Ach guck.
Handflächenbiometrie fällt unter Art. 9 DSGVO (besondere Kategorie personenbezogener Daten) & ist somit innerhalb der EU ohne ausdrückliche Einwilligung & benannten Auftragsverarbeiter ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht.
Anbieter: AWS = event. in den USA verarbeitet.
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