Reposted by Verena Haisch

In Claudia Roths konkretem Fall muss der Nutzer nun den Inhalt löschen und trägt die Verfahrenskosten. Wir freuen uns über diesen Erfolg mit der Kanzlei Cronemeyer Haisch und Rechtsanwältin @verenahaisch.bsky.social. Weitere Infos zum Urteil findet ihr unter Aktenzeichen 275-22. #HassKostet (4/4)