Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar bevorsteht, trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Kann der Bundestag nicht zusammentreten, entscheidet ein Gemeinsamer Ausschuss von Bundestag & Bundesrat.