Ergänzung: Frankreich ist nicht das einzige Land mit solch einer verfassungsrechtlichen Regelung. Jugoslawien hat's deutlich früher vorgemacht, praktische Umsetzung allerdings schwierig.
Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch wurde in Jugoslawien bereits 1974 in die Verfassung aufgenommen. Aber gut, dass man 50 Jahre später im ersten westeuropäischen Staat auch mal so weit ist.