Reposted by @rheinfriese.bsky.social
Frage an die #jurabubble Ein Steuerberater hat zahlreiche Dauerschuldverhältnisse, sowas wie Leasing von Kopierern. Er stirbt, der Erbe führt die Kanzlei nicht weiter. Er tritt in die bestehenden Verträge ein, aber er ist ja kein Unternehmer. Gelten die Verbraucherschutzvorachriften?