Achtung Habitat⚠️ Während das sogenannte Schnittverbot von 1. Mörz bis 30. September nach § 39 BNatschG jedes Jahr wie die Zeitumstellung gepostet und kommentiert wird, wird eins oft übersehen: Aktive Lebensstätten geschützter Arten (§ 44 BNatschG) in Bäumen dürfen ganzjährig nicht zerstört werden.