6773B-6781C
29.01.2026
3. Beratung BT-Plenarprotokoll 21/56, S. 6781B-6781B
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 27/12/2025
vielleicht kein Service - aber als gemeinnützige GmbH müssen sie wegen § 52 I Abgabenordnung schon die Allgemeinheit fördern. Eine parteipolitische oder iSd Art. 3 III GG diskriminierende Auswahl von Meldungen oder Prozessfinanzierungen wäre ggf. schädlich. Sie müssen sich tatsächlich halten an:
„In vielen Fällen sind marginalisierte und bereits diskriminierte Bevölkerungsgruppen betroffen – doch digitale Gewalt kann allen widerfahren. Wir unterstützen Menschen ohne Ansehen der Person, ihrer Meinung oder ihres politischen Hintergrundes. Ausgeschlossen von unserem Angebot sind Personen, die selbst Hass im Netz verbreiten. Denn HateAid setzt sich für den Schutz der Meinungsfreiheit und die Wahrung unserer Demokratie ein. Folglich unterstützt HateAid keine antidemokratischen Gruppierungen, z. B. Extremist*innen oder Identitäre, sowie Personen, die durch eigene diskriminierende Äußerungen auffallen.“
010
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 15/11/2025
Wenn das niederländische Gericht ohne Verstoß gegen Art. 267 AEUV entschieden und (willkürfrei) zB nur anders subsumiert hat, gilt doch aber schlicht, dass Rechtsprechung auf Grund der Unabhängigkeit der Gerichte konstitutionell uneinheitlich ist. Vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/E...
Screenshot mit dem Text: „Soweit der Beschwerdeführer einen Gleichheitsverstoß darin erblickt, dass vor den Sozialgerichten ein anderer Kausalitätsmaßstab gelte als vor den Verwaltungsgerichten, ist dem entgegenzuhalten, dass wegen der verfassungsrechtlich verbürgten (vgl. Art. 97 Abs. 1 GG) Unabhängigkeit der Richter die Rechtspflege konstitutionell uneinheitlich ist und daher in der abweichenden Auslegung selbst derselben Norm durch verschiedene Gerichte bis zur Grenze des Willkürverbots kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt (vgl. BVerfGE 78, 123 <126>; 87, 273 <278>).“  = Rz. 4 von BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 2 BvR 888/01
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 05/11/2025
… Mich hatte damals jedenfalls gestört, dass die durch die Annahme der Schutzpflicht betroffenen Grundrechte anderer Personen nicht erwähnt wurden, vgl.
Meine Tweets vom 29.12.2021: 

8:31 Uhr: „Nochmal zur Triage-Entscheidung des BVerfG: Ich finde es problematisch, eine Schutzpflicht des Staates zu bejahen, ganz ohne die Grundrechte der behandelnden Personen in den Blick zu nehmen, obwohl diese voraussichtlich durch die zu erwartenden Regelungen betroffen sein werden.“ (Das war ein Drüko über einem Tweet des BVerfG-Twitter-Accounts vom 28.12.2021 mit dem Text: „#BVerfG Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen bverfg.de/DE/bvg21-109“) 

