Und wenn die Zweijahresfrist ausnahmsweise überschritten wurde? Laut DGUV bedeutet das nicht automatisch, dass die komplette Ausbildung wiederholt werden muss. Die Fortbildung soll dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
#ErsteHilfe #Ersthelfer #DGUV #Arbeitsschutz #Fortbildung #Ehrenamt
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