Vier Robinien auf dem Werth wurden entgegen der #Baumschutzsatzung ohne vorherige Genehmigung durch die BV gefällt. Die Stadt hat die Fällungen nachträglich genehmigen lassen (VO/0364/26). Doch §4 Baumschutzsatzung gibt der BV die Entscheidung, §11 sanktioniert Fällungen ohne Genehmigung. Eine […]
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