8:41 Uhr: „Das heißt nicht, dass man notwendig zu einem anderen Ergebnis käme. Aber wenn der Staat nicht selbst seinen Schutzauftrag erfüllen kann, muss er mitunter anderen Personen Gebote oder Verbote auferlegen. Dies mag legitim & gerechtfertigt aussehen sein, bleibt aber ein Grundrechtseingriff.“
010
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 19/10/2025
Das kommt darauf an, siehe San Remo Manual on International Law Applicable to Armed Conflicts at Sea 12 June 1994 , Ziffer 98:
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 23/09/2025
Gegen die VO-Ermächtigung spricht mE schon einiges. Besser ist ein Gesetz. warum soll hingegen die ebenfalls kritisierte Auswahlwehrpflicht verfassungswidrig sein: mehr einzuziehen als erforderlich, wäre doch unverhältnismäßig, oder? P.S. fällt das Gutachtenthema in den Zweck von Greenpeace?
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist vorrangig die Förderung des Natur-,
Umwelt- und Klimaschutzes. Der Verein fördert dazu auch
den umwelt- und gesundheitsrelevanten Verbraucherschutz,
insbesondere durch Aufklärung und Beratung der Verbrau-
cher, sowie den Tierschutz. Greenpeace setzt sich daneben
auch weltweit für Völkerverständigung und Frieden ein.
Greenpeace macht als international tätige ökologische Or-
ganisation die Probleme der Umwelt, insbesondere die glo-
balen, bewusst und will so die Beeinträchtigung oder Zer-
störung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen,
Tieren und Pflanzen verhindern. Greenpeace setzt sich für
die sozial-ökologische Transformation zur Erreichung der
Zwecke des Satzes 1 ein.
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 08/09/2025
…BMJ zur persönlichen Unabhängigkeit: „Hierdurch soll sichergestellt sein, dass [Richter:innen] allein dem folgen können, was nach dem Ergebnis ihrer Prüfung Inhalt des Gesetzes ist, und nicht etwa befürchten müssen, wegen missliebiger Urteile ihre Stellung zu verlieren.“ www.bmjv.de/DE/rechtssta...
Die sachliche Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Artikel 97 Absatz 2 GG gesichert. So bestimmt Satz 1: „Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.“ Zentrale Bausteine sind damit die grundsätzliche Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit (sog. Grundsatz der Inamovibilität) der Richterinnen und Richter. Hierdurch soll sichergestellt sein, dass Richterinnen und Richter allein dem folgen können, was nach dem Ergebnis ihrer Prüfung Inhalt des Gesetzes ist, und nicht etwa befürchten müssen, wegen missliebiger Urteile ihre Stellung zu verlieren.
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 28/08/2025
Es schreiben immerhin auch einige von der Aufhebung
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 27/08/2025
Art. 56 JI-Richtlinie :
110
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 25/08/2025
Jetzt kennen sie einen,
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 17/07/2025
Das mag man rechtlich und/oder politisch kritisieren, nur, dass laut Thesenpapier Frau Prof. Brosius-Gersdorf zum Bürgergeld u.a. auch eine strenge Prüfung der Arbeitsfähigkeit und empfindlichere Sanktionen bei Missbrauchs von Sozialleistungen vertritt. Siehe: www.uni-potsdam.de/fileadmin/pr...
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 15/07/2025
So das BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, in Rn. 85 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/E...
„Dass der uneingeschränkten Anwendung von Art. 3 Abs. 2 GG im Wahlrecht Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG als lex specialis entgegenstehen könnte, wird von der Wahlprüfungsbeschwerde nicht erörtert. Sie setzt sich weder mit den insoweit in der Literatur erhobenen Bedenken (vgl. Roth, in: Umbach/Clemens, GG, Bd. 2, 2002, Art. 38 Rn. 79 m.w.N.; Morlok/Hobusch, DÖV 2019, S. 14 <18>; dies., NVwZ 2019, S. 1734 <1736 f.>; Pernice-Warnke, DVBl 2020, S. 81 <86 f.>; v. Ungern-Sternberg, JZ 2019, S. 525 <533>) noch mit den Ausführungen des Senats zur Anwendbarkeit von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG im Beschluss zum Wahlrechtsausschluss (vgl. BVerfGE 151, 1 <22 f. Rn. 51 f.>) auseinander.“
100
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 01/07/2025
3. Falls Frage 2 a) oder 2 b) bejaht wird:

Stellt bereits die mit einer Verletzung der Auskunftspflicht (nach Art. 15 DSGVO bzw. nach den auf Art. 14 JI-RL beruhenden nationalen Vorschriften) einhergehende Ungewissheit des Betroffenen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die daraus resultierende Hinderung daran, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu überprüfen und etwaige diesbezügliche Rechte geltend zu machen, einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO bzw. Art. 56 JI-RL dar?
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 01/07/2025
Vorlagefragen des BGH:
2. a) Falls die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist:

Sind die Regelungen in Art. 82 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 DSGVO dahingehend zu verstehen, dass sie einer betroffenen Person auch wegen Verletzung ihres Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO einen Anspruch auf Schadensersatz für den wegen einer verspäteten oder unvollständigen Auskunft entstandenen immateriellen Schaden einräumen?

b) Falls die JI-Richtlinie anwendbar ist:

Ist Art. 56 JI-RL dahingehend zu verstehen, dass die Mitgliedstaaten auch für die Verletzung des Auskunftsrechts nach den Art. 14 JI-RL umsetzenden nationalen Vorschriften ein Recht auf Schadensersatz für den wegen einer verspäteten oder unvollständigen Auskunft entstandenen immateriellen Schaden vorzusehen haben?
100
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 02/04/2025
Art. 33 liest sich aber anders:
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 29/03/2025
Das BVerfG-Urteil zur EZB vom 05.05.2020 2 BvR 859/15 ist mit 7:1 Stimmen ergangen: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/E...
010
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 26/03/2025
BMJ sucht wieder Jurist(inn)en auf Abordnungsbasis www.bmj.de/SharedDocs/S...: absehbar frei eine Stelle im Referat R A 3 zuständig u.a. für die VwGO: wer geht hin und schreibt, inwieweit und mit welchen Folgen die Abschaffung der gerichtlichen Amtsermittlung in Asylverfahren (nicht) möglich ist?
160
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 20/03/2025
Damit mE regelmäßig DS-Klage Privater nur vor Amtsgerichten zulässig , wenn man nicht bewusst voraussichtlich überhöhten Schadensersatzanspruch geltend macht oder auf Rügeverzicht setzt.
100
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 19/03/2025
Weil es in Art. 109 III Satz 10 (= letzter Satz) GG-E so steht bzw. dieser so gemeint ist. dserver.bundestag.de/btd/20/151/2...
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 27/02/2025
Laut Rz. 96 derselben Entscheidung spricht viel dafür, dass der Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit die formelle Verfassungsmäßigkeit berühren kann.
Text im Bild „Auch wenn der Parlamentsmehrheit ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung der Verfahrensabläufe im Parlament zusteht, spricht einiges dafür, dass dieser in einer die formelle Verfassungsmäßigkeit des beschlossenen Gesetzes tangierenden Weise überschritten wird, wenn die genannten Grundsätze ohne sachlichen Grund gänzlich oder in substantiellem Umfang missachtet werden (vgl. zur Verweigerung der Beratung einer Gesetzesinitiative BVerfGE 145, 348 <361 f. Rn. 38>). Für die Möglichkeit einer missbräuchlichen Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel, die Teilhaberechte der Abgeordneten oder den Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit ohne jeden Sachgrund einzuschränken, bieten Art. 77 Abs. 1, Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG keine Grundlage.“
100
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 14/02/2025
„jedenfalls“ das ist Presse, vgl.
Maßgeblich ist allein, inwieweit Online-Angebote funktional der Presse entsprechen. Jedenfalls journalistisch-redaktionell aufbereitete Beiträge in Wort und Bild, die an der für das demokratische Gemeinwesen unentbehrlichen Aufgabe der Wiedergabe der Meinungsvielfalt und der Meinungsbildung teilhaben, sind deshalb dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit nach den dafür maßgeblichen Kriterien zuzuordnen. Dementsprechend unterfällt die digitale Presse, soweit sie funktional den traditionellen Presseerzeugnissen vergleichbar ist, der Pressefreiheit (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 6 S 37/24 - juris Rn. 12 f.). Von einem digitale Formen der Verbreitung umfassenden Begriff der Presse ist auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen, als es das Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme von der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als erfasst angesehen hat (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 - BVerfGK 19, 278 <284>).
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 04/02/2025
Hier das Suchergebnis für „@elonmusk anyone trump“
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 22/11/2024
Both press releases start with „Today, on 21 November 2024, Pre-Trial Chamber I of the International Criminal Court (‘Court’), in its composition for the Situation in the State of Palestine, …“
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 08/03/2024
Hintergrund (x.com/alexamtmann/...)
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 08/03/2024
Dort u.a. - wenn man „Zwangsräumung“ und „Umzug“ durch „Abschiebung“ und „Ausreise nach …“ ersetzt, wäre das doch in Bezug auf verfassungsgerichtliche Prüfungsdichte zu Art. 2 II 1 GG nicht so ohne ; oder?
010
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 22/02/2024
Laut Post auf X gibt es nun wohl einen Eilantrag zum BVerfG dagegen 🍿
@vitscheberlin schreibt: „Zusammen mit unserem Anwalt @P_O_Heinemann wenden wir uns mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht, um das Verbot der Projektion am 24.02 aufzuheben. Die geplante Aktion ist ein wichtiges Zeichen des Protests in Zeiten des brutalen russischen Krieges gegen die Ukraine.“
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 21/10/2023
Handelsblatt: Verteidigungsminister Pistorius: „Aussetzung der Wehrpflicht war Fehler“ - hbapp.handelsblatt.com/cmsid/294552... Meine Anschlussfrage: was macht man ohne Kasernen im Spannungsfall mit der dann wieder geltenden Wehrpflicht?
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 19/10/2023
Oder doch? „Dieser Eintrag im SAFE-Verzeichnisdienst ist für die Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr einsehbar, um den Nachrichtenaustausch zu ermöglichen. …“
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 19/10/2023
Die Frage kam mir wegen dieses Posts auf X
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 04/10/2023
Der Leitsatz zeigt mE, dass es dem BGH nicht primär um die Feststellung der konkreten Reichweite der (wenn auch hier bejahten) Aufklärungspflicht ging. Der Leitsatz ist zudem auf bebaute Grundstücke beschränkt, weil er von dem für Grundstückskaufverträge zuständigen Senat stammt.
Leitsatz : Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht, wenn und soweit er aufgrund der Um- stände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsicht- nahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird.
000
Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 02/10/2023
Vgl. blueskyweb.zendesk.com/hc/en-us/art...
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Alex Amtmann @alexamtmann.bsky.social · 01/10/2023
Ich bin ich ;-) x.com/alexamtmann/...
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