Darf der Verfassungsschutz bald Gespräche in der Arztpraxis abhören und Praxen heimlich betreten? Das steht in einem Gesetzesentwurf zur Reform der Nachrichtendienste. Voraussetzung wäre eine „erhebliche Bedrohung“. Die @bundesaerztekammer.de schlägt Alarm und fordert absoluten Vertrauensschutz.