Reposted by kbgubo
Studie entlastet
Große Zweifel an Objektivität in Umfrage-Affäre
Da ist sie wieder - die Strafverteidigung via Medien. Der Kurz- Verteidiger fordert die Einstellung des Verfahrens, genau dafür gibt es in § 108 StPO den Antrag auf Einstellung.
Warum wohl stellt er den nicht?
www.krone.at/3970588
krone.at
Große Zweifel an Objektivität in Umfrage-Affäre
Vier Jahre ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft bereits in der Umfrage-Affäre. Im Mittelpunkt Sebastian Kurz, dessen Anwalt Werner ...