Die mit der Miet-Initiative des MV Bern geforderte Gesetzesänderung ist seit heute in Kraft. Vermieter*innen müssen den vorherigen Mietzins in einem Formular ausweisen und Mietzinserhöhungen begründen. FAQs zum neuen Formular: bit.ly/43UEnYT
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FAQ Formular Mitteilung Anfangsmietzins | MV Bern
Seit dem 1. Dezember 2025 müssen Vermieter*innen im Kanton Bern den Anfangsmietzins in einem Formular der neuen Mieterschaft mitteilen. Die mit der…