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Österreichischer Presserat

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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
www.derstandard.at/story/300000...
derstandard.at
Artikel über Birkmeir, der Theater der Jugend leitete, kein Ethikverstoß
Die Berichterstattung des STANDARD über Vorwürfe gegen ihn verletzte laut Presserat keine schutzwürdigen Positionen
031
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Da es um das berufliche Verhalten des Beschwerdeführers geht, der ein Theater geleitet hat, genießt er weniger Persönlichkeitsschutz als Privatpersonen. Die Berichterstattung ist von öffentlichem Interesse im Sinne des Punktes 10 des Ehrenkodex. 27/27
030
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Zum Vorwurf einer Persönlichkeitsverletzung: Da der Senat den Artikel als ausgewogen betrachtet, die Vorwürfe entsprechend recherchiert wurden und der Beschwerdeführer auch mit seiner generellen Stellungnahme dazu im Artikel zu Wort kam, sieht der Senat keine Persönlichkeitsverletzung 26/27
130
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
...die Auflösung des Dienstverhältnisses auf Wunsch des Beschwerdeführers erfolgte). Offenbar hat es bereits 2022 Überlegungen gegeben, sein Dienstverhältnis nicht zu verlängern und es scheint, dass die Beschwerden auch nicht umfassend von den zuständigen Stellen intern aufgearbeitet wurden. 25/27
110
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Es liegt außerdem im Ermessen des Mediums, die mehrere Jahre zurückliegenden Vorwürfe in Zusammenhang mit dem nunmehrigen Ende des Dienstverhältnisses zu bringen (im Artikel wird das als eine „mögliche Erklärung“ erwähnt; es wird im Artikel aber auch angemerkt, dass...24/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
wenn sie ihre Stimme gegen einen mächtigen Theaterintendanten erheben. Auch die Qualifikation der Vorwürfe durch das Medium als schwerwiegend hält der Senat prinzipiell als medienethisch gerechtfertigt. Dem Medium kommt bei der Qualifikation ein gewisser Ermessensspielraum zu. 23/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
...mit negativen Konsequenzen für ihr berufliches Fortkommen rechnen, hält der Senat die Anonymisierungen für legitim (siehe Punkt 2.2 des Ehrenkodex). Gerade in der Theaterbranche gibt es von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Befürchtung, in Zukunft nicht mehr engagiert zu werden, 22/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
...mit Hintergrundinformationen betreffen und nicht bloß diffuse anonym erhobene Werturteile. Die LeserInnen können sich daher prinzipiell ein eigenes Bild über die Situation machen. In Anbetracht dessen, dass die Personen, die die Vorwürfe erheben, im Falle der Bekanntgabe ihres Namens...21/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Ferner bewertet es der Senat als medienethisch unproblematisch, dass die meisten Vorwürfe, die gegen den Beschwerdeführer erhoben werden, anonymisiert sind. Die Vorfälle werden im Einzelnen von den Betroffenen beschrieben. Der Senat betont, dass die Vorwürfe konkrete Vorkommnisse... 20/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
...zu beurteilen, ob die ehemaligen Ensemblemitglieder in Unfrieden vom Theater der Jugend ausgeschieden sind und daher – wie vom Beschwerdeführer behauptet – deshalb gegen ihn Ressentiments gehegt haben. Im Artikel wird auch darauf hingewiesen, dass die Vorwürfe einige Jahre zurückliegen. 19/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Zum einen wurden die Vorwürfe bisher nicht öffentlich diskutiert und offenbar – wie aus den im Artikel abgedruckten Stellungnahmen der zuständigen Personen zu schließen ist – von den internen Stellen auch nicht vollkommen aufgearbeitet. Zum anderen ist es auch nicht Aufgabe des Senats... 18/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Zum Vorwurf einer nicht korrekten Wiedergabe von Nachrichten: Im konkreten Fall spielt es weder eine Rolle, dass die Vorwürfe bereits einige Jahre zurückliegen, noch dass diese von ehemaligen Ensemblemitgliedern stammen. 17/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
...abgegebene generelle Stellungnahme wurde ausreichend in den Artikel eingearbeitet. Der Beschwerdeführer kommt im Artikel zu den Vorwürfen zu Wort – nach Meinung des Senats muss er damit leben, dass es diese Beschwerden gibt und sie journalistisch aufgegriffen werden. 16/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Für den Beschwerdeführer ging es um viel, nämlich um sein weiteres berufliches Fortkommen. Trotz dieses Umstandes hält es der Senat prinzipiell für machbar, auf die Fragen innerhalb der verlängerten Frist im Einzelnen einzugehen. Die vom Beschwerdeführer gegenüber der Beschwerdegegnerin...15/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
(wie das der Bf. während der Verhandlung vor dem Senat auch gemacht hat). Dass die Beantwortung der Fragen unangenehm war, kann der Senat nachvollziehen –die aufgeworfenen Themen betrafen Vorwürfe seitens des Ensembles, die in Richtung körperliche, psychische oder sexistische Übergriffe gehen. 14/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
...auch bei dem verhältnismäßig langen Fragenkatalog möglich gewesen, diesen umfassend zu beantworten. Auf zahlreiche Fragen hätte er wahrscheinlich ohnedies lediglich damit geantwortet, dass er das so nie gesagt habe oder seine Aussage komplett aus dem Zusammenhang gerissen sei 13/27
120
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Dem Beschwerdeführer wurde jedoch auf sein Ersuchen eine Fristverlängerung um weitere 24 Stunden gewährt, insgesamt hatte der Beschwerdeführer somit etwas über 44 Stunden zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Nach Ansicht des Senats wäre es dem Beschwerdeführer...12/27
110
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Bei der Beurteilung, ob die vom Medium gesetzte Frist angemessen ist, spielt es auch eine Rolle, wie komplex die Themen sind, die in den Fragen angeschnitten werden. Im vorliegenden Fall stuft der Senat die vom Medium zunächst eingeräumte Frist von unter 20 Stunden zwar als zu kurz ein. 11/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Die beschriebenen Vorfälle seien durch E-Mails, SMS, Gedächtnis-, Telefonprotokolle und Hintergrundgespräche dokumentiert worden. Zur Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahme: Der Senat hält fest, dass Medien eine angemessene Frist zur Beantwortung einer Anfrage einräumen müssen. 10/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Laut Beschwerdegegnerin habe man sorgfältig recherchiert und der Bericht sei von großem öffentlichem Interesse. Die Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer im Rahmen seiner Leitungsfunktion als Theaterdirektor aus dem Jahr 2021 seien bisher nicht bekannt geworden und würden schwer wiegen. 9/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Zudem hätten die Journalistinnen hinterfragen müssen, aus welchen Gründen die ehemaligen MitarbeiterInnen, die die Vorwürfe erhoben haben, das Theater der Jugend verlassen haben – insbesondere deshalb, weil aus der Sicht des Beschwerdeführers deren Leistungen nicht gepasst hätten. 8/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
In der Beschwerde wurden dann eine unzureichende Berücksichtigung der Stellungnahme, eine zu kurz bemessene Frist, keine korrekte Wiedergabe von Nachrichten u eine Persönlichkeitsverletzung kritisiert. Darüber hinaus handle es sich laut Beschwerdeführer auch nicht um schwere Vorwürfe. 7/27
110
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
In der Beschwerde wird betont, dass es den mitbeteiligten Journalistinnen bloß darum gegangen sei, eine Kampagne gegen den Beschwerdeführer zu führen, die Beschwerden der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden mehr als drei Jahre zurückliegen 6/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Der Beschwerdeführer nimmt im Artikel über seine Anwältin zu den Vorwürfen Stellung u. hält fest, dass die behaupteten Vorfälle entweder nicht in der geschilderten Form oder aus dem Zusammenhang gerissen u. bereits v. übergeordneten Institutionen geprüft u als unwahr beurteilt worden seien. 5/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Er habe Mitarbeiter am Arm gepackt oder zu Demonstrationszwecken einem Mitarbeiter ohne Vorwarnung „einen Schlag auf den Arsch“ verpasst. Außerdem habe er sich frauenfeindlich geäußert. Die Vorwürfe würden auf eine mgl. Erklärung für den überraschenden Rücktritt des Beschwerdeführers hinweisen. 4/27
110
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Nun sei er überraschend zurückgetreten, dementiere aber die Vorwürfe. Im Artikel kommen mehrere MitarbeiterInnen des Theaters zu Wort – sie schildern, teilweise anonymisiert, teilweise aber auch mit ihren Namen – verschiedene negative Erfahrungen und Vorkommnisse mit dem Beschwerdeführer. 3/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Im Artikel wird darüber informiert, dass Angestellte des Theaters der Jugend von verbalen und körperlichen Übergriffen des Beschwerdeführers, der bis vor kurzem der Direktor des Theaters war, berichten würden. Es ist die Rede von schweren Vorwürfen. 2/27
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 08/10/2026
Eine Entscheidung des Senats 2 des Presserats: Im Artikel „Schwere Vorwürfe gegen Thomas Birkmeir“ (04.02.2025 im „Standard“ sowie dessen Onlineversion) wurden keine schutzwürdigen Positionen des Beschwerdeführers verletzt. Die Beschwerde war daher abzuweisen. 1/27
1125
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 06/10/2026
Beschwerden bitte an info@presserat.ar!
001
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 06/10/2026
Absurd....
020
Reposted by Österreichischer Presserat
catya @catyan.swifties.social · 10/11/2024
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14779611349
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 03/10/2026
Falls jemand unsere zuletzt veröffentlichte Entscheidung noch nicht kennt: www.derstandard.de/consent/tcf/...
derstandard.de
Presserat: "Krone" verletzte mit Video einer Tötung Menschenwürde
Der Autor machte sich in einem Artikel über einen russischen Soldaten, der durch Explosion zerfetzt wird, lustig. Der Presserat sieht Voyeurismus bedient
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
"Die Presse" berichtet über die von uns heute veröffentlichte Entscheidung www.diepresse.com/41314835/kro...
diepresse.com
„Krone“ verletzte laut Presserat mit Video einer Tötung Menschenwürde
Der Autor machte sich im Artikel über einen russischen Soldaten, der durch eine Explosion zerfetzt wurde, lustig.
073
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
Der Senat erkennt in der Veröffentlichung im vorliegenden Kontext eine Verletzung der Menschenwürde (siehe Punkt 5.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse). 10/10
010
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
In einem der mitveröffentlichten Postings von „X“ heißt es auch noch auf Englisch, dass die Russen nichts davon mitbekommen hätten, dass „die Jagdsaison auf Pinguine“ eröffnet worden sei. 9/10
111
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
Der Autor des Artikels hat sich vielmehr über den Getöteten ein wenig lustig gemacht: Aufgrund seiner Tarnkleidung wird er im Artikel als „Pinguin“ bezeichnet. Außerdem ist davon die Rede, dass er „herumgewatschelt“ sei. 8/10
110
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
Die Veröffentlichung wurde nach Ansicht des Senats nicht dazu verwendet, die Userinnen und User an die Schrecken des Krieges zu erinnern. 7/10
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
Im vorliegenden Fall verletzt die Veröffentlichung der in den Artikel eingebetteten Videos, die die Tötung des Soldaten zeigen, die Persönlichkeitssphäre des getöteten Soldaten. 6/10
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
Soldaten genießen zwar bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten weniger Persönlichkeitsschutz. Doch auch bei ihnen ist der Moment des Todes besonders geschützt. 5/10
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
Berichte über die Tötung eines Soldaten mit spezieller Tarnkleidung sind dem Senat zufolge prinzipiell für die Allgemeinheit relevant. Dennoch darf der Persönlichkeitsschutz des Betroffenen nicht missachtet werden. 4/10
110
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
In den Artikel sind zwei Postings des sozialen Netzwerks „X“ eingefügt, die zwei Videos zeigen, wie ein Soldat in Tarnkleidung von einer Drone getroffen wird und explodiert. 3/10
110
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
Im Beitrag wird berichtet, dass die russische Armee eine neue Tarnung getestet habe, die eine Wärmeabstrahlung des Trägers verschleiern und ihn vor Drohnen unsichtbar machen solle. Diese Tarnung dürfte aber dem Beitrag zufolge wirkungslos sein. 2/10
110
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 01/10/2026
„Krone.at“ zeigt Tötung eines Soldaten – unserm Senat 1 zufolge ist das ein Ethikverstoß. 1/10 www.ots.at/presseaussen...
ots.at
„Krone.at“ zeigt Tötung eines Soldaten – Ethikverstoß
Wien (OTS) - Nach Auffassung des Senats 1 des Presserats verstößt der Artikel „Russischer Soldat spaziert als `Pinguin´ an Front“, erschienen am 29.01.2026 auf „krone.at“, gegen Punkt 5 des Ehrenkodex...
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 29/09/2026
"Falsche Überschrift" muss es natürlich heißen!
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 29/09/2026
In Anbetracht dieser Umstände hält es der Senat für ausreichend, im konkreten Fall bloß einen geringfügigen Verstoß gegen Punkte 2.1 (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Wiedergabe von Nachrichten) festzustellen und einen Hinweis auszusprechen. 8/8
000
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 29/09/2026
Die Falschinformation der „Pleite“ in der Überschrift wird en Betreiber in seinem beruflichen Fortkommen jedoch nicht mehr sehr stark beeinträchtigen. Im Artikel wird auch festgehalten, dass das Lokal lediglich vorübergehend geschlossen und ein neuer Pächter bereits gefunden sei. 7/8
100
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 29/09/2026
Tatsächlich ist der Betreiber des Lokals nach vier Jahrzehnten in Pension gegangen. 6/8
100
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 29/09/2026
Im vorliegenden Fall wurde in der Überschrift von einer „Pleite“ geschrieben, das ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für einen Bankrott bzw. eine Insolvenz. 5/8
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Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 29/09/2026
Nach der Entscheidungspraxis des Presserats ist jedoch dort eine Grenze zu ziehen, wo die Überschrift als inkorrekte Darstellung des Sachverhalts einzustufen ist. 4/8
100
Österreichischer Presserat @presserat.bsky.social · 29/09/2026
Der Senat hält zunächst fest, dass es in Überschriften zu Verkürzungen, Zuspitzungen oder auch Raffungen kommen kann. 3/8
100