Staatsrechtler zweifeln an der Gültigkeit der Wahl in Sachsen-Anhalt, schreibt der Spiegel. Der Verdacht: Wahlkampf auf Fraktionskosten, das ist qua Gesetz verboten. Schon im April hatten wir über AfD-„Bürgerdialoge“ berichtet, bei denen es überwiegend um Regierungspläne und das Wahlprogramm ging.
rbb-online.de
Sachsen-Anhalt: Wahlkampf auf Kosten der Fraktion?
In Deutschland bekommen Fraktionen für ihre parlamentarische Arbeit Steuergeld. Wofür sie dieses ausgeben, ist streng geregelt. Für Parteiwerbung etwa darf es nicht eingesetzt werden, wozu Wahlkampf z...