Reposted by Susanne Jäger
Das OLG Braunschweig hat im Eilverfahren entschieden: Rote Hilfe darf Konto (vorerst) behalten, Berufung der Sparkasse Göttingen einstimmig zurückgewiesen. Keine tatsächliche Grundlage für Kontenkündigung. Das ist ein gutes Zeichen für die Zivilgesellschaft! www.prigge-recht.de/pressemittei...
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Oberlandesgericht entscheidet: Sparkasse Göttingen muss Konto der Roten Hilfe einstweilen fortführen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe fortführen muss. Die