„In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dort ist es geradezu fahrlässig, die Verbotsdiskussion vorschnell beiseitezuschieben.Aus dem NPD-Prozess hat man gelernt: Die Hindernisse sind keineswegs unüberwindlich.“
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Man müsste wenigstens prüfen, ob ein AfD-Verbot möglich ist
Das Bundesverfassungsgericht entzieht der NPD die Parteienfinanzierung. Daraus ergeben sich Lehren für den Umgang mit der AfD.