„Benko könnte im Hausarrest weitere Straftaten begehen. Es ist zu hoffen, dass die nächste Instanz den Milliarden-Pleitier zurück ins Gefängnis schickt“, kommentiert mein Kollege Michael Kläsgen
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René Benko: Fußfessel statt Gefängnis – warum die Entscheidung ein Fehler ist
Benko, der Immobilienunternehmer, darf nach 21 Monaten U-Haft vom Gefängnis in Hausarrest. Die „Tatbegehungsgefahr“ spricht dagegen.