Zieht ein Kostenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
Der Eigentümer des Kostenschwarms darf (...). Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Kostenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer (...).