Heute vor 50 Jahren hat der Bundestag dem Mitbestimmungsgesetz zugestimmt, das die #Mitbestimmung in Aufsichtsräten von Unternehmen mit über 2000 Beschäftigten regelt. Diese Regelung wird zwar oft als „paritätische Mitbestimmung“ bezeichnet, wird dieser Bezeichnung allerdings nicht gerecht. [1/5]