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Einkommen: Merz-Regierung hat entschieden – das erwartet Millionen Bürger 2027
Wenn das eigene Kind krank im Bett liegt, müssen berufstätige Eltern oft innerhalb weniger Minuten entscheiden, wer zu Hause bleibt und wer zur Arbeit geht. Dabei helfen derzeit zusätzliche **Kinderkrankentage** , die Familien mehr Spielraum verschaffen. Doch genau diese Entlastung steht vor dem Aus. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat zumindest deutlich gemacht, dass er die befristete Ausweitung nicht fortführen möchte.
## Kinderkrankentage: Ab 2027 soll wieder die alte Regel gelten
Für gesetzlich versicherte Eltern gelten 2026 laut Bundesgesundheitsministerium sowie gemäß Paragraf 45 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) noch 15 Kinderkrankentage je Kind und Elternteil, Alleinerziehende können bis zu 30 Tage beanspruchen. Bei mehreren Kindern liegt die jährliche Obergrenze bei 35 beziehungsweise 70 Arbeitstagen. Das Kinderkrankengeld ersetzt dabei in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Voraussetzung ist unter anderem, dass das erkrankte Kind grundsätzlich jünger als zwölf Jahre ist und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.
Nach dem Willen Linnemanns soll es bei dieser erhöhten Zahl nicht bleiben. In der Regierungsbefragung des Bundestags am 23. September 2026 erklärte der Gesundheitsminister, solche Sonderregelungen aus der Corona-Zeit sollten wieder zurückgenommen werden. Gegen den Eindruck einer vollständigen Abschaffung wandte er ein: „Es werden 10 Tage sein, mal zwei sind das 20 Tage im Jahr.“ Damit stellt sich der Minister gegen eine weitere Verlängerung der aktuell höheren Ansprüche.
RECHNER
## Brutto-Netto-Rechner 2026
So viel bleibt von deinem Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben übrig.
Monatlich Jährlich
Bruttoeinkommen (Euro, monatlich)
Steuerklasse 1 – ledig / geschieden2 – alleinerziehend3 – verheiratet (höheres Einkommen)4 – verheiratet (beide ähnlich)5 – verheiratet (geringeres Einkommen)6 – Zweitjob
Bundesland Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
Kinderfreibeträge (Zähler) 00,511,522,53
Ich habe Kinder (entfällt: PV-Zuschlag für Kinderlose) Kirchensteuerpflichtig (9 %)
KV-Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse (%)
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Dein Netto pro Monat
2.369,25 €
Steuerklasse 1 · 2026 Bruttoeinkommen| 3.500,00 €
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Lohnsteuer| −420,25 €
Solidaritätszuschlag| 0,00 €
Kirchensteuer| 0,00 €
Krankenversicherung| −255,50 €
Rentenversicherung| −325,50 €
Pflegeversicherung| −84,00 €
Arbeitslosenversicherung| −45,50 €
Nettoeinkommen| 2.369,25 €
Lohnsteuer nach dem offiziellen BMF-Programmablaufplan 2026, Sozialabgaben nach den SV-Rechengrößen 2026 (Stand: Juli 2026). Gilt für gesetzlich versicherte Angestellte ohne individuelle Freibeträge; Besonderheiten wie Midijob-Übergangsbereich, private Krankenversicherung oder der PV-Abschlag ab dem zweiten Kind sind nicht berücksichtigt. Unverbindliche Rechenhilfe ohne Gewähr – keine Steuerberatung.
## Warum die geplante Kürzung für Eltern relevant ist
Ohne eine neue gesetzliche Verlängerung würde damit grundsätzlich wieder die reguläre Regelung greifen. Bei mehreren Kindern sieht die Grundregel Höchstgrenzen von 25 beziehungsweise 50 Tagen vor. Die derzeit höheren Werte sind laut Paragraf 45 SGB V ausdrücklich auf das Kalenderjahr 2026 begrenzt. Die Kinderkrankentage werden also nicht ersatzlos gestrichen, der mögliche Anspruch würde jedoch gegenüber der jetzigen Regelung deutlich sinken.
Arbeitsrechtlerin Sandra Runge hält diese Entwicklung für problematisch. Gegenüber „ELTERN“ argumentiert sie, gerade Familien mit kleinen Kindern könnten schnell an Grenzen stoßen: „Mit 10 Tagen kommt man bei einem Kleinkind, was gerade in der Kita eingewöhnt wird, nicht weit“. Dazu kommt der finanzielle Aspekt, weil nur ein Teil des ausgefallenen Nettogehalts ersetzt wird. Eine Ausnahme bilden hier lediglich beitragspflichtige Einmalzahlungen innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate, bei denen der Satz 100 Prozent erreichen kann, wie etwa die Barmer erläutert.
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**Topaktuell**
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## So häufig werden die zusätzlichen Tage tatsächlich genutzt
Daten der Krankenkassen zeigen zugleich, dass viele Versicherte ihren maximal möglichen Anspruch offenbar nicht ausschöpfen. Eine aktuelle Auswertung der AOK Nordost für Mecklenburg-Vorpommern kommt für 2025 auf 60 Kinderkrankentage je 100 anspruchsberechtigte Versicherte. 2024 waren es noch 69, während während der Pandemie im Jahr 2022 mit 93 Tagen ein deutlich höherer Wert erreicht wurde. Sie beziehen sich allerdings auf Versicherte in Mecklenburg-Vorpommern und lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf ganz Deutschland übertragen.
Auch Angaben der Barmer, die auf den Daten der 8,3 Millionen Versicherten basieren (via Tagesschau), verdeutlichen, wie die Leistung genutzt wird. Für 2024 wurden rund 405.000 Anträge registriert. Insgesamt zahlte die Kasse für rund 877.000 Kinderkrankentage.
Damit wird der gesetzlich mögliche Umfang der Kinderkrankentage offenbar längst nicht von allen Anspruchsberechtigten ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund dürfte die geplante Reduzierung der Kinderkrankentage ab 2027 vor allem die Frage aufwerfen, wie stark sich eine Kürzung des Anspruchs im Alltag von Familien tatsächlich bemerkbar machen würde.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Gesetze in Internet, Eltern, Barmer, AOK Nordost für Mecklenburg-Vorpommern
**Hinweis: Ukraine-Hilfe**
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