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Andreas Neumann

@andreasneumann.eurosky.social
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Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie; Themen: Telekommunikationsrecht, Eisenbahnrecht, Postrecht, Wettbewerbsrecht; Impressum: www.irnik.de/index.php5?direktmodus

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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 27/08/2026
In der aktuellen N&R kommentiert Benedikt Kind das Urteil des VG Würzburg vom 16.4.2026 (Az. W 9 K 25.180, N&R 2026, 243) zu den Voraussetzungen und Grenzen der Zustimmungsfiktion nach § 127 Abs. 3 TKG für Arbeiten an Telekommunikationslinien auf Verkehrswegen. #Telekommunikationsrecht
"Das Verwaltungsgericht arbeitet konsequent die gesetzgeberische Intention einer Beschleunigung der Verwaltungsverfahren zugunsten des gesellschaftlich gewünschten zügigen Ausbaus von Glasfasernetzen heraus. Indem es die Anforderungen an die Vollständigkeit eines Zustimmungsantrags auf das zur Wahrung der Interessen des Wegebaulastträgers an einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung notwendige Maß begrenzt, effektiviert das Verwaltungsgericht die Zustimmungsfiktion in § 127 Abs. 3 TKG. Gleichwohl bleibt eine gesetzgeberische Klarstellung der Anforderungen an einen vollständigen Antrag wünschenswert. Die im Regierungsentwurf zum TKG-Änderungsgesetz gewählte Lösung in § 127 Abs. 3 ist dabei noch nachbesserungsbedürftig. Das Verwaltungsgericht benennt klar deren Schwächen."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 27/08/2026
Mit Urteil vom 9.7.2026 (Rs. C-242/24 P, N&R 2026, 237) hat der EuGH entschieden, dass die Förderung nach dem KWKG 2020 keine Beihilfe ist und namentlich keine Finanzierung aus "staatlichen Mitteln" vorliegt. @sebastianhelmes.bsky.social erläutert die Entscheidung in der aktuellen N&R. #Energierecht
"Dabei mag man die Argumentationslinie des EuGH durchaus kritisieren, schließlich kommt sie ein wenig formalistisch daher: Denn praktisch sind Umlagesysteme wie das des KWKG 2020 ja ersichtlich darauf angelegt, dass die Kosten bis zum Letztverbraucher gewälzt werden. Einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung, dies zu tun, bedarf es schlicht nicht. Es ist (zumindest dem Verfasser dieser Anmerkung) auch nicht bekannt, dass Netzbetreiber, die gesetzlich verpflichtet sind, Vergünstigungen zu gewähren, in anderen Fällen grundsätzlich und flächendeckend darauf verzichtet hätten, diese Kosten an die Letztverbraucher weiterzuwälzen. Warum sollten sie dies auch tun?

Vor dem Hintergrund des Beihilferechts ist es trotzdem rechtlich nicht zu beanstanden und im Gegenteil zu begrüßen, dass die Voraussetzung „staatliche Mittel“ restriktiv auszulegen ist, damit nicht jedes nationale Gesetz, das finanziell positive Auswirkungen auf seine Adressaten (oder einen Teil davon) hat, als potentiell notifizierungspflichtige Beihilfe anzusehen ist (inkl. Damoklesschwert Rückzahlung)."
100 1
Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 26/08/2026
EU-Kapazitätsverordnung, Trassenpreise, Infrastruktur-Zukunftsgesetz - das sind nur drei Schlaglichter aus einem bewegten Eisenbahnrechtsjahr. Urs Kramer gibt in seinem Jahresbericht in der aktuellen N&R einen umfassenden Überblick. #Eisenbahnrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
" Mit Beginn des Jahresfahrplans 2031 soll die EU-Kapazitätsverordnung umfassend Anwendung finden. Der finale Text der Verordnung wurde mittlerweile fixiert und von allen am Verfahren Beteiligten gebilligt. Nach der Einschätzung der Normgeber wurde damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zuverlässiger Kontinuität im Personenverkehr und der für den Güterverkehr erforderlichen Flexibilität gefunden, was sich insbesondere bei den Instrumenten der vorausschauenden und der „rollierenden“ Planung mit Flexibilität zeigt, so dass die Regeln künftig besser auf die Bedürfnisse des Güterverkehrsmarkts abgestimmt sind und gleichzeitig zuverlässige, langfristige Angebote im Personenverkehr ermöglichen. Insgesamt liegen nun erstmals Vorgaben für unionsweit harmonisierte Regeln für die Kapazitätszuweisung bzw. die Beantragung von Zugtrassen vor. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem längst überfälligen „einheitlichen europäischen Eisenbahnraum“, zur Europäisierung von Verfahren und zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Verkehrs."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 26/08/2026
Lothar H. Fielder und Lorenz Wachinger geben in der aktuellen N&R einen umfassenden Überblick über das "Recht des straßengebundenen Verkehrs in den Jahren 2025/2026", ua auch zu neuer Rechtsprechung aus dem Bereich des Genehmigungsrechts. Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Das OVG Berlin-Brandenburg gesteht den Genehmigungsbehörden bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Mietwagenunternehmern sehr weite Spielräume zu. Wohl aus dem Merkmal der „Nachhaltigkeit“ leitet das Gericht das Recht der Behörde ab, zumindest die für den ersten Monat zu erwartenden Geldflüsse prognostisch zu betrachten und sich nicht nur auf eine Überprüfung des vorhandenen Kapitals auf Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte zu beschränken. Angesichts der häufig unplausiblen Geschäftsmodelle des taxiähnlichen Mietwagengewerbes ist die Entscheidung überzeugend und zu begrüßen. Sie steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zur Rechtsprechung des BVerwG zur finanziellen Leistungsfähigkeit bei der Erteilung von Genehmigungen für den Linienverkehr, so dass ggf. in der Hauptsache noch eine abweichende Entscheidung folgen könnte."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 25/08/2026
Wie (mittlerweile) knappe Netzanschlusskapazität erfasst, zugeteilt, vorgehalten und wieder freigegeben werden, beantwortet § 17 EnWG nicht. Philipp Berg analysiert mit Blick hierauf in der aktuellen N&R die Praxis der Bundesnetzagentur und den Entwurf für das Netzpaket 2026. #Energierecht
"Knappe Netzanschlusskapazität verschiebt den Schwerpunkt des § 17 EnWG von der technischen Anschlussfrage zur Verfahrensfrage. Das geltende Recht enthält hierfür keine ausdrückliche Verfahrensordnung. In diese Lücke ist die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur getreten und gewinnt in einer sich verdichtenden Beschlusspraxis aus § 17 EnWG Maßstäbe für die Verteilung, Rangwahrung und Freigabe knapper Kapazität. Mit der Kommunikationspflicht erkennt die Beschlusskammer zugleich eine echte, im Missbrauchsverfahren grundsätzlich durchsetzbare Bindung an."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 25/08/2026
Peter Panitz diskutiert in seinem Editorial in der aktuellen N&R, wie die "Finanzierung der Infrastruktur als Grundpfeiler einer modernen Verkehrspolitik" ausgestaltet werden kann. #Eisenbahnrecht online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"In der Bahnbranche und unter Verkehrspolitikerinnen und -politikern besteht Einigkeit darüber, dass Deutschland eine leistungsfähige und resiliente Infrastruktur braucht. Maßnahmen zum Ausbau der Schieneninfrastruktur sowie eine digitale und elektrifizierte Schiene sollen den Klimazielen der Bundesregierung Rechnung tragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene stärken. Sie sind Teilaspekte einer modernen Bahnpolitik, die der Koalitionsvertrag richtigerweise als Ziele setzt.

