Art. 14 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sagt: „Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.” Als alkoholische Getränke zählen unter anderem: alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein, alkoholfreier Obstwein