Das 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' wurde 1974 außer Kraft gesetzt (d.h. es kann jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden), 2007 geächtet (juristisch bedeutungslos) und ist bis heute nicht für nichtig erklärt worden. Es west im deutschen Recht fort, wie so viele andere Nazigesetze.
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