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hmheinig.bsky.social

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hmheinig.bsky.social @hmheinig.bsky.social · 23/09/2026
Schließlich: die deutsche Rspr. sollte deutlicher zwischen Wissenschaftsfreiheit und institutioneller Autonomie unterscheiden. Letztere ist im internationalen Vergleich vernachlässigt. (3/3)
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hmheinig.bsky.social @hmheinig.bsky.social · 23/09/2026
Zudem unplausibel: was als universitätsinterne Entscheidung durch (professorales) Präsidium strukturell Wissenschaftsfreiheit gefährdet (Budget- und Personalentscheidungen) soll unproblematisch durch das Ministerium entscheiden werden können (Personalhoheit, Dienstaufsicht, Einzeletatposten). (2/3)
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hmheinig.bsky.social @hmheinig.bsky.social · 23/09/2026
Wichtigstes Anliegen: Wissenschaftsfreiheit schützt zumindest auch epistemische Kompetenz. Beteiligungsrechte sollten deshalb funktionsbezogen gestaltet werden, nicht gruppenbezogen. Die Professorenschaft wird in der jetzigen Dogmatik überprivilegiert. (1/3)
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