Heute hat mich die Antwort einer Behörde auf einen Antrag nach #IFG mal positiv überrascht:
"Vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an den Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und des mit den Unterlagen verbundenen Erkenntnisgewinns wird (...) von der Erhebung einer Gebühr abgesehen."