Das VG Berlin hat entschieden, dass man ein Schwein nicht im 4. Stock einer Altbauwohnung halten darf. Begründung: die Haltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz, "Dem Tier müssten ausreichende Wühl- und Suhlmöglichkeiten geboten werden." Richtig so! Übertragen wir das auf die konv. Landwirtschaft?