Es ist trotzdem Unsinn, egal ob du dir das ausgedacht hast oder ob du irgendeine KI befragt hast.
lto.de
Vergesellschaftung von Wohnungen: Verbot wäre verfassungswidrig
Die Bundesregierung will die nach Art. 15 GG zulässige Vergesellschaftung verbieten. Das wäre verfassungswidrig – auch als sogenanntes Rahmengesetz.