@diezeit.bsky.social , Eltern.de und das ARD-Magazin Titel, Thesen, Temperamente berichten über das Kinderrechte-Gutachten.
Unsere klare Forderung: Kinder dürfen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht auf Instagram & Co. zu kommerz. Zwecken gezeigt werden.
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"Die schamlose Zurschaustellung der eigenen Kinder für Reichweite kann kindeswohlgefährdend sein."
Ein neues Rechtsgutachten des Kinderhilfswerks und der Kampagnen-Organisation zeigt: Das Wohl von Kindern, die in den sozialen Medien für Werbezwecke zur Schau gestellt werden, sei massiv gefährdet.