…BMJ zur persönlichen Unabhängigkeit: „Hierdurch soll sichergestellt sein, dass [Richter:innen] allein dem folgen können, was nach dem Ergebnis ihrer Prüfung Inhalt des Gesetzes ist, und nicht etwa befürchten müssen, wegen missliebiger Urteile ihre Stellung zu verlieren.“ www.bmjv.de/DE/rechtssta...