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Fluchen in Venedig: Geldstrafe wegen Gotteslästerung
Nach einem Beinahe-Unfall fluchte ein Rollerfahrer lautstark. Die Reaktion der Stadtpolizei: ein Bußgeld in Höhe von 102 Euro aufgrund von Gotteslästerung. Doch auf welcher rechtlichen Grundlage? Ralf Nestmeyer | hpd.de Symbolbild Foto: Josh Wilburne via Unsplash Unsplash License Wer zukünftig in Italien Urlaub macht, sollte es unterlassen, lautstark zu fluchen. Jedenfalls sollte man von einer Sprache absehen, die die Gesetzeshüter verstehen, wie ein aktuelles Beispiel zeigt: Fast hätte in Venedig ein Rollerfahrer einen unbedachten Fußgänger überfahren.