Reposted by Carolyn Moser
Für Auskunftsanfragen soll künftig ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden. @erik.d-64.social , @moserc.bsky.social und Ralph Hertwig fragen, was die geplante IFG-Reform für den Zugang zu staatlichen Informationen und die demokratische Kontrolle bedeutet.