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Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Volksabstimmung für "Südweststaat" | 4.10.1951
Am 28. September 1951 nimmt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Arbeit auf. Bereits eine Woche später steht die erste Entscheidung an. Es geht um den Neuzuschnitt der Bundesländer; konkret um die Frage: Sollen sich die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigen oder werden die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt? Eine Volksabstimmung steht an - doch über das Verfahren wird gestritten. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich. Weitere historische Aufnahmen zum Bundesverfassungsgericht: http://swr.li/archivradio-bundesverfassungsgericht