Reposted by Thorsten Feldmann
Wichtiger Erfolg für den SPIEGEL beim Bundesgerichtshof: Verdachtsberichterstattung mit ungepixeltem Foto ist bei hohem Informationsinteresse schon während des Ermittlungsverfahrens zulässig.
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BGH stärkt Pressefreiheit: SPIEGEL darf ungepixeltes Foto von Wirecard-Protagonisten veröffentlichen
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