Das Gericht hat klar festgestellt: Die „Geldkoffer“-Behauptung der #FPÖ war nachweislich unwahr. In einer Demokratie darf hart gestritten werden – gezielte Lügen und organisierte Desinformation dürfen aber kein politisches Werkzeug sein.
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Beate Meinl-Reisinger gewinnt Verfahren gegen die FPÖ
Hintergrund war die nachweislich unwahre Behauptung, die Außenministerin würde mit Geldkoffern in die Ukraine reisen.