Tldr: der ethnische Volksbegriff behauptet ein vorrechtliches (historisch organisch gewachsenes) Volk, aus dem Recht wundersam wächst, während die Herkunft (sowie Sprache oder Kultur) als Rechtliches Merkmal die Staatsangehörigkeit und somit das Staatsvolk erst produziert. Mag sein, dass Stecker