Diese Ziele können nur mit einer auskömmlichen Finanzierung der Infrastruktur erreicht werden, die sich sowohl aus Nutzerentgelten als auch aus Haushaltsmitteln speist. Beides muss reformiert und neu konzeptioniert werden."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 20/08/2026
Heute ist die N&R 5/2026 erschienen, ua mit einem Editorial von Peter Panitz und den Jahresberichten zum Recht des straßengebundenen Verkehrs und zum #Eisenbahnrecht. Außerdem: #Energierecht und #Telekommunikationsrecht. Inhaltsverzeichnis: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
Inhaltsverzeichnis von N&R 5/2026, wie barrierefrei über den Link im Post abrufbar.
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 05/08/2026
In der aktuellen Ausgabe der K&R kommentiere ich das Urteil des BGH vom 21.5.2026 (Az. III ZR 220/25) über die Pflicht zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten nach § 56 Abs. 1 S. 2 TKG. #Telekommunikationsrecht kochneumann.de/wp-content/u...
Anfang des Kommentars, wie unter der angegebenen URL abrufbar.
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 08/07/2026
In Heft 6/2026 des Fachdiensts Zivilrecht - LMK bespreche ich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) zum Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 #TKG. #Telekommunikationsrecht Für Abonnenten: beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z...
"Neumann: Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1
TKG
LMK 2026, 810442
Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG
BGB § 309 Nr. 9 Buchst. a; TKG § 56
§ 56 I TKG verdrängt als speziellere Vorschrift § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB nicht. Im
Anwendungsbereich des § 56 I TKG ist – wie bei § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB – auch bei
Erstverträgen als Beginn der Laufzeit das Datum des Vertragsschlusses und nicht der
Bereitstellung des Telekommunikationsdienstes beziehungsweise der Herstellung des
Anschlusses anzusehen (Fortführung von Senat NJW-RR 2026, 178 = CR 2025, 549).
BGH Urteil vom 8.1.2026 – III ZR 8/25 (OLG Hamburg) NJW 2026, 905"
010 1
Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 30/06/2026
Fordert das EU-Beihilferecht, dass die Bundesnetzagentur Versorgungsauflagen im Mobilfunk durchsetzt? Diese provokante Frage wirft Maximilian Fischer "zu guter Letzt" in der aktuellen N&R auf. #Telekommunikationsrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Da Funklöcher sich nicht nach Aktenlage schließen, könnte die notleidende flächendeckend leistungsfähige Mobilfunkversorgung, wenn die als Ultima Ratio gebotene Verwaltungsvollstreckung ausbleibt, etwa auch mit einer Beihilfebeschwerde an die Europäische Kommission und von dort aus mit dem scharfen Schwert – oder nur der Androhung – einer beihilferechtlichen Rückabwicklung des Unternehmensvorteils unterstützt werden."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 29/06/2026
Ob eine Genehmigung nach § 12 Abs. 3 AEG eine AGB-Kontrolle ausschließt, war Gegenstand eines Urteils des #BGH vom 21.10.2025 (Az. X ZR 39/25, N&R 2026, 183). Sebastian Lißek bespricht die Entscheidung in der aktuellen N&R. #Eisenbahnrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Auch wenn der BGH mit seiner Entscheidung die Zulässigkeit der streitgegenständlichen Klausel bestätigt hat, stärkt die Entscheidung die Rechte der Verbraucher erheblich: Für Eisenbahnverkehrsunternehmen stellt die behördliche Genehmigung von Beförderungsbedingungen keinen Freifahrtschein dar. Vielmehr müssen ihre AGB auch einer gerichtlichen Inhaltskontrolle in vollem Umfang standhalten.

Dabei erkennt der BGH jedoch an, dass ein Unternehmen – vor allem vor dem Hintergrund des Gebots tariflicher Gleichbehandlung – ein berechtigtes Interesse hat, die Anzahl parallel geltender Entgelte zu begrenzen und alte Bedingungen zeitlich überschaubar zu halten. Auch vor diesem Hintergrund sind einseitige Leistungsänderungen jedoch nur dann zulässig, wenn sie – wie vorliegend – durch ein ausdrückliches Kündigungsrecht für den Kunden flankiert werden."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 29/06/2026
Lorenz Wachinger und Markus Diekmann analysieren in ihrer Anmerkung in der aktuellen N&R das Urteil des EuGH vom 19.3.2026 (Rs. C-770/24) zur #Trassenpreisbremse und skizzieren mögliche rechtspolitische Konsequenzen. #Eisenbahnrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Da die Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr nun stärker steigen können als die Regionalisierungsmittel, können die Länder mit den ihnen zur Verfügung stehenden Bundesmitteln in Zukunft weniger Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr finanzieren. Infolgedessen müssten sie ggf. das Angebot im Gesamtsystem des öffentlichen Personennahverkehrs reduzieren. Um dies zu verhindern, ist eine Reform des Trassenpreissystems zur Reduzierung der Entgelte überfällig. Dabei sollten nicht nur die Trassen- bzw. Stationspreise selbst, sondern alle Instrumente zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland berücksichtigt werden. Dies betrifft etwa die Umschichtung von Regionalisierungsmitteln zur direkten Finanzierung der Infrastruktur und die Investition dann nicht mehr notwendiger Trassenpreisförderungen für den Schienengüterverkehr und den Schienenpersonenfernverkehr direkt in die Infrastruktur. Im Ergebnis dürfte eine Umstellung des Trassenpreissystems auf ein Grenzkostensystem wünschenswert sein – wie es das Unionsrecht als Regelfall vorsieht."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 26/06/2026
In der aktuellen N&R erläutert Erik Staebe das Urteil des #EuGH vom 19.3.2026 (Rs. C-770/24, N&R 2026, 174) zur Unionsrechtswidrigkeit der Trassenpreisbremse im deutschen #Eisenbahnrecht. Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Trotz fortbestehender Unsicherheiten hat der Gerichtshof einen wichtigen Beitrag zur Klärung der unionsrechtlichen Vorgaben für Festsetzung und Erhebung von Nutzungsentgelten der Betreiber von Eisenbahnanlagen geleistet. Die auch durch die Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene angestoßene – dringend überfällige – Diskussion über eine Reform der Entgeltregulierung des ERegG erhält so einen wichtigen Impuls. Reformbedarf besteht gleichermaßen im Hinblick auf die Trassen- wie die Stationspreisbremse im Schienenpersonennahverkehr."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 26/06/2026
In ihrem Jahresbericht informieren Margret Schellberg und Philip Lohan in der aktuellen Ausgabe der N&R über alle relevanten Entwicklungen, die sich im #Energierecht im letzten Jahr ergeben haben. Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Im Jahr 2026 werden die Weichen für die Zukunft der Energiewirtschaft und das Gelingen des Transformationsprozesses gestellt. Umfassende Novellen der wichtigen Gesetze, die Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets sowie die Neugestaltung der Netzentgelte durch den AgNes-Prozess sind bereits angestoßen. Die oberste Priorität für die zweite Jahreshälfte liegt darin, durch rechtssichere und praxistaugliche Rahmenbedingungen die notwendige Investitionssicherheit für den Transformationprozess zu schaffen. Das wird trotz aller Vorarbeiten keine leichte Aufgabe werden. Die Frage, wie verbleibende Netzkapazitäten zu verteilen sind, wird auch in den Folgejahren die gesamte Branche weiter beschäftigen."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 25/06/2026
EU-Kapazitätsverordnung, Eigenkapitalverzinsung, #Trassenpreisbremse, Entflechtungsdiskussion - es ist viel los im #Eisenbahnrecht. In der aktuellen N&R gibt Jochen Mohr einen prägnanten Überblick über die "Eisenbahnregulierung im Umbruch". Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Die umfangreichen Regelungen der Kapazitätsverordnung sind in ihrem Aussagegehalt und ihren praktischen Auswirkungen nicht leicht einzuschätzen. Für das Management knapper Fahrwegskapazität durch die Infrastrukturbetreiber sieht die Verordnung etwa eine Vergabe nach sozioökonomischen und umweltbezogenen Kriterien vor. Der Verordnungsgeber will damit offenbar weg von einem rein wettbewerblichen Ansatz (Stichwort: Diskriminierungsfreiheit), wie dies auch vom Kartellvergaberecht bekannt ist (Stichwort: soziale Vergabekriterien). Eine derartige Ausweitung der Vergabekriterien macht die Normauslegung im Einzelfall bekanntlich nicht immer einfacher und klarer."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 25/06/2026
Was bringen die im Referentenentwurf zur #TKG-Novelle 2026 vorgesehenen Änderungen am wegerechtlichen Genehmigungsverfahren für den Glasfaserausbau? Das untersuchen Julien Wilmes-Horváth und Robert Grützner in der aktuellen N&R. #Telekommunikationsrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Die Ausbaubeschleunigungsvorschläge des BMDS in den §§ 127, 127a TKG-2026-RefE können Wirkung entfalten, wenn sie richtig umgesetzt werden. Häufig scheitert es aber bereits an der mangelnden Kenntnis der Wegebaulastträger von dem umfangreichen Normenzusammenspiel. Bund und Länder sollten entsprechende Schulungsmöglichkeiten etablieren, damit die Beschleunigung in der Praxis auch tatsächlich gelingt."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 24/06/2026
Welche Funkanwendung verspricht die effizienteste Nutzung des sog. Ultrahochfrequenzbereichs ("Ultra High Frequency", UHF) zwischen 470 und 694 Megahertz (MHz)? Bernd Sörries geht dieser Frage in der aktuellen N&R nach. #Telekommunikationsrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Der Vergleich der potentiellen Nutzungen von Frequenzen aus dem UHF-Band zeigt, dass die Nutzung von Teilen der Frequenzen für öffentliche Mobilfunkdienste deutliche volkswirtschaftliche Vorteile hat.

Die Nutzung eines Teils der Frequenzen für öffentliche Mobilfunkdienste schließt eine Nutzung von weiteren Frequenzen des Bands durch PMSE und die Bundeswehr nicht aus. So könnte beispielsweise die Bundeswehr Frequenzen im unteren Bereich des Bands nutzen, da beispielsweise militärische Endgeräte bis 512 MHz konfigurierbar sind. In einem solchen Szenario der geteilten Nutzung werden die Frequenzen effizient eingesetzt und die Digitalisierung insbesondere von gewerblichen Anwendungen in der Fläche und auf Verkehrswegen weiter unterstützt."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 24/06/2026
Unter welchen Voraussetzungen erlaubt es das EU-Recht, Unternehmen zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten zu erschwinglichen Preisen zu verpflichten, und entspricht die deutsche Rechtslage diesen Vorgaben? Philipp Duile, Daniel Scholz und Markus Diekmann gehen dem in der aktuellen N&R nach.
"Bisher liegen erst wenige erstinstanzliche Urteile zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten vor. In diesen hat das VG Köln eine Beantwortung der vorstehend aufgezeigten grundlegenden Fragen vermieden, weil es bereits Rechtsfehler der Bundesnetzagentur an anderer Stelle identifiziert hat. Es bleibt abzuwarten, ob das BVerwG in den hierzu anhängigen Revisionsverfahren auch zu den vorliegend skizzierten, grundlegenderen Fragen Stellung nehmen wird.

Eine Anpassung des Wortlauts von § 160 Abs. 2 und § 161 Abs. 2 TKG durch den Bundesgesetzgeber an die vorstehend aufgezeigten unionsrechtlichen Vorgaben für den Fall der fehlenden Erschwinglichkeit einer vorhandenen Versorgung mit Telekommunikationsdiensten wäre begrüßenswert."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 23/06/2026
Einer der großen Streitpunkt der laufenden #TKG-Novelle ist die Frage der Unionsrechtskonformität der vorgesehenen Neuregelung des Zugangs zur gebäudeinternen Infrastruktur. Hannah Döding und Christian Koenig beleuchten in der aktuellen N&R die juristischen Hintergründe. #Telekommunikationsrecht
"Die §§ 145, 149 TKG erweisen sich mit Blick auf Art. 61 Abs. 3 UAbs. 1 des Kommunikationskodex als unionsrechtskonform. Sie übernehmen die unionsrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen und wahren die Abwägungs- und Entscheidungsprärogative der nationalen Regulierungsbehörde durch ein gestuftes Verfahren aus privatautonomer Verhandlung und behördlicher Letztentscheidung im Einzelfall.

Demgegenüber begegnet § 22b TKG-E sowohl im Lichte von Art. 61 Abs. 3 UAbs. 1 des Kommunikationskodex als auch des nahezu gleichlautenden Art. 69 DNA-E erheblichen unionsrechtlichen Bedenken. Der dort gewählte „Default“-Ansatz ersetzt die unionsrechtlich angelegte Einzelfallprüfung durch einen gesetzlich vorstrukturierten Zugangsanspruch, unterstellt natürliche Monopolstrukturen und verengt durch Vorgaben wie kostenorientierte Entgelte den regulatorischen Entscheidungsspielraum."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 23/06/2026
Angesichts vieler aktueller Reformvorhaben auf Gesetzes- und Regulierungsebene braucht die #Energiewende eine stärkere Orchestrierung, meint Stefan Dohler in seinem Editorial in der aktuellen N&R. #Energierecht online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Widersprüchliche Signale können wir uns nicht leisten. Während das Netzpaket für Flexibilität und schnellere Anschlüsse sorgen soll, verunsichern Überlegungen zu dynamischen Einspeiseentgelten Investoren. Während das EEG den Ausbau erneuerbarer Energien absichern soll, drohen komplexe Abschöpfungs- und Vermarktungsregeln, die Finanzierungskosten zu erhöhen. Der NEST-Prozess soll Investitionen mobilisieren, doch Investoren zweifeln an der Attraktivität der Bedingungen."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 22/06/2026
Die neue Druckausgabe der N&R ist heute erschienen, ua mit einem Editorial zur Orchestrierung der #Energiewende, dem Jahresbericht zum #Energierecht und Entscheidungsanmerkungen zum EuGH-Urteil zur #Trassenpreisbremse. #Telekommunikationsrecht #Eisenbahnrecht
Deckblatt der N&R 3&4/2026 mit dem Inhalt, der über den Link im Thread barrierefrei abrufbar ist.
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 20/05/2026
Heute sehr spannender Workshop bei Koch & Neumann Rechtsanwälte mit @clausvaske.bsky.social zu gelingender Unternehmenskommunikation. Erste Lektion: Bei PR-Selfies immer auf die richtige Perspektive achten.
Vier Männer vor einer Bücherwand, von links nach rechts: Sebastian Lißek, Andreas Neumann, Alexander Koch und Claus Vaske. Alexander Koch wirkt unnatürlich klein (er ist in Wirklichkeit genauso groß wie Sebastian Lißek und Andreas Neumann).
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 14/05/2026
Juristenvatertag. #BlueskyTreffer @andreasmoser.bsky.social @rainbraun.bsky.social
Post von Andreas Moser: "Den Vatertag verbringe ich traditionell mit der Arbeit an Sorge- und Umgangsrechtsfällen." und Post von Alexandra Braun: "Vatertag. Oder wie wir Strafverteidiger*innen es nennen:
Hochkonjunktur!"
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 29/04/2026
In seinem Beitrag in der Beilage zur aktuellen N&R geht Stefan Korte der Frage nach, ob marktmächtige Unternehmen im Bereich dedizierter Kapazitäten (Markt Nr. 2) zur Gewährung von Zugang zu Mobilfunkvorleistungen verpflichtet werden können. #Telekommunikationsrecht
"Im Ergebnis finden sich somit keine tatbestandlichen Anknüpfungspunkte, die gegen eine Verpflichtung der Deutschen Telekom als marktmächtiges Unternehmen sprechen, Zugang zu Mobilfunkvorleistungen zu gewähren, um auf dem Markt Nr. 2 FMC-Produkte anbieten zu können. Im Gegenteil würde es der Dynamik und Innovationskraft der Telekommunikationsmärkte am ehesten entsprechen, wenn die Bundesnetzagentur diesen Weg ins Auge fasste, um den Dienstanbieterwettbewerb auch im Bereich dedizierter Kapazitäten zu stärken."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 28/04/2026
Mit Beschluss vom 11.2.2026 (Az. 18 L 3241/25, N&R 2026, 119) hat das VG Köln die jüngsten Maßnahmen der @bnetza.bsky.social im Bereich der #Baustellenkommunikation im #Eisenbahnrecht vorläufig bestätigt. Bernd H. Uhlenhut bespricht diese Entscheidung in seiner Anmerkung in der aktuellen N&R.
"Sowohl die behördlichen Maßnahmen als auch ihre Bewertung durch das VG Köln sind eine konsequente Folge der Erfolglosigkeit der bisherigen Bemühungen um fristgerechte Bauinformationen. Die Interessen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden dabei angemessen berücksichtigt, insbesondere soweit das „Recht zur zweiten Andienung“ beachtet und als gewahrt angenommen wird. Das ist auch Anlass genug, für künftige Fassungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen vergleichbare Regelungen zu automatischen Strafzahlungen und dem Ausschluss von Kündigungen vorzusehen, was die Bundesnetzagentur dem Beschluss vom 2. Oktober 2025 nach prüfen wird."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 28/04/2026
Die aus netzwirtschaftsrechtlicher Sicht relevanten Änderungsvorhaben im Referentenentwurf zur Reform des #TKG, den das Bundesdigitalministerium Anfang März vorgelegt hat, stelle ich in meinem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der N&R vor. #Telekommunikationsrecht
"Der Referentenentwurf zur Änderung des TKG greift kraftvoll über die bloße – wenn auch überfällige – Anpassung an die Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309 hinaus. Die Änderungen, die zu einer weiteren Beschleunigung des Netzausbaus beitragen sollen, beschränken sich dabei nicht auf bloße Maßnahmen des Bürokratieabbaus. Vielmehr beschreitet der Referentenentwurf hier z. T. innovative und durchaus vielversprechende neue Wege. Zumeist gelingt das innerhalb des unionsrechtlich vorgegebenen Rahmens. An einigen Stellen wird dieser aber zumindest weitestmöglich ausgereizt, wenn nicht sogar überdehnt. Hier bestehen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowohl Gelegenheit als auch Bedarf für Nachbesserungen."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 27/04/2026
Alle wichtigen Entwicklungen des letzten Jahres im #Telekommunikationsrecht beleuchtet auch 2026 @elleinad.bsky.social wieder in ihrem Jahresbericht in der aktuellen Ausgabe der N&R. Für Abonnent:innen: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Am 12. November 2025 hat die bereits am 29. April 2024 erlassene Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309 („Gigabit Infrastructure Act“, GIA) in großen Teilen unmittelbare Geltung erlangt. Einige Vorschriften zu gebäudeinternen Infrastrukturen gelten erst seit dem 12. Februar 2026, einige weitere Vorschriften insbesondere zu Informationspflichten gelten erst ab dem 12. Mai 2026 (siehe Art. 19 Abs. 3 der Verordnung). Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309 soll ein schnellerer und kostengünstigerer Ausbau von Gigabitnetzen gefördert werden. Die Verordnung stellt im Wesentlichen eine Überarbeitung der Vorgaben der nunmehr aufgehobenen Kostensenkungsrichtlinie 2014/61/EU dar, die in Deutschland als sog. DigiNetzG erstmals im Jahr 2016 umgesetzt wurden und inzwischen in §§ 138 ff. TKG zu finden sind. Die Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309 regelt die Vorgaben für die Mitnutzung von Infrastruktur unabhängig von der Marktmacht des jeweiligen Unternehmens."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 27/04/2026
In der aktuellen N&R stellt Thorsten Kirch die Kernpunkte aus dem Referentenentwurf des BMWE (@bundeswirtschaftsministerium.de) zur Reform von #EnWG und #EEG, dem sog. "#Netzpaket", dar. #Energierecht Für Abonnent:innen: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Der Referentenentwurf des BMWE stellt eine umfassende Reform des Netzanschlussrechts in Aussicht. Durch die Kombination von Priorisierungsinstrumenten und Änderungen in Bezug auf den Anschlussvorrang der erneuerbaren Energien soll die Synchronisierung von Anlagen- und Netzausbau verbessert werden. Dass Netzbetreibern Kriterien an die Hand gegeben werden, um Netzanschlussverfahren neu zu regeln und Netzanschlussbegehren zu differenzieren, ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich zu begrüßen. Auch aus der Sicht der Projektierer und Anlagenbetreiber gilt es, eine Blockade der Netzanschlusskapazitäten zu vermeiden, um den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien ohne einen erneuten Fadenriss voranzubringen. Berechtigte Interessen der Netzbetreiber dürfen allerdings nicht zu einer einseitigen Verlagerung der Risiken auf die Projektierer und Anlagenbetreiber führen."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 24/04/2026
Anschluss von EE-Erzeugungsanlagen künftig nur noch unter #Redispatchvorbehalt? Hans Heller, Peter Roegele und Carl Seemann beleuchten in ihrem Aufsatz in der aktuellen N&R, was von diesem Regelungsvorschlag aus dem sog. "#Netzpaket" aus unionsrechtlicher Sicht zu halten ist.
"Neben unterschiedlichen Detailaspekten begegnet vor allem das Ziel, den Zugang zum Netz über längere Zeiträume aus pauschalen Erwägungen zu beschränken, ohne den örtlichen und zeitlichen Besonderheiten etwaiger Netzengpasslagen und den (insbesondere anlagenbezogenen) Spezifika des jeweiligen Anschlussbegehrens Rechnung zu tragen, erheblichen unionsrechtlichen Bedenken. Hier versprechen alternative regulatorische Instrumente der Steuerung des Zubaus neuer Erzeugungsanlagen eine präzisere, insbesondere auf unterschiedliche Anlagentypen abgestimmte und damit sachnähere Synchronisierung mit dem Netzausbau. Auch sollten die Steuerungswirkungen, die von der zukünftigen Netzentgeltsystematik unter der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) und weiteren gesonderten Festlegungen der Bundesnetzagentur ausgehen werden, im Blick behalten und nicht durch gegenläufige Steuerungssignale unterlaufen werden."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 24/04/2026
Die Änderungen in Stromerzeugung und -verbrauch stellen das deutsche Stromnetz vor massive Herausforderungen. In ihrem Editorial in der aktuellen N&R fordert Ursula Heinen-Esser daher einen "Masterplan für ein modernes Stromsystem". #Energierecht @bee-ev.bsky.social online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"2024 mussten über 9,3 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien im Zuge von Redispatchmaßnahmen abgeregelt werden; das waren immerhin elf Prozent weniger als im Vorjahr. Aktuell entzündet sich die Kritik an dieser Form des Netzengpassmanagements vor allem an den Kosten, die sich im gleichen Zeitraum auf 2,8 Milliarden Euro beliefen. Der größere Skandal ist in dem fahrlässig ineffizienten Umgang mit kostbaren Ressourcen zu sehen. Mit über 9,3 Terawattstunden Strom könnte man mehr als zweieinhalb Millionen Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden versorgen.

Um diese riesigen Energieverluste zügig zu stoppen, muss konsequent investiert und vor allem so reguliert werden, dass der Netzausbau endlich aufschließt und parallel dazu die Netznutzung effizienter wird."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 23/04/2026
In meinem Aufsatz in der heute erschienen N&R 2/2026 befasse ich mich mit den netzwirtschaftsrechtlichen Aspekten des Referentenentwurfs zum #TKG-Änderungsgesetz 2026. #Telekommunikationsrechts Der Aufsatz kann hier abgerufen werden: www.irnik.de/publikatione...
Anfang des Aufsatzes in der N&R 2026, 89.
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 23/04/2026
Heute erscheint Heft 2/2026 der N&R, ua mit einem Editorial von Ursula Heinen-Esser (@bee-ev.bsky.social) (zu einem modernen Stromsystem), dem Jahresbericht zum #Telekommunikationsrecht von @elleinad.bsky.social sowie Aufsätzen zu Gesetzentwürfen im #Energierecht und #Telekommunikationsrecht.
Cover von Heft 2/2026 mit dem Inhalt, der barrierefrei über den Link im Thread abrufbar ist.
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 27/03/2026
Vor dem Gesetz sind alle gleich! Aber nicht gleichaltrig. Der Kollege Alexander Koch hat einmal die wichtigsten Altersgrenzen im Recht zusammengestellt. Herausgekommen ist eine ziemlich lange Liste. kochneumann.de/2026/03/27/v...
Darstellung einiger der Altersgrenzen: 

5 Jahre Mitspracherecht Namensänderung
13 Jahre Nachhilfe geben
14 Jahre Religionsunterricht Alleinentscheidung
16 Jahre Eidesfähig im Zivilprozess
18 Jahre Volljährigkeit, Eidesfähig Strafprozess, Sonnenstudio, Bundeskanzler wählbar
23 Jahre Bürgermeister in NRW
25 Jahre Kinder adoptieren
35 Jahre Bundesbeauftragte:r für Datenschutz und Informationssicherheit
40 Jahre Bundesverfassungsrichter
70 Jahre Ende als Notari:in & Schöffin
110 Jahre Löschung aus Fahrerlaubnisregister
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 27/03/2026
Bis heute kann der vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung veröffentlichte Referentenentwurf für ein #TKG-Änderungsgesetz 2026 kommentiert werden. Ich konnte nicht widerstehen. irnik.de/publikatione...
Deckblatt der Stellungnahme mit Orts- und Datumsangabe: "Bonn, 27. März 2026".
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 20/02/2026
In meiner Anmerkung widme ich mich in der aktuellen N&R der Entscheidung des EuGH zu den Voraussetzungen einer Verpflichtung zur Gewährung des Zugangs zu den baulichen Anlagen des marktmächtigen Unternehmens (Urt. v. 20.11.2025 - Rs. C-327/24). #Telekommunikationsrecht www.irnik.de/publikatione...
"Mit seinem Urteil hat der EuGH auf die „Entweder-oder“-Frage des VG Köln möglicherweise beherzt mit einem „Weder- noch“ geantwortet und zugleich gewichtige Folgefragen aufgeworfen.

Jedenfalls angesichts der Ausführungen in Rn. 47 der Entscheidungsbegründung und des zweiten Satzes im Entscheidungstenor, der auf die Notwendigkeit abzielt, sämtliche Ziele nach Art. 3 des Kodex ohne Priorität zu prüfen, wird deutlich, dass die erste Antwortalternative des VG Köln richtlinienrechtlich nicht zutrifft: Die nationalen Regulierungsbehörden haben bei der Prüfung des „Ob“ der Auferlegung einer Zugangsverpflichtung zu nicht marktzugehörigen baulichen Anlagen nicht allein zu prüfen, ob ein Verzicht auf die Auferlegung dieser Verpflichtung die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Markts behindern oder den Interessen der Endnutzer zuwiderlaufen würde. Damit liegen die Voraussetzungen nicht vor, unter denen nach bisheriger Einschätzung des Verwaltungsgerichts der Klage der TDG stattzugeben wäre.

Es ist aber jedenfalls unklar, ob der EuGH damit ohne weiteres im Sinne der zweiten Antwortalternative entschieden hat, bei deren Vorliegen die Klage abzuweisen wäre."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 19/02/2026
Mit der "Effizienz als Kostenmaßstab nach § 19b Abs. 3 Nr. 3 LuftVG" befasst sich der Beitrag von Jürgen Kühling und Karima-Felicitas Henß in der aktuellen N&R. #Luftverkehrsrecht Für Abonnent:innen: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"§ 19b Abs. 3 Nr. 3 S. 1 LuftVG verlangt nach der derzeitigen gesetzlichen Gestaltung für die in der Entgeltordnung festgesetzten Entgelte ein dreischrittiges Prüfverfahren. Danach hat der Flughafenbetreiber im Genehmigungsverfahren zuerst die voraussichtlich tatsächlichen Kosten vorzulegen, welche die Genehmigungsbehörde in einem zweiten Schritt auf die Einhaltung der Vorgaben des Effizienzkriteriums zu prüfen hat. Im Anschluss daran muss die Behörde, sofern sie die vorgelegten Kosten für zulässig befunden hat, drittens die Angemessenheit des Entgelts prüfen. Bezugspunkt des Effizienzkriteriums sind also die voraussichtlich tatsächlichen Kosten. Diese der Prüfung zugrunde zu legenden voraussichtlich tatsächlichen Kosten sind durch den Flughafenbetreiber in einer Prognoseentscheidung festzusetzen."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 19/02/2026
Auf Grundlage zweier empirischer Studien analysieren Peter Winzer und Jasmin Ebert-Pappert in der aktuellen N&R Akzeptanz und Zahlungsbereitschaft bei Glasfaseranschlüssen im deutschen Telekommunikationsmarkt. #Telekommunikationsrecht Für Abonnent:innen: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Die im deutschen Glasfasermarkt beobachteten Penetrations- und insbesondere „Take-up“-Raten liegen deutlich unter europäischen Vergleichswerten. Vor allem die „Take-up“-Raten der Deutschen Telekom sind mit ca. 16 % außerordentlich gering, wobei die Deutsche Telekom aufgrund ihres (nahezu) flächendeckenden (und vielfach bereits abgeschriebenen) VDSL-Kupfernetzes sowie den mit schnellen VDSL-Anschlüssen erzielbaren hohen Margen naturgemäß deutlich weniger „Vermarktungsdruck“ im Glasfaserbereich hat als ihre Wettbewerber. Hauptsächlich äußeren aber die Endkunden in bisherigen Untersuchungen nur ein vergleichbar geringes Interesse an einem Wechsel zur Glasfasertechnologie, welches mit ca. 25 bis 30 % etwa auf dem Niveau der aktuellen „Take-up“-Raten des Gesamtmarkts liegt."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 18/02/2026
Christopher Meissner untersucht in seinem Beitrag in der aktuellen N&R "Das neue KRITIS-Schutzregime im Energiesektor", also die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555, die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 sowie das nationale Umsetzungsrecht. #Energierecht Für Abonnent:innen: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Das neue Schutzregime markiert einen Paradigmenwechsel hin zu einem risikobasierten, ganzheitlichen Ansatz im Energiebereich, dessen Dringlichkeit durch den mutmaßlichen Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz vom 3. Januar 2026 unter dem Label der „Vulkangruppe“ eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde. Die Verzahnung der unions- und nationalrechtlichen Normen (NIS-2-Richtlinie [EU] 2022/2555, CER-Richtlinie [EU] 2022/2557, NIS-2-Umsetzungsgesetz, geplantes KRITISDachG und EnWG) gewährleistet in der Konzeption Effizienz, lässt jedoch erheblichen Interpretationsbedarf, insbesondere bei der Abgrenzung von Cyber- und physischen Risiken sowie hybriden Bedrohungslagen."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 18/02/2026
In der aktuellen N&R befasst sich Alexander Koch in seinem Beitrag zum "Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen" mit den "Anforderungen an die Betreiber nach der Umsetzung der NIS-2- und der CER-Richtlinie". #IT-Sicherheitsrecht kochneumann.de/wp-content/u...
"Der Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Netz- und Informationssicherheit in wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen sind gesamtgesellschaftlich und unionsweit zu bewältigende Aufgaben. Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 sowie der CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 leistet hierzu einen entscheidenden Beitrag. Die Regelungstechnik ist – teilweise historisch bedingt – höchst komplex. Der Gesetzgeber wechselt dabei zwischen sektorübergreifenden Regelungen im BSIG und dem KRITISDachG-RegE sowie sektorspezifischen Regelungen – vor allem für die Netzwirtschaften Telekommunikation und Energie – im TKG sowie im EnWG. Das führt mitunter zu einem Verweisungsparcours durch die Gesetze, die Unternehmen erst erfassen, dann wieder ausschließen, um aus einem anderen Gesetz dann auf das ursprüngliche Gesetz zurückzuverweisen."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 17/02/2026
Wie immer zu Beginn eines neuen Jahrgangs berichten Robert Klotz und Michael Hofmann in der aktuellen N&R über die letztjährigen Entwicklungen des EU-Rechts in den Netzwirtschaften. #Energierecht #Telekommunikationsrecht #Eisenbahnrecht #Postrecht Für Abonnent:innen: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Im Jahr 2026 wird die schrittweise Einstellung der Gaseinfuhren aus Russland umgesetzt. Zudem wird seitens der Kommission ein Legislativvorschlag zum Verbot russischer Ölimporte erwartet, was zu weiteren kontroversen Diskussionen im Europäischen Parlament und im Rat führen dürfte. Im Bereich der Wettbewerbsaufsicht sind weitere Entwicklungen in den laufenden Missbrauchsverfahren gegen den griechischen Stromanbieter Public Power Corporation sowie gegen den isländischen Stromproduzenten Landsvirkjun zu erwarten."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 17/02/2026
In seinem Editorial in der aktuellen N&R erinnert Frederic Ufer an die Bedeutung des Wettbewerbsziels für die Telekommunikationsregulierung und zeigt auf, warum es nach wie vor aktuell ist. #Telekommunikationsrecht online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"n den Entwürfen zur Verordnung über digitale Netze, dem Digital Networks Act (DNA), der EU-Kommission und eines Regulierungskonzepts der Bundesnetzagentur für die Kupfer-Glas-Migration werden klare Wettbewerbsdefizite ausgemacht und die schädliche Wirkung weiterhin bestehender Marktmacht erkannt. Dies lässt hoffen. Mit Blick auf die anstehende Novellierung des TKG lohnt es sich daher, zuerst § 1 zu lesen – und sich an die Ursprungsidee des Gesetzes nicht nur als Anekdote aus der Vergangenheit, sondern als zentralen Auftrag für die Zukunft zu erinnern."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 12/02/2026
Heute ist die N&R 1/2026 erschienen, ua mit einem Editorial zur wettbewerblichen DNA des Telekommunikationsrechts, dem Jahresbericht zum EU-Recht und einem kleinen Schwerpunkt zu #KRITIS, insbesondere im #Energierecht und #Telekommunikationsrecht.
Cover der N&R 1/2026 mit folgendem Inhalt:

"Frederic Ufer
Wettbewerb als die DNA des
Telekommunikationsrechts 1
Robert Klotz/Michael Hofmann
Entwicklungen des Unionsrechts in
den Netzwirtschaften im Jahr 2025 2
Alexander Koch
Der Schutz (besonders) wichtiger
und kritischer Netzinfrastrukturen 13
Christopher Meissner
Das neue KRITIS-Schutzregime im Energiesektor 22
Peter Winzer/Jasmin Ebert-Pappert
Glasfaseranschlüsse im deutschen
Telekommunikationsmarkt: Akzeptanz
und Zahlungsbereitschaft 26
Jürgen Kühling/Karima-Felicitas Henß
Effizienz als Kostenmaßstab nach
§ 19b Abs. 3 Nr. 3 LuftVG 34
Andreas Neumann
Anmerkung zum Urteil des EuGH: Zugang
zu baulichen Anlagen zum Zweck des Ausbaus
von Hochgeschwindigkeitsnetzen – Lolach 54"
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 23/12/2025
In meinem Aufsatz in der neuen #WRP befasse ich mich mit einem Urteil des OLG München zu der Frage, wann ein #Angebotspaket im telekommunikationsrechtlichen Sinne vorliegt und wie eine #Vertragszusammenfassung für ein solches Produktbündel aussehen muss. kochneumann.de/wp-content/u...
Erste Seite des Aufsatzes.
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 23/12/2025
IRNIK, Koch & Neumann und auch ich persönlich wünschen eine wundervolle Weihnachtszeit und uns allen einen optimistischen Start in ein großartiges Jahr 2026, in dem Mitmenschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein vielleicht wieder mehr als zuletzt in den Mittelpunkt rücken. 🍀
Eine Weihnachtskarte mit dem handschriftlichen Wunsch "Eine fröhliche, friedliche und hoffnungsvolle Weihnachtszeit". Die Karte hat einen bunten Farbverlauf als Rahmen und zeigt von links nach rechts einen Tannenbaum, einen Schneemann, ein Lebkuchenhaus, noch einen Tannenbaum, mit einem Perl-Skript, mit dem der Baum erzeugt wurde, sowie eine Ente mit Weihnachtsmütze. Die vier Ecken des zentralen Ausschnitts sind mit Lebkuchenmännern bedeckt.
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 19/12/2025
Über die Reichweite der Anordnungsbefugnis der #Bundesnetzagentur bei einem Streit um einen offenen Netzzugang hatte unlängst das VG Köln zu entscheiden. Julien Wilmes-Horváth erläutert den Beschluss in der aktuellen N&R. #Telekommunikationsrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Das VG Köln setzt einen konsequenten Akzent zugunsten von Rechtsklarheit und Beschleunigung der Verfahren. Es mahnt die Bundesnetzagentur an, ihre privatrechtsgestaltende Kompetenz nicht mit Verhandlungshilfen zu verwechseln: Eine Festlegung nach § 149 Abs. 4 TKG sei kein „Moderationsverfahren“, sondern ein vollwertiger Verwaltungsakt mit unmittelbarer zivilrechtlicher Wirkung. Ob die Entscheidung in der Sache auch einer Rechtsmittelinstanz standhält, kann sich wegen des Rechtsmittelausschlusses nach § 217 Abs. 3 S. 1 TKG erst im Hauptsacheverfahren erweisen; gleichwohl ist sie jedenfalls ein deutliches Ausrufezeichen in Richtung Bundesnetzagentur und gefördertem offenen Netzzugang („open access“)."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 19/12/2025
In der aktuellen N&R gibt Ludwig Gramlich einen ausführlichen Überblick über "Das #Postrecht in den Jahren 2024/2025". Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Um angemessen auf den unterschiedlich verlaufenden Wandel auf Brief- und auf Paketmärkten zu reagieren und zugleich den Oberzielen Digitalisierung und Nachhaltigkeit bestmöglich gerecht zu werden, sind wohl weitere Postreformen erforderlich, bei deren Realisierung aus den Erfahrungen von anderen europäischen Ländern bzw. dort in Gang gesetzten Neuerungen gelernt werden könnte. In Deutschland müssten vor allem die auf das „Nachfolgeunternehmen“ der Deutschen Bundespost bezogenen organisatorischen Regelungen angepackt werden, ohne dabei die verfassungsrechtlich gemäß Art. 87f Abs. 1 GG (und bis auf weiteres auch EU-rechtlich) gebotene Grundversorgung zu schmälern."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 17/12/2025
Der laufende Wechsel von den Kupfer- zu Glasfaseranschlüssen verunsichert viele Endkund:innen. In ihrem Beitrag in der aktuellen N&R untersucht Andrea zur Nieden, mit welchen Maßnahmen auch die Kommunen hier ansetzen können. #Telekommunikationsrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Der wichtigste Hebel für Kommunen (und auch alle anderen Beteiligten im Prozess) liegt jedoch bereits darin, sicherzustellen oder zumindest nach Möglichkeit daran mitzuwirken, dass von den Migrationsmaßnahmen letztlich nur noch möglichst wenige Kunden betroffen und zu „zähmen“ sind. Je mehr Kunden bereits vor dem Zeitpunkt der Außerbetriebnahme des Kupfernetzes auf die neue Infrastruktur gewechselt sind, desto geringer gestaltet sich der Aufwand. Damit sollte bereits zum Zeitpunkt des initialen Ausbaus angesetzt werden. Hier können Kommunen (im Rahmen ihrer Neutralitätsverpflichtung) durch begleitende Kommunikationsmaßnahmen in Richtung der eigenen Bürgerinnen und Bürger für eine möglichst hohe Akzeptanz und damit einhergehende Aufnahme- bzw. „Take-up“-Rate werben. Gegenüber dem ausbauenden Unternehmen sollte auf eine möglichst weitreichende und direkt als „homes connected“ erfolgende Ausbauweise gedrungen werden. Auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten, entweder für das gesamte Gebiet oder verbleibende Lücken, sollte dringend erwogen werden."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 17/12/2025
Ende 2024 hat das Bundesdigitalministerium Preise für Vorleistungen in Förderprojekten veröffentlicht. @louven.legal beleuchtet in der aktuellen N&R "Rechtsgrundlage und Rechtsschutz" in Bezug auf diese Veröffentlichung. #Telekommunikationsrecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Die Veröffentlichung der Vorleistungspreise durch das Ministerium stellt eine Verwaltungsvorschrift dar, die - eigentlich - von der Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung über einen Streitbeilegungsantrag berücksichtigt werden muss. Eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ist dabei nicht erforderlich, da die Veröffentlichung als Benchmark aufgrund zwingender beihilferechtlicher Vorgaben der Kommission erfolgt. Es sprechen jedoch gewichtige Gründe dafür, dass ein inzidenter Rechtsschutz erfolgreich sein kann. Die veröffentlichten Vorleistungspreise lassen die Durchführung des erforderlichen Vergleichbarkeits- und Wettbewerbsintensivitätstests nicht erkennen und stellen aufgrund ihrer Datenlage keine durchschnittlichen Preise dar. Sie dürfen in ihrer derzeitigen Form daher wegen des sonst drohenden Unionsrechtsverstoßes durch die Bundesnetzagentur nicht berücksichtigt werden."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 09/12/2025
Carlos D. Cesarano schildert die "EU-beihilfe-, zuwendungs- und telekommunikationsrechtliche[n] Rahmenbedingungen der Förderung des Breitbandausbaus" in seinem Grundlagenbeitrag in der aktuellen N&R. #Telekommunikationsrecht #Beihilferecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Das Gigabitfördermodell des Bundes stellt seit dem 26. April 2021 den neuen zentralen Rechtsrahmen für den zügigen Breitbandausbau dar. Im Fokus des neuen Fördermodells steht nun der Ausbau der gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur.

Im Vergleich zum NGA-Fördermodell, das einen Ausbau der NGA-Netzinfrastruktur in „weißen NGA-Flecken“ i. S. d. Breitbandleitlinien 2013 ermöglicht hat, zielte das Gigabitfördermodell zunächst auf eine Förderung von Ausbaumaßnahmen auch in „grauen NGA-Flecken“ ab. Das Gigabitfördermodell stellte in diesem Zusammenhang einen wichtigen Schritt in Richtung Gigabitkonnektivität dar und ermöglichte Fördermaßnahmen, die der Verwirklichung der nunmehr aktualisierten Zielsetzungen der EU dienten.

Mit der Genehmigung der aktualisierten und überarbeiteten Fassung der Gigabit-Rahmenregelung durch die Kommission am 23. Juli 2024 wurde zudem die Gigabitförderung 2.0 eingeleitet. Dabei wurden die wesentlichen Mechanismen des Gigabitfördermodells übernommen, die Rahmenbedingungen jedoch an die neuen Vorgaben und Zielsetzungen der Breitbandleitlinien 2023 angepasst; zudem wurde die Laufzeit des Gigabitfördermodells verlängert ..."
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Andreas Neumann @andreasneumann.eurosky.social · 09/12/2025
In der aktuellen N&R erläutert Christopher Meissner den Gesetzentwurf für das mittlerweile in Kraft getretene Kohlenstoffdioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (#KSpTG). #Energierecht Für Abonnenten: online.ruw.de/dfv-xaver/ru...
"Der Entwurf markiert den rechtlichen Durchbruch zu einer planungsrechtlich konsolidierten Transport- und Speicherinfrastruktur für Kohlendioxid bei gleichzeitiger maritimer Fokussierung und naturschutzfachlich strengen Leitplanken. Die Anbindung an das EnWG, die gesetzliche Gemeinwohlgewichtung und die Konzentration des Rechtsschutzes schaffen Geschwindigkeit und Berechenbarkeit. Konfliktträchtig bleiben die Detailausgestaltung des Kohleausschlusses, die Umsetzung der Beitragsmechanik aus der Netto-Null-Industrie-Verordnung (EU) 2024/1735 und die föderale Steuerung bei möglichen Onshore-„Opt-ins“. Insgesamt setzt der Entwurf einen kohärenten Rahmen für den raschen Hochlauf von CCS und CCU in Deutschland und verknüpft Klimaschutzziele mit investitionsfähigen Verfahren."